Eine Kundin hatte ihr Paket samt Domain gekündigt, beim Ausfüllen des Kündigungsformulars jedoch eine uns unbekannte Anschrift verwendet. Zudem stimmte diese angegebene Anschrift nicht mit der überein, die bei der DENIC für diese Domain hinterlegt war.
Wir wiesen sie höflich auf diese Unstimmigkeiten und die Vorgaben der DENIC, dass die dort hinterlegten Daten aktuell ebenso wie die, die wir in unseren Unterlagen haben, aktuell sein müssen, hin.
Hier das Feedback:
ernsthaft, was ist das denn für ein Quatsch? Auch ohne jemals meine Adressdaten bei Ihnen aktualisiert zu haben ist ihre Abbuchung doch sehr zuverläsig geschehen.
Mittlerweile bin ich vier mal umgezogen, so läßt sich wahrscheinlich für Sie einfacher nachvollziehen welche meine hinterlegte Adresse zum Registrierungszeitpunkt gewesen ist.
Um der Kündigung einen für Sie attraktiveren Aspekt zugeben lasse ich die Einzugsermächtigung bei meiner Bank aufheben. Als Nachweis lege ich Ihnen gerne die Faxbestätigung bei, die eine Kündung für meine Bank nachvollziehbar macht, dann allerdings auf meine Hamburger Adresse.
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