Es gab zwischenzeitlich eine
Reaktion von einem Mitarbeiter des BAFA, allerdings verbunden mit der ausdrücklichen Bitte, dass dieses Feedback als persönlich zu sehen ist, und nicht etwa als offizielle Stellungnahme der Behörde:
die (Weiter-) Entwicklung der sog. Erneuerbaren Energien ist eine Aufgabe von allgemeinem Interesse, die unabhängig davon zu bewältigen ist, wie der derzeitige Strombezug des einzelnen Stromverbrauchers organisiert ist. Die Erzeugung von Strom mittels Windenergie, Photovoltaik etc. (sog. EEG-Strom) ist derzeit noch teurer als die Erzeugung des sog. konventionellen Stroms. Deshalb regelt das EEG, dass eine Abnahmeverpflichtung der Energieversorgungsunternehmen für EEG-Strom zu im EEG festgelegten kWh-Preisen besteht und die Mehrkosten des EEG-Stroms auf alle Stromverbraucher und jede kWh umgelegt wird. Eine Differenzierung danach, wie der Strommix im einzelnen aussieht, also wie zB das Einkaufsportfolio eines Energieversorgers ist, wird nicht vorgenommen und wäre auch sicherlich eine bewertende Maßnahmen im Sinne guter oder schlechter Strom nach Maßstäben, die erst festgelegt werden müssten (z.B. CO2-Relevanz und wie bewerte ich die Langzeitkosten bei Kernenergie und belaste ich "schmutzigen" Kohlestrom doppelt usw.). Abgesehen davon, dass dies einen ungeheuren bürokratischen Aufwand zur Folge hätte, käme damit auch ein anderer Gedanke zu kurz, nämlich: soll der, der viel Strom verbraucht nicht auch mehr an EEG-Strom bezahlen ?
So sehr ich Ihre Argumentation auch verstehen kann, bitte ich doch um Verständnis, dass das BAFA als Verwaltungsbehörde nicht dazu berufen ist auf Ihre Fragen jenseits der obigen Überlegungen eine verbindliche Antwort auf Ihre politischen Fragen zu geben. Ich möchte Sie deshalb, falls Sie diese Diskussion führen wollen, an Ihre Wahlkreisabgeordneten bzw. an die Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse verweisen. Vielleicht ist in diesem Zusammenhang die folgende Internetadresse für Sie hilfreich: http://www.abgeordnetenwatch.de
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