Einer der letzten AGB-Kopierer hat jegliches Friedensangebot, sowohl zeitlich als auch kaufmännisch, verstreichen lassen. Und das, obwohl er selbst Rechtsanwalt ist und daher sein eigenes Verschulden 4 Seiten wortwörtlichen Kopierens einsehen können müsste.
Vielleicht hat er gepokert und gehofft, wir würden nicht den Klageweg beschreiten. Leider hat er sich da verpokert, und wenn ich mir die bisherige Erfolgsquote von 100% anschaue, befürchte ich, wird er sich - auch wenn er sich vermutlich selbst nichts zahlen werden wird (und dies seine Rechtsschutzversicherung auch nicht tun wird

) - noch über die vermeidbaren Gerichtskosten und dem nun deutlich höheren Betrag maßlos ärgern. Alles in allem wird er vermutlich (vergleichen mit einem analogen Fall) eine nahezu fünfstellige Summe an der Backe haben.
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