Donnerstag, 8. Februar 2007HingezogenTrackbacks
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Kommentare
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Auf welcher rechtlichen Basis stand denn Eure "eigenmächtige" Verlängerung der Domains "damit sie nicht verfielen"? Ein Umzugsformular hätte ich als Richter vermutlich als Kündigung interpretiert.
Um es ganz rechtlich zu nehmen: Es ist im Vertrag mit jedem Kunden festgehalten. Ein Umzug gilt erst als abgeschlossen, wenn er es eben ist. Geschieht das nicht rechtzeitig, ist die Domain zu verlängern.
Das ist auch und im Sinne des Kunden. Stell Dir mal vor, der Webhoster würde die Domain einfach löschen, wenn sie aus welchem Grund auch immer nicht umgezogen wäre. Dann wäre das Geschrei groß. Mal von Mensch zu Mensch: Wenn ein Kunde ankündigt, eine Domain übernehmen zu wollen, heißt das ja, er will sie weiter. Sie zu löschen, wäre genau das Gegenteil von dem, was er wünscht. Dass weiter Kosten auflaufen, ist nicht Schuld des alten Webhosters, und er handelt hier quasi schon fast gemäß GoA. |
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![]() SucheÖkostromKalenderKommentare zu 64 Kerne
Mi, 23.05.2012 11:03
I see your 64 cores and raise
you this http://htop.sourcefor
ge.net/128.png
(ach und: JP
G für terminalscreenshot [...]
zu Blumenspende
Mi, 23.05.2012 10:52
Sofort umpflanzen!
So was geh
t doch nicht. Ich selbst bin a
uch nicht all zu zimperlich, a
ber das hier zu sehende [...]
zu 64 Kerne
Mi, 23.05.2012 09:35
wäre spannend, dass Ergebnis z
u sehen, wenn der Rechner unte
r halber Last steht.
Mi, 23.05.2012 01:55
hey, nicht soviel kritisieren,
sonst wird dein kommentar noc
h gelöscht!
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