Dienstag, 18. Dezember 2007Nachtrag zur (Nicht-)Vorratsdatenspeicherung bei DSL-VerträgenTrackbacks
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Danke für diese Klarstellung.
Das bedeutet, dass ein Kunde bei euch seine IP frei wählen kann? Frei im Sinne von, aus eurem IP-Netz. Man also, wenn man Lust hätte, sich jeden Tag / Monat eine neue feste IP aussuchen kann?
Die Argumentation, dass der Provider nicht weiss, wie lange die IP an den Kunden vergeben war, steht solange auf tönernen Füssen, solange der Kunde die IP nicht automatisiert ändern kann. Denn ansonsten spricht der Anschein dafür, dass die IP zum Vertragsbeginn vergeben wurde. Und dieses Datum wird ja feststellbar sein. Evtl. kann es dadurch im Zivilverfahren zu einer Beweislastumkehr kommen, so dass der Kunde nachweisen muss, über die entsprechende IP zu diesem Zeitpunkt nicht verbunden gewesen zu sein.
Jein. Im P2P-Strafverfahren wird dessen Einleitung oft dazu genutzt die Person hinter einer IP zu ermitteln, die dann zivilrechtlich von den Rechteinhabern belangt wird, auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird.
Aber das TKG sieht doch die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten "nur" für besonders schwere Straftaten vor, von daher gesehen bin ich evtl. gerade Paragraphen-blind, da ich nicht verstehe, welche schwere Straftat man begehen könnte, wo sich ein Zivil-Verfahren dranhängen könnte?
Bevor wir aneinander vorbei reden: Die oben im Blogbeitrag beschriebene Lösung entspricht ja gerade nicht den Vorgaben der VDS. Aber der normale Ermittlungsansatz "Frage nach dem Nutzer hinter einer IP im Strafverfahren" bleibt ja weiterhin bestehen. Und im Rahmen dessen ist der Beitrag 1.1.2. zu verstehen.
(P.S. Man könnte auch die Terroristen des 9/11 auf Schadenersatz des WTC verklagen.)
Die Nicht-Speicherung der Zuordnung von Kunde zu IP?
Wie jetzt? manitu kann nicht sagen, welcher DSL-Kunde in diesem Moment welche IP hat? Wäre ein interessanter Ansatz. Würde ich allerdings einmal in Richtung "Störerhaftung" durch manitu von einem RA überprüfen lassen.
Doch, im Moment, aber nicht für einen Zeitraum X in der Vergangenheit!
Das TKG trifft gar keine näheren Bestimmungen über den Zugriff auf die gespeicherten Daten. Die Rechtsgrundlagen für eine Auskunft über diese für Zwecke des Strafverfahrens stehen weiterhin in der Strafprozessordnung. Dazu gehören - wie bisher - schwere Straftaten ("Straftaten erhebliche Bedeutung") und Straftaten, die über TK-Einrichtungen begangen werden.
Ich finde es BTW bemerkenswert, sich eine klare Meinung zur Vorratsdatenspeicherung gebildet zu haben und sie entschieden abzulehnen, ohne offensichtlich so recht zu wissen, was denn überhaupt Gegenstand der Regelung ist oder gar einmal kritisch zu prüfen, welche Auswirkungen die Vorratsdatenspeicherung auf der einen oder der ansonsten fortschreitende Wegfall der bisher zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten .
Ich vermute, dass Du entweder neutral oder sogar Befürworter der VDS bist. Dann sei doch bitte so lieb und mach mal ein bisschen Werbung "dafür", damit "wir anderen" sehen können, was denn alles so unwahr daran ist?
Das ist ein Troll aus dem Wahlkreis des WibaS. Hätte er sich mit dem Thema auseinandergesetzt, wüsste er, dass man mit der VDS keine Terroristen oder Schwerkriminellen fängt.
Heute morgen stellte ich mir folgende Frage.
Die Vorratsdatenspeicherung speichert ja für 6 Monate "rückwirkend". Wenn also eine "schwere Straftat" dabei ist, begangen zu werden, bringt es dem Staat ja nix, wenn er bei allen ISPs nur "leere" Verkehrsdaten hat. Das nutzt ihm ja nur etwas, wenn er bereits weiß, wonach (=nach wem) er suchen soll, also bei konkretem Verdacht. In dem Fall darf der Staat aber eh (=bereits jetzt) eine komplette Überwachung durchführen, dafür braucht man keine VDS. Und wenn man keinen Verdacht hat, weiß man als Staat eh nicht, wo man suchen soll. Und wenn die Straftat bereits vorbei ist, was bringen einem dann die Daten? Nix mehr zur Prävention, von daher gesehen halten "wir" als ISP ggf. nur für die Beweissicherung her.
Wie wäre es mit Data Mining? Die Bedarfsträger lassen sich irgendwie eine großzügige Vollmacht ausstellen (von einem Richter, der das mit den Begründungen nicht so eng sieht, zum Beispiel), und dann schnorcheln sie einfach in den Verbindungsdaten rum. Und ja, das geht. Nein, da gibt es nicht das Problem, dass das viel zu viele Daten wären.
Ach ja, die Verfahren nach so schwammigen Paragraphen wie dem §129a kommen dann auf noch mehr Leute zu, denen nur vorgeworfen werden kann, dass sie schon mal mit Leuten kommuniziert haben, die angeblich auch schon mal etwas Böses getan haben sollen. Außerdem freut sich doch die Medienrechteverwertungsindustrie schon lautstark darüber, mit VDS-Daten mehr Zeit zu haben, um Raubmordkopierterroristen in die Insolvenz zu klagen.
Sehr schöner Beitrag.
Stimmt, wobei der A-Eintrag beweiskräftiger sein sollte, den PTR kann ja auch Kunde auch auf www.microsoft.de setzen, und dadurch werden die noch nicht zum Täter.
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KommentareSa, 04.02.2012 23:12
http://www.youtube.com/watch?v
=BnpuI3isAEA
Ganz am Ende d
s Videos wird´s gezeigt.
Sa, 04.02.2012 23:10
Das ist eigentlich nahezu ausg
eschlossen, da der Barcode auf
der Rechnung klebt, oben rech
ts. Dieser wird außen au [...]
Sa, 04.02.2012 16:49
Spannend, das hatte ich im Som
mer 2007 einmalig und seitdem
nicht wieder. Damals war ein t
eurer MP3 Player bei ein [...]
Fr, 03.02.2012 15:25
Man braucht nicht die Geschenk
verpackung, sondern die Gesche
nklieferung.
Die Rechnung w
ird natürlich an die abw [...]
Fr, 03.02.2012 13:35
Das geschieht vielleicht, wenn
es als abweichende Lieferansc
hrift bestellt wird. Mag sein.
Es geschieht definit [...]
Fr, 03.02.2012 13:28
1. Kostet es Aufpreis
2. Prod
uziert es unnötigen Verpackung
smüll
3. War bei meinen letzt
en Versuchen selbst dann [...]
Fr, 03.02.2012 12:57
Genau das geschieht, wenn man
im Amazon-Bestellprozess eine
abweichende Lieferadresse eint
rägt.
Wenn man jemand [...]
Fr, 03.02.2012 11:45
immerhin geht das corporate de
sign bis hin zu der farbe der
flüssigkeit der verdunsterröhr
chen (wasn wort...) an d [...]
Fr, 03.02.2012 09:04
die Anleitung entspricht zieml
ich genau dem, was ich mache,
wenn nach einer Windows-Instal
lation das Linux des Dua [...]
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