Dienstag, 18. Dezember 2007Nachtrag zur (Nicht-)Vorratsdatenspeicherung bei DSL-VerträgenTrackbacks
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Danke für diese Klarstellung.
Das bedeutet, dass ein Kunde bei euch seine IP frei wählen kann? Frei im Sinne von, aus eurem IP-Netz. Man also, wenn man Lust hätte, sich jeden Tag / Monat eine neue feste IP aussuchen kann?
Die Argumentation, dass der Provider nicht weiss, wie lange die IP an den Kunden vergeben war, steht solange auf tönernen Füssen, solange der Kunde die IP nicht automatisiert ändern kann. Denn ansonsten spricht der Anschein dafür, dass die IP zum Vertragsbeginn vergeben wurde. Und dieses Datum wird ja feststellbar sein. Evtl. kann es dadurch im Zivilverfahren zu einer Beweislastumkehr kommen, so dass der Kunde nachweisen muss, über die entsprechende IP zu diesem Zeitpunkt nicht verbunden gewesen zu sein.
Aber wir reden hier doch primär über Strafrecht, oder?
Jein. Im P2P-Strafverfahren wird dessen Einleitung oft dazu genutzt die Person hinter einer IP zu ermitteln, die dann zivilrechtlich von den Rechteinhabern belangt wird, auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird.
Aber das TKG sieht doch die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten "nur" für besonders schwere Straftaten vor, von daher gesehen bin ich evtl. gerade Paragraphen-blind, da ich nicht verstehe, welche schwere Straftat man begehen könnte, wo sich ein Zivil-Verfahren dranhängen könnte?
Bevor wir aneinander vorbei reden: Die oben im Blogbeitrag beschriebene Lösung entspricht ja gerade nicht den Vorgaben der VDS. Aber der normale Ermittlungsansatz "Frage nach dem Nutzer hinter einer IP im Strafverfahren" bleibt ja weiterhin bestehen. Und im Rahmen dessen ist der Beitrag 1.1.2. zu verstehen.
(P.S. Man könnte auch die Terroristen des 9/11 auf Schadenersatz des WTC verklagen.)
Die Nicht-Speicherung der Zuordnung von Kunde zu IP?
Wie jetzt? manitu kann nicht sagen, welcher DSL-Kunde in diesem Moment welche IP hat? Wäre ein interessanter Ansatz. Würde ich allerdings einmal in Richtung "Störerhaftung" durch manitu von einem RA überprüfen lassen.
Doch, im Moment, aber nicht für einen Zeitraum X in der Vergangenheit!
Das TKG trifft gar keine näheren Bestimmungen über den Zugriff auf die gespeicherten Daten. Die Rechtsgrundlagen für eine Auskunft über diese für Zwecke des Strafverfahrens stehen weiterhin in der Strafprozessordnung. Dazu gehören - wie bisher - schwere Straftaten ("Straftaten erhebliche Bedeutung") und Straftaten, die über TK-Einrichtungen begangen werden.
Ich finde es BTW bemerkenswert, sich eine klare Meinung zur Vorratsdatenspeicherung gebildet zu haben und sie entschieden abzulehnen, ohne offensichtlich so recht zu wissen, was denn überhaupt Gegenstand der Regelung ist oder gar einmal kritisch zu prüfen, welche Auswirkungen die Vorratsdatenspeicherung auf der einen oder der ansonsten fortschreitende Wegfall der bisher zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten .
Ich vermute, dass Du entweder neutral oder sogar Befürworter der VDS bist. Dann sei doch bitte so lieb und mach mal ein bisschen Werbung "dafür", damit "wir anderen" sehen können, was denn alles so unwahr daran ist?
Das ist ein Troll aus dem Wahlkreis des WibaS. Hätte er sich mit dem Thema auseinandergesetzt, wüsste er, dass man mit der VDS keine Terroristen oder Schwerkriminellen fängt.
Heute morgen stellte ich mir folgende Frage.
Die Vorratsdatenspeicherung speichert ja für 6 Monate "rückwirkend". Wenn also eine "schwere Straftat" dabei ist, begangen zu werden, bringt es dem Staat ja nix, wenn er bei allen ISPs nur "leere" Verkehrsdaten hat. Das nutzt ihm ja nur etwas, wenn er bereits weiß, wonach (=nach wem) er suchen soll, also bei konkretem Verdacht. In dem Fall darf der Staat aber eh (=bereits jetzt) eine komplette Überwachung durchführen, dafür braucht man keine VDS. Und wenn man keinen Verdacht hat, weiß man als Staat eh nicht, wo man suchen soll. Und wenn die Straftat bereits vorbei ist, was bringen einem dann die Daten? Nix mehr zur Prävention, von daher gesehen halten "wir" als ISP ggf. nur für die Beweissicherung her.
Wie wäre es mit Data Mining? Die Bedarfsträger lassen sich irgendwie eine großzügige Vollmacht ausstellen (von einem Richter, der das mit den Begründungen nicht so eng sieht, zum Beispiel), und dann schnorcheln sie einfach in den Verbindungsdaten rum. Und ja, das geht. Nein, da gibt es nicht das Problem, dass das viel zu viele Daten wären.
Ach ja, die Verfahren nach so schwammigen Paragraphen wie dem §129a kommen dann auf noch mehr Leute zu, denen nur vorgeworfen werden kann, dass sie schon mal mit Leuten kommuniziert haben, die angeblich auch schon mal etwas Böses getan haben sollen. Außerdem freut sich doch die Medienrechteverwertungsindustrie schon lautstark darüber, mit VDS-Daten mehr Zeit zu haben, um Raubmordkopierterroristen in die Insolvenz zu klagen.
Sehr schöner Beitrag.
Stimmt, wobei der A-Eintrag beweiskräftiger sein sollte, den PTR kann ja auch Kunde auch auf www.microsoft.de setzen, und dadurch werden die noch nicht zum Täter.
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KommentareDo, 02.09.2010 21:06
Ich könnte mir gut vorstellen,
dass das kein Bluff war.
A
ls Anbieter wo man sich relati
v frei und einfach anmel [...]
Do, 02.09.2010 20:57
kommt auf den Programmieraufwa
nd an.
Ist es auch möglich
nur jede dritte Stelle durch e
in X zu tauschen?
zu Archiv-Flut
Do, 02.09.2010 18:33
Gegen Feuer und (etwas eingesc
hränkter) Wasser helfen Brands
chutzschränke zur Lagerung - v
or allem - der Buchhaltu [...]
Do, 02.09.2010 18:19
Die Leistung wurde bis auf die
Domain durchaus erbracht, Web
space etc. wurde ja angelegt.
Das mit der Anzeige war [...]
Do, 02.09.2010 17:14
Also ich kann es verstehen, be
i uns haben auch diverse Leute
zugriff auf ein Kundenmenü, a
llerdings geht es keinem [...]
Do, 02.09.2010 16:33
Ja irre beim Hosting-Panel ein
fach den Zugang löschen der no
ch nicht einmal genutzt worden
sein kann weil Domain j [...]
Do, 02.09.2010 15:33
Wer auf einem PC in einem Inte
rnetcafé Zugangsdaten zu so se
nsiblen Bereichen eingibt, dem
geschieht das ganz recht.
Do, 02.09.2010 14:23
Zumindest die Bearbeitung des
Widerspruchs hat durchaus Kost
en verursacht, die über die 6
Euro hinaus gehen dürften.
Do, 02.09.2010 14:07
Wenn man z.B. im Internetcafé
die Seite auf hat und einer üb
er die Schulter schaut, dann h
at der die Nummer. Klar, [...]
Do, 02.09.2010 12:40
Vielleicht wars ja wirklich wi
e geschildert. Aber wenn ich j
emanden beauftrage sich über P
reise zu informieren und [...]
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