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Nachtrag zur (Nicht-)Vorratsdatenspeicherung bei DSL-Verträgen

Da einige Fragen aufgekommen sind, trage ich nun einiges bzgl. der (Nicht-)Vorratsdatenspeicherung für DSL-Verträge bei uns nach.

"Speichert die T-Com die Daten nicht mit?"
Die T-Com als reiner DSL-Anschluss-Betreiber ist nach dem neuen Gesetzentwurf NICHT verpflichtet, die Daten zu speichern, im Gegenteil, sie darf es sogar nicht. Ein Auszug aus dem Gesetzestext, Hevorhebungen durch mich:
Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. (...)
Die T-Com ist kein Anbieter von Leistungen an Endnutzer, sondern nur Technologie-Partner. Die Speicherungspflicht obliegt uns. Und wir speichern nicht!

"Eine DSL-Flatrate mit einer festen IP-Adresse kommt einer Vorratsdatenspeicherung gleich."
Nein. Denn die IP-Adresse ist ja nur für den Kunden "fest". Nur er (und wir) wissen, dass er jetzt genau diese IP-Adresse hat. Ob die IP-Adresse nicht vor 3 Tagen noch einem anderen Kunden gehört hat (der dann entweder die IP-Adresse gewechselt oder gekündigt hat) ist darin nicht inbegriffen. Es stellt kein Indiz und erst recht keinen Beweis dar, wenn ein Kunde jetzt eine IP-Adresse 1.2.3.4 hat, dass er diese seit Vertragsbeginn hat. Und da wir keine derartigen Daten (also Zusammenhänge zwischen IP-Adresse und Kunde) über die Vergangenheit speichern (sondern nur den "status quo", also "jetzt") ist auch bei einer festen IP-Adresse eines DSL-Vertrags die Sicherheit exakt genauso hoch wie mit einer dynamischen IP-Adresse.

Kommentare

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Quark

Danke für diese Klarstellung.
Das bedeutet, dass ein Kunde bei euch seine IP frei wählen kann? Frei im Sinne von, aus eurem IP-Netz.

Man also, wenn man Lust hätte, sich jeden Tag / Monat eine neue feste IP aussuchen kann?

Manuel Schmitt (manitu)

Im Prinzip ja. Derzeit nicht automatisiert, bald aber :-)

Quark

Sehr schön!

Ralph

Die Argumentation, dass der Provider nicht weiss, wie lange die IP an den Kunden vergeben war, steht solange auf tönernen Füssen, solange der Kunde die IP nicht automatisiert ändern kann. Denn ansonsten spricht der Anschein dafür, dass die IP zum Vertragsbeginn vergeben wurde. Und dieses Datum wird ja feststellbar sein. Evtl. kann es dadurch im Zivilverfahren zu einer Beweislastumkehr kommen, so dass der Kunde nachweisen muss, über die entsprechende IP zu diesem Zeitpunkt nicht verbunden gewesen zu sein.

Manuel Schmitt (manitu)

Aber wir reden hier doch primär über Strafrecht, oder?

Ralph

Jein. Im P2P-Strafverfahren wird dessen Einleitung oft dazu genutzt die Person hinter einer IP zu ermitteln, die dann zivilrechtlich von den Rechteinhabern belangt wird, auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird.

Manuel Schmitt (manitu)

Aber das TKG sieht doch die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten "nur" für besonders schwere Straftaten vor, von daher gesehen bin ich evtl. gerade Paragraphen-blind, da ich nicht verstehe, welche schwere Straftat man begehen könnte, wo sich ein Zivil-Verfahren dranhängen könnte?

Ralph

Bevor wir aneinander vorbei reden: Die oben im Blogbeitrag beschriebene Lösung entspricht ja gerade nicht den Vorgaben der VDS. Aber der normale Ermittlungsansatz "Frage nach dem Nutzer hinter einer IP im Strafverfahren" bleibt ja weiterhin bestehen. Und im Rahmen dessen ist der Beitrag 1.1.2. zu verstehen.
(P.S. Man könnte auch die Terroristen des 9/11 auf Schadenersatz des WTC verklagen.)

Manuel Schmitt (manitu)

Die Nicht-Speicherung der Zuordnung von Kunde zu IP?

Ralph

Wie jetzt? manitu kann nicht sagen, welcher DSL-Kunde in diesem Moment welche IP hat? Wäre ein interessanter Ansatz. Würde ich allerdings einmal in Richtung "Störerhaftung" durch manitu von einem RA überprüfen lassen.

Manuel Schmitt (manitu)

Doch, im Moment, aber nicht für einen Zeitraum X in der Vergangenheit!

-thh

Das TKG trifft gar keine näheren Bestimmungen über den Zugriff auf die gespeicherten Daten. Die Rechtsgrundlagen für eine Auskunft über diese für Zwecke des Strafverfahrens stehen weiterhin in der Strafprozessordnung. Dazu gehören - wie bisher - schwere Straftaten ("Straftaten erhebliche Bedeutung") und Straftaten, die über TK-Einrichtungen begangen werden.

Ich finde es BTW bemerkenswert, sich eine klare Meinung zur Vorratsdatenspeicherung gebildet zu haben und sie entschieden abzulehnen, ohne offensichtlich so recht zu wissen, was denn überhaupt Gegenstand der Regelung ist oder gar einmal kritisch zu prüfen, welche Auswirkungen die Vorratsdatenspeicherung auf der einen oder der ansonsten fortschreitende Wegfall der bisher zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten . ;) Wobei da eigentlich eher "*seufz*" angemessen wäre; wie leicht fällt es doch, die einseitige und zu erheblichen Teilen unwahre Propaganda von Webseiten wie vorratsdatenspeicherung.de abzuschreiben, statt sich selbst eine Meinung zu bilden ...

Manuel Schmitt (manitu)

Ich vermute, dass Du entweder neutral oder sogar Befürworter der VDS bist. Dann sei doch bitte so lieb und mach mal ein bisschen Werbung "dafür", damit "wir anderen" sehen können, was denn alles so unwahr daran ist?

Ralph

Das ist ein Troll aus dem Wahlkreis des WibaS. Hätte er sich mit dem Thema auseinandergesetzt, wüsste er, dass man mit der VDS keine Terroristen oder Schwerkriminellen fängt.

Manuel Schmitt (manitu)

Heute morgen stellte ich mir folgende Frage.

Die Vorratsdatenspeicherung speichert ja für 6 Monate "rückwirkend". Wenn also eine "schwere Straftat" dabei ist, begangen zu werden, bringt es dem Staat ja nix, wenn er bei allen ISPs nur "leere" Verkehrsdaten hat. Das nutzt ihm ja nur etwas, wenn er bereits weiß, wonach (=nach wem) er suchen soll, also bei konkretem Verdacht. In dem Fall darf der Staat aber eh (=bereits jetzt) eine komplette Überwachung durchführen, dafür braucht man keine VDS. Und wenn man keinen Verdacht hat, weiß man als Staat eh nicht, wo man suchen soll.

Und wenn die Straftat bereits vorbei ist, was bringen einem dann die Daten? Nix mehr zur Prävention, von daher gesehen halten "wir" als ISP ggf. nur für die Beweissicherung her.

Andre Heinrichs

Wie wäre es mit Data Mining? Die Bedarfsträger lassen sich irgendwie eine großzügige Vollmacht ausstellen (von einem Richter, der das mit den Begründungen nicht so eng sieht, zum Beispiel), und dann schnorcheln sie einfach in den Verbindungsdaten rum. Und ja, das geht. Nein, da gibt es nicht das Problem, dass das viel zu viele Daten wären.

Ach ja, die Verfahren nach so schwammigen Paragraphen wie dem §129a kommen dann auf noch mehr Leute zu, denen nur vorgeworfen werden kann, dass sie schon mal mit Leuten kommuniziert haben, die angeblich auch schon mal etwas Böses getan haben sollen. Außerdem freut sich doch die Medienrechteverwertungsindustrie schon lautstark darüber, mit VDS-Daten mehr Zeit zu haben, um Raubmordkopierterroristen in die Insolvenz zu klagen.

Manuel Schmitt (manitu)

Sehr schöner Beitrag. :thumbsup:

Martin

außer man setzt einen PTR record, der einen "verrät".

Manuel Schmitt (manitu)

Stimmt, wobei der A-Eintrag beweiskräftiger sein sollte, den PTR kann ja auch Kunde auch auf www.microsoft.de setzen, und dadurch werden die noch nicht zum Täter. ;-)

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