Mittwoch, 11. März 2009Urteil: eBay-Nutzer haftet für Account-MissbrauchTrackbacks
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"[...] Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, er sei für das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt [...]"
Ja nee, is klar. Das Kennwort hat sie sicher erraten und eBay-Mails per Gedankenübertragung gelöscht.
Da sieht man mal wieder, selbst der eigen Frau kann man nicht trauen.
lg Manuel
Ich sehe da kein Problem: Wer Account-Daten / Zugang weiter gibt, hängt mit drin. Die Bank haftet ja auch nicht, wenn ich meine Geheimzahl auf meine EC-Karte schreibe.
Ob das jetzt die Ehefrau war oder nicht, ist eigentlich irrelevant. Die Ehefrau kann er für den Mist wenigstens noch über`s Knie legen.
Seh ich genauso wie #1 und #3 ...
Denke er hat das Urteil schon verdient
Das meinte ich nicht.
Ich meinte nur, dass es nicht unüblich ist, dass Ehepartner nicht miteinander wie in einem Sicherheitsstaat umgehen, sondern dass man den anderen auch mal an den eigenen PC lässt. Und dann kann der andere durchaus mal Unfug treiben. Sicherheit ggü. Dritten, ok. Aber wenn der Ehepartner sich z.B. ohne Wissen des Partners einloggt, z.B. bei gespeicherten Passwörtern, ist das durchaus eine reale und normale Situation, und den fahrlässig Handelnden zu belasten halte ich für absolut realitätsfremd. Es ist ja nicht so, als ob der wahre Schuldige nicht greifbar wäre. Warum also nicht einfach denjenigen belangen, der doch "nachweislich" zu greifen und schuldig ist?
Ich denke mal, in einem zweiten Verfahren wird sich die Frau verantworten müssen.
@ Manuel: Wer LogIn-Daten vom Rechner speichern lässt, hat es doch auch nicht anders verdient.
Da wären wir bei meinem Beispiel mit der EC-Karte oben. Meine Freundin kennt keines meiner Passwörter. Trotzdem habe ich nicht den Eindruck, dass darunter unsere Beziehung leidet. Richtig interessant wird der Fall oben ja erst dadurch, dass derjenige nicht versucht, es jemandem Unbekannten (dem bösen Hacker) in die Schuhe zu schieben sondern den schwarzen Peter an die eigene Ehefrau weiter gibt. So gut kann es um deren Ehe also nicht bestellt sein.
Nochmals zur Verdeutlichung: Wenn es um fremde Dritte geht, sehe ich ganz klar denjenigen, der nicht auf seine Kennwörter aufpassen kann, in der (Mit-)Schuld.
Wer hingeht und seiner Ehefrau sagt: "Hier mein Kennwort von eBay, mach Du mal" haftet in meinen Augen ebenfalls (mit) - aber eben nicht jeder getrennt, sondern beide zusammen - Ehe eben. Wer aber mit seinem Passwort im Rahmen des Haushalts, also Ehe und Kinder, normal (d.h. üblich) umgeht, und einer der Haushaltsmitglieder den PC anmacht, darauf das Passwort findet (wie auch immer) und dann Unfug treibt, sollte in meinen Augen keine Mitschuld tragen müssen. Sehr ähnlich haben andere Gerichte ja schon bei der unfreiwilligen Mitnutzung von WLANs entschieden. Bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, die dem Standard entsprechen, müssen eben ausreichen. Ich frage mich die ganze Zeit, warum man den Ehemann überhaupt belangt. Der wirklich handelnde ist ja aufzufinden und greifbar, finanziell haften sie ggf. eh gemeinsam. Es ist doch nur "immaterieller" Schaden entstanden.
In dem Beitrag geht es doch nur darum, daß der Mann mit dem Ausgang SEINES Verfahrens nicht einverstanden war. Das Verfahren gegen die Frau wurde mit keinem Wort genannt.
Er hatte ein Verfahren wegen seiner Mitschuld und sie wegen ihrer Schuld. Hier ging es nur um seines.
Laut eines Zitates, welches sich auf die Entscheidung des OLG Frankfurt, A.z.: 11 U 45/05 beruft, hat anscheinend der Ehemann seiner Frau seinen Account für den Handel auf einer Verkaufsplattform überlassen, aber nicht überwacht. Das hat dann wohl dem OLG zum Freispruch gelangt, jetzt muß es die Umstände genauer würdigen. Interessant wird es jetzt, wie das OLG entscheiden wird. Vielleicht gibt es ja wieder einen Freispruch mit etwas anderer Begründung? Es langt halt nicht, die Nutzung des überlassenen Accounts zu ignorieren.
Was konkret mit: "Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe" zu verstehen ist, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht streitet seine Frau ab, daß sie es war, oder ist für die Justiz nicht greifbar?
>Ja nee, is klar. Das Kennwort hat sie sicher erraten und >eBay-Mails per Gedankenübertragung gelöscht.
Hast du deine Küchenmesser im Waffenschrank? Es kann nicht sein das der staat einen menschen verpflichtet jeden in seiner Umgebung als Verbrecher zu betrachten. Das ist ja schlimmer als in der DDR. Da wurde man wenigstens vom staat für sowas angeworben.
Heise hat die Pressemeldung des BGH sehr gut abgeschrieben, aber dann folgendes unerwähnt gelassen, was genau den Punkt betrifft, an dem Manuel Kritik übt: "Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne."
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IPv4 vs. IPv6Du bist hier via
![]() SucheÖkostromKalenderKommentareFr, 25.05.2012 19:46
Arbeit anderer 1:1 kopieren !=
dem was die Patenttrolle mome
ntan veranstalten.
Fr, 25.05.2012 18:54
Naja ne AGB ist ja auch schnel
l geschrieben, aber kaum wird
sie kopiert ist das geschrei g
roß
Do, 24.05.2012 21:20
Ich finde es nicht verwerflich
euch danach zu fragen.
Ihr h
abt halt einen super support!
Ich finde die Frage nic [...]
Do, 24.05.2012 20:37
Ich wuerde da weniger auf eine
n "Gesellen" im Browser tippen
, sondern eher auf ein gehackt
es Script auf seiner Web [...]
Do, 24.05.2012 19:14
Och,
ich empfinde das noch al
s relativ neutral. Und so frag
t er halt einfach nach bei dir
.
Do, 24.05.2012 17:34
Da halte ich mit Wellensittich
und "Hansi" dagegen
Do, 24.05.2012 15:49
"Man" aka Kunde/Kundin muss mi
t der Frage nur kreativ genug
umgehen, dann bietet die reich
lich Variationsmöglichke [...]
Do, 24.05.2012 15:06
Deshalb benutze ich bei solche
n Fragen als Antowrt immer die
Namen von hochwertigen Lebens
mitteln wie Schweinskopf [...]
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