Mittwoch, 13. Mai 2009Offener Brief an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (2)Trackbacks
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Vorschlag: mach das NC (Non Commercial) raus, dann können Zeitungen auch darüber berichten.
schreibfehler:
bei "Was man stattdessen tun sollte" "(vereinfach gesagt: westliche Länder)" bei "vereinfacht" fehlt das "t"
Im Groben ein sympathisches Schreiben. Leider wirkt die rechtliche Komponente ein wenig laienhaft.
> Die geplanten Sperren greifen tief in verschiedene Rechte, > insbesondere die Grundrechte, ein. Mh. In welche denn außerdem? > Das Gesetz greift dabei in mehrere Gesetze ein: [...] Autsch. Nachfolgend werden ausschließlich Grundrechte genannt, die Bestandteil eines einzigen Gesetzes sind. > Das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, > die Informationsfreiheit, die Berufsfreiheit und vorrangig in Artikel 5 Abs. 1 > des Grundgesetzes: [...] Warum "und"? Die Informationsfreiheit ist in Art. 5 I 1 GG festgehalten. Warum wird das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht genannt? Es ist hier wensentlich spezieller als das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. > [...] Eine Zensur findet nicht statt." > Selbstverständlich hat jedes Recht und Gesetz Grenzen, und zwar immer dort, > wo es die Rechte eines anderen berührt oder es staatliche Aufgaben nötig > machen. Der weiterhin hervorgehobene Art. 5 I 3 GG ist keine eigenständige Grundrechtsgewährleistung, die durch Art. 5 II GG eingeschränkt werden kann. Es ist viel mehr eine "Schranken-Schranke", die die Anwendung des Art. 5 II limitiert. Der Art. 5 I 3 GG erfasst allerdings nur Vorzensur und hat daher wenig mit dem hiesigen Vorhaben zu tun. > Aber die Verhältnismäßigkeit muss dabei unbedingt gewahrt werden. Für die Argumentationskette kann viel von dem angeschnittenen herhalten, aber gerade die Feststellung der "zweifelsfrei[n] [...] Zensur der Allgemeinheit" und dessen Argumente greifen hier nicht im Zusammenhang mit Art. 5 I 3 GG. Am meisten wird hier tatsächlich die Informationsfreiheit des Art. 5 I 1 GG limitiert. Hier sollte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ansetzen. Des Weiteren habe ich das Gefühl, zahlreichen Fehlern in der Kommasetzung begegnet zu sein.
Hallo Manuel,
beim nächsten Mal würde ich auch empfehlen, weniger unterschiedliche Formatierungen zu verwenden. Auf den ersten Blick, bevor man überhaupt nur eine Zeile gelesen hat, wirkt das Schreiben nämlich sehr unprofessionell. Und es ist zu lang. Wer hat die Zeit, so etwas durchzulesen? Naja, aber die Idee an sich ist gut! Grüße Thorsten
Folgendes habe ich gemacht. Es ist jeden zur Nachahmung empfohlen!
1. Die für seinen Wahlkreis zuständige Abgeordneten hier raus suchen: http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html 2. Schreiben von Manuel ausdrucken 3. Die für einen selbst besonders wichtigen Passagen mit Textmarker markieren 4. Eigenes Schreiben auf eigenem Briefpapier verfassen. Die wichtigste Argumente in eigenen Worten wiedergeben. Maximal eine DIN A4 Seite. Für Details auf das "getextmarkerte" Schreiben von Manuel an der Anlage verweisen 5. Eintüten, Briefmarke drauf und an die Abgeordneten aus Schritt 1 senden.
Der erste (von Zweien, beide Mitglied einer der Regierungsparteien) hat per Brief geantwortet.
Von der Form her war der Brief freundlich und ich meine sogar ein wenig verständnisvoll. Inhaltlich lässt er keinen Zweifel, dass das Gesetz richtig ist. Argumentativ ist er sachlich, hat bei weitem nicht die Dimensionen von Frau von der Leyen. Allgemein ist der Brief sehr diplomatisch gehalten doch es wird klar, dass seine Meinung (oder die Meinung seiner Partei) und meine nicht unter einen Hut zu bringen sein werden. Fazit: Naja, vielleicht hat das andere MdB ja noch etwas mehr zu bieten als nette und freundliche Worte |
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KommentareSa, 04.02.2012 23:12
http://www.youtube.com/watch?v
=BnpuI3isAEA
Ganz am Ende d
s Videos wird´s gezeigt.
Sa, 04.02.2012 23:10
Das ist eigentlich nahezu ausg
eschlossen, da der Barcode auf
der Rechnung klebt, oben rech
ts. Dieser wird außen au [...]
Sa, 04.02.2012 16:49
Spannend, das hatte ich im Som
mer 2007 einmalig und seitdem
nicht wieder. Damals war ein t
eurer MP3 Player bei ein [...]
Fr, 03.02.2012 15:25
Man braucht nicht die Geschenk
verpackung, sondern die Gesche
nklieferung.
Die Rechnung w
ird natürlich an die abw [...]
Fr, 03.02.2012 13:35
Das geschieht vielleicht, wenn
es als abweichende Lieferansc
hrift bestellt wird. Mag sein.
Es geschieht definit [...]
Fr, 03.02.2012 13:28
1. Kostet es Aufpreis
2. Prod
uziert es unnötigen Verpackung
smüll
3. War bei meinen letzt
en Versuchen selbst dann [...]
Fr, 03.02.2012 12:57
Genau das geschieht, wenn man
im Amazon-Bestellprozess eine
abweichende Lieferadresse eint
rägt.
Wenn man jemand [...]
Fr, 03.02.2012 11:45
immerhin geht das corporate de
sign bis hin zu der farbe der
flüssigkeit der verdunsterröhr
chen (wasn wort...) an d [...]
Fr, 03.02.2012 09:04
die Anleitung entspricht zieml
ich genau dem, was ich mache,
wenn nach einer Windows-Instal
lation das Linux des Dua [...]
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