Mittwoch, 13. Mai 2009Offener Brief an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (2)Trackbacks
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Vorschlag: mach das NC (Non Commercial) raus, dann können Zeitungen auch darüber berichten.
schreibfehler:
bei "Was man stattdessen tun sollte" "(vereinfach gesagt: westliche Länder)" bei "vereinfacht" fehlt das "t"
Im Groben ein sympathisches Schreiben. Leider wirkt die rechtliche Komponente ein wenig laienhaft.
> Die geplanten Sperren greifen tief in verschiedene Rechte, > insbesondere die Grundrechte, ein. Mh. In welche denn außerdem? > Das Gesetz greift dabei in mehrere Gesetze ein: [...] Autsch. Nachfolgend werden ausschließlich Grundrechte genannt, die Bestandteil eines einzigen Gesetzes sind. > Das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, > die Informationsfreiheit, die Berufsfreiheit und vorrangig in Artikel 5 Abs. 1 > des Grundgesetzes: [...] Warum "und"? Die Informationsfreiheit ist in Art. 5 I 1 GG festgehalten. Warum wird das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht genannt? Es ist hier wensentlich spezieller als das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. > [...] Eine Zensur findet nicht statt." > Selbstverständlich hat jedes Recht und Gesetz Grenzen, und zwar immer dort, > wo es die Rechte eines anderen berührt oder es staatliche Aufgaben nötig > machen. Der weiterhin hervorgehobene Art. 5 I 3 GG ist keine eigenständige Grundrechtsgewährleistung, die durch Art. 5 II GG eingeschränkt werden kann. Es ist viel mehr eine "Schranken-Schranke", die die Anwendung des Art. 5 II limitiert. Der Art. 5 I 3 GG erfasst allerdings nur Vorzensur und hat daher wenig mit dem hiesigen Vorhaben zu tun. > Aber die Verhältnismäßigkeit muss dabei unbedingt gewahrt werden. Für die Argumentationskette kann viel von dem angeschnittenen herhalten, aber gerade die Feststellung der "zweifelsfrei[n] [...] Zensur der Allgemeinheit" und dessen Argumente greifen hier nicht im Zusammenhang mit Art. 5 I 3 GG. Am meisten wird hier tatsächlich die Informationsfreiheit des Art. 5 I 1 GG limitiert. Hier sollte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ansetzen. Des Weiteren habe ich das Gefühl, zahlreichen Fehlern in der Kommasetzung begegnet zu sein.
Hallo Manuel,
beim nächsten Mal würde ich auch empfehlen, weniger unterschiedliche Formatierungen zu verwenden. Auf den ersten Blick, bevor man überhaupt nur eine Zeile gelesen hat, wirkt das Schreiben nämlich sehr unprofessionell. Und es ist zu lang. Wer hat die Zeit, so etwas durchzulesen? Naja, aber die Idee an sich ist gut! Grüße Thorsten
Folgendes habe ich gemacht. Es ist jeden zur Nachahmung empfohlen!
1. Die für seinen Wahlkreis zuständige Abgeordneten hier raus suchen: http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html 2. Schreiben von Manuel ausdrucken 3. Die für einen selbst besonders wichtigen Passagen mit Textmarker markieren 4. Eigenes Schreiben auf eigenem Briefpapier verfassen. Die wichtigste Argumente in eigenen Worten wiedergeben. Maximal eine DIN A4 Seite. Für Details auf das "getextmarkerte" Schreiben von Manuel an der Anlage verweisen 5. Eintüten, Briefmarke drauf und an die Abgeordneten aus Schritt 1 senden.
Der erste (von Zweien, beide Mitglied einer der Regierungsparteien) hat per Brief geantwortet.
Von der Form her war der Brief freundlich und ich meine sogar ein wenig verständnisvoll. Inhaltlich lässt er keinen Zweifel, dass das Gesetz richtig ist. Argumentativ ist er sachlich, hat bei weitem nicht die Dimensionen von Frau von der Leyen. Allgemein ist der Brief sehr diplomatisch gehalten doch es wird klar, dass seine Meinung (oder die Meinung seiner Partei) und meine nicht unter einen Hut zu bringen sein werden. Fazit: Naja, vielleicht hat das andere MdB ja noch etwas mehr zu bieten als nette und freundliche Worte |
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KommentareDo, 02.09.2010 21:06
Ich könnte mir gut vorstellen,
dass das kein Bluff war.
A
ls Anbieter wo man sich relati
v frei und einfach anmel [...]
Do, 02.09.2010 20:57
kommt auf den Programmieraufwa
nd an.
Ist es auch möglich
nur jede dritte Stelle durch e
in X zu tauschen?
zu Archiv-Flut
Do, 02.09.2010 18:33
Gegen Feuer und (etwas eingesc
hränkter) Wasser helfen Brands
chutzschränke zur Lagerung - v
or allem - der Buchhaltu [...]
Do, 02.09.2010 18:19
Die Leistung wurde bis auf die
Domain durchaus erbracht, Web
space etc. wurde ja angelegt.
Das mit der Anzeige war [...]
Do, 02.09.2010 17:14
Also ich kann es verstehen, be
i uns haben auch diverse Leute
zugriff auf ein Kundenmenü, a
llerdings geht es keinem [...]
Do, 02.09.2010 16:33
Ja irre beim Hosting-Panel ein
fach den Zugang löschen der no
ch nicht einmal genutzt worden
sein kann weil Domain j [...]
Do, 02.09.2010 15:33
Wer auf einem PC in einem Inte
rnetcafé Zugangsdaten zu so se
nsiblen Bereichen eingibt, dem
geschieht das ganz recht.
Do, 02.09.2010 14:23
Zumindest die Bearbeitung des
Widerspruchs hat durchaus Kost
en verursacht, die über die 6
Euro hinaus gehen dürften.
Do, 02.09.2010 14:07
Wenn man z.B. im Internetcafé
die Seite auf hat und einer üb
er die Schulter schaut, dann h
at der die Nummer. Klar, [...]
Do, 02.09.2010 12:40
Vielleicht wars ja wirklich wi
e geschildert. Aber wenn ich j
emanden beauftrage sich über P
reise zu informieren und [...]
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