Donnerstag, 23. Juli 2009Ordnung und Fairness muss seinTrackbacks
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seinefirma.de kann man praktischer Weise jederzeit per Transit an die Denic zurückgehen lassen. Der Kunde behält das Recht an seiner Domain und kann sie (falls er das notwendige Kleingeld hat) jederzeit zu einem anderen Provider umziehen lassen. Problematisch finde ich eher die cnobis, weil es hier kein Transit gibt.
Exakt, das wollte ich irgendwie auch noch schreiben, aber dann doch vergessen. Danke!
Noch mein Senf dazu, und zwar zu den Grabbern, zur "Erbauung und gar erschröcklichen Warnung des hier anwesenden Publikums":
Domainnamen und WHOIS sollte man gerade als Provider, wenn der eigene Kunde Fragen hat, immer nur bei den Registraren direkt in deren jeweiligem WHOIS prüfen - worauf ich hinauswill: Die ganzen Webseiten a la "checkdirdeinedomain.tld" sind zwar oft bequem, werden aber meistens von Grabbern betrieben, und die merken sich JEDE Eingabe, oft jahrelang. Die Domain eines Kunden bei einer solchen "Checkerseite" prüfen bedeutet: Wenn jemals diese Domain mal kurz frei werden sollte, warum auch immer, dann ist sie nur deshalb "kurz" frei, weil der Grabber sofort zuschlägt - dank des "hilfreichen" Mitarbeiters des Providers.
Hallo Manuel,
das Verfahren was du anwendest ist illegal. Auch du als Provider hast gar kein Recht eine Domain zu löschen, auch wenn der Kunde nicht zahlt. Die Domain ist nämlich Eigentum des Kunden, und dieses Eigentum darfst du ihm nicht wegnehmen. Ich habe selber mal so einen Domainrobot im Rahmen meiner Abschlussarbeit programmiert und mich dabei auch mit den rechtlichen Themen auseinander gesetzt. Wenn du eine Kundendomain nicht länger haben willst, weil dieser nicht zahl, musst du diese ins Transit zurück an die Denic geben. Gruß Johannes
Ich erwähnte bereits, dass das bei .de und anderen deutschsprachigen TLDs so ist, aber nicht bei den anderen.
Wenn Du mir aber mit der juristischen Seite "kommst", muss ich Dich hier nochmals korrigieren: Auch hier ist eine Löschungs-/Transit-Androhung formaljuristisch nötig. Denn als Anbieter haben wir eine Leistungspflicht - unabhängig von der Zahlung. Erst, wenn ich dem Kunden nachweislich androhe, die Leistung nur noch unter Prämisse der Zahlung erbringen zu wollen, darf ich die Domain "löschen" bzw. in den TRANSIT geben.
Führt auch zu einer Löschung eben nur durch den Zeitraum der Denic Vorgabe. Es muss sich ja nicht um eine .de Domain handeln, nur weil als Beispiel www.seinefirma.de gewählt wurde.
Die Idee dem Kunden, auch wenn es ein nichtzahlender ist aus welchen Gründen auch immer, eine vielleicht existenzielle Domain vorerst zu entziehen, die er vielleicht später bezahlt hätte oder wieder "erwerben" würde ist doch einfach zu verstehen. Und wenn man bedenkt wie manitu.de das Vorgehen publik macht, wird es sicher auch nicht zwingen illegal sein. Aus sicht eines Unternehmens vielleicht nicht komplett verständlich, doch aber im Rahmen des Slogans. Man mag es kaum glauben, aber es gibt genügend Leute die unverschuldget mal nicht sofort zahlen. Bei chronischen Abozockern wird es sicher nicht automatisch eine solche Vorgehensweise geben. @Johannnes, gerade ein Mensch mit einem solchen Hintergrund wie Sie scheinbar haben, sollte man die gewisse Blindheit auch mal ablegen. Aber solche Leute muss es ja leider auch geben.
Moment mal: Ich habe als Domain-Reseller mit manitu einen Vertrag und mein Domainkunde hat mit mir einen Vertrag. Wenn ich nun eine Kundendomain lösche, wüsste ich nicht, was manitu das überhaupt anzugehen hat. Das ist dann meine Abschätzung, mein rechtliches und unternehmerisches Risiko, wenn der Kunde gegen mich vorgehen will.
Wie habe ich mir das vorzustellen - ich verwalte 5000 Domains, lösche ich nun eine Domain, muss ich mich mit dem manitu-Support herumschlagen, wie ich denn dazu käme, eine "fremde Domain" zu löschen? Ich habe viele Robot-Zugänge bei großen Domainanbietern, da habe ich noch keine E-Mail gekriegt, wieso ich Domain XY mit fremden Handle gelöscht habe. Sorry, aber wenn mir mein Anbieter dermaßen reinfunken würde hätte ich schon lange gekündigt.
Hinzu kommt, dass manitu nichtmal selbst DENIC-Mitglied ist. Was also von solchen Praktiken zu halten ist, weiß ich nicht.
Nicht rumschlagen, sondern einfach die Kündigung (von Dir oder Deinem Kunden) weiterleiten, z.B. per E-Mail, und die Sache ist vom Tisch.
Und im Gegensatz zu den "großen Domainresellern" sind wir eben nicht auf Masse aus, sondern wollen ein juristisch saubere Regelung. Wenn Du Dich dafür interessierst, frag doch mal die Juristen bei eben diesen großen Anbietern, wie oft sie sich als Mitstörer ihrer resellenden Kunden mit Forderungen von Endkunden rumschlagen dürfen. Ein Vertrag zwischen Reseller und Domain-Großhändler regelt das nur bedingt und setzt keineswegs das BGB außer Kraft. Fakt ist: Jeder, der in der Kette des Domainanbietens eine Möglichkeit hat, eine ungerechtfertigte Löschung zu verhindern, hat eben auch die Pflicht dies zu tun. Und das ist auch gut so.
Was meinst du jetzt mit Herumschlagen - dass Kunden einfach bei der nächst höheren Instanz stänkern (was ich früher auch gerne gemacht habe, wenn der Anbieter zu blöd war mir den Auth Code zu geben), oder dass es hierfür schon Gerichtsurteile gibt, die eine Haftung zwischen Domainregistrar und Resellerendkunde bejahen? Davon habe ich noch nichts gehört.
Die deutschen Gerichte sind zwar blöd, aber so eine durchgreifende Haftung wäre wirklich dämlich. Demnächst muss ich dann mit meinem Serverhoster noch absprechen ob ich einem Kunden den Webspace löschen darf, oder wie?
Der Vergleich hinkt gewaltig. Denn ein Webspace ist nach geltendem (deutschen) Recht kein mit einem Namensrecht vergleichbares Gut. Ein Namensrecht, das verloren ist, ist nicht wiederherstellbar (ja, ich weiß, Webspace, wenn kein Backup da ist, auch, aber so ist nun mal unser Recht
Zu den Gerichtsurteilen. Ich hatte mindestens schon mal zwei über unseren Hausjuristen als Information auf dem Tisch - genau daher unsere Vorgehensweise.
Wie is denn das z.B. wenn man solchen notorischen Nichtzahlern zwar nicht die domain sperrt, aber zumindest den zugriff auf den Webserver verweigert oder die E-Mail-Auslieferung stoppt? Gerade letzteres ist ja bei vielen mittlerweile ein wichtiges Kommunikationsmittel. Ist es juristisch sauber, beim Ausbleiben der Zahlung vorübergehend die Leistungen einzustellen?
Die Sperrung an sich ist erstmal kein Problem, sie ist ja nichts Unwiderherstellbares. Wenn gesperrt, erhält der Absender ja eine Information und kann die Post anders zu stellen.
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KommentareSa, 04.02.2012 23:12
http://www.youtube.com/watch?v
=BnpuI3isAEA
Ganz am Ende d
s Videos wird´s gezeigt.
Sa, 04.02.2012 23:10
Das ist eigentlich nahezu ausg
eschlossen, da der Barcode auf
der Rechnung klebt, oben rech
ts. Dieser wird außen au [...]
Sa, 04.02.2012 16:49
Spannend, das hatte ich im Som
mer 2007 einmalig und seitdem
nicht wieder. Damals war ein t
eurer MP3 Player bei ein [...]
Fr, 03.02.2012 15:25
Man braucht nicht die Geschenk
verpackung, sondern die Gesche
nklieferung.
Die Rechnung w
ird natürlich an die abw [...]
Fr, 03.02.2012 13:35
Das geschieht vielleicht, wenn
es als abweichende Lieferansc
hrift bestellt wird. Mag sein.
Es geschieht definit [...]
Fr, 03.02.2012 13:28
1. Kostet es Aufpreis
2. Prod
uziert es unnötigen Verpackung
smüll
3. War bei meinen letzt
en Versuchen selbst dann [...]
Fr, 03.02.2012 12:57
Genau das geschieht, wenn man
im Amazon-Bestellprozess eine
abweichende Lieferadresse eint
rägt.
Wenn man jemand [...]
Fr, 03.02.2012 11:45
immerhin geht das corporate de
sign bis hin zu der farbe der
flüssigkeit der verdunsterröhr
chen (wasn wort...) an d [...]
Fr, 03.02.2012 09:04
die Anleitung entspricht zieml
ich genau dem, was ich mache,
wenn nach einer Windows-Instal
lation das Linux des Dua [...]
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