Donnerstag, 23. Juli 2009, 14:43
Ordnung und Fairness muss sein
Es kommt hin und wieder vor, dass Domain-Reseller ihrem Kunden - aus welchem Grund auch immer - die Domain unter dem Allerwertesten weg-löschen möchten. Meist im Falle von Zahlungsverzug.
So sehr ich diesen Wunsch, gerade wenn es um hartnäckige Nichtzahler handelt, nachvollziehen kann, bleiben wir in dieser Sache fair. Wenn ein Domain-Reseller, der ja - außer in kaufmännischer Hinsicht - keinerlei Rechte und Verfügungsgewalt an einem Domainnamen seines Endkunden hat, eine Domain löschen (lassen) möchte, bestehen wir darauf, dass entweder eine Kündigung des Endkunden vorliegt (die darf durchaus an den Reseller gerichtet sein, sie muss uns nur vorliegen) oder eben eine ordentliche Kündigung des Resellers an seinen Kunden (auch die muss uns vorliegen).
Wir praktizieren selbst in solchen Fällen, also bei Zahlungsverzug, folgende Praxis. Nach dem üblichen Zahlungserinnerungs- und Mahnverfahren in 3 Stufen und damit insgesamt 61 Tagen seit Erstellung und dem Zusenden der Rechnung (nochmal: 2 Monate!) schicken wir unserem Kunden per Post und Einschreiben eine Löschungsandrohung mit einer Frist von 2 Wochen. Wenn ich das jetzt mal ganz grob aufrunde, reden wir über 12 Kalenderwochen "Luft". Das halte ich für sehr angemessen.
Wer sich jetzt fragt, warum wir hier vielleicht etwas "kulant" sind: Eine Domain ist nicht einfach ein Gut, das man kaufen und wieder verkaufen und damit wieder zurückkaufen kann. Es ist ähnlich einem Namensrecht zu sehen. Und gerade bei einem Domainnamen ist weg eben meist weg - Domaingrabbern sei dank. Wenn gleich es Möglichkeiten des Zurückholens in verschiedenen Formen gibt, würden wir einem Kunden, wenn wir Domainnamen gnadenlos und zu früh weglöschen würden, die Chance nehmen, eben damit Geld zu verdienen.
Hierzu ein Beispiel. Wenn ein Kunde seinen Domainnamen www.seinefirma.de nicht mehr zahlt, und wenn wir diese eben löschen würden, würden wir ihm damit genau die Grundlage für seine Geschäfte nehmen, und uns damit die Chance, selbst wieder Geld zu erhalten, verbauen. Also gilt: Auch wenn Zahlungsverzug herrscht, bleiben wir fair und juristisch sauber. Dann kann sich hinterher keiner beschweren (bzw. man kann schon, aber es ist fast aussichtslos).
Und das erwarten wir auch von Domain-Resellern. Wenn sie ihren Kunden kündigen, müssen diese in solchen Fällen die Löschung juristisch sauber androhen und eine angemessene Frist setzen. Und uns einen einfachen aber glaubhaften Nachweis darüber erbringen - in entsprechender Form.
So sehr ich diesen Wunsch, gerade wenn es um hartnäckige Nichtzahler handelt, nachvollziehen kann, bleiben wir in dieser Sache fair. Wenn ein Domain-Reseller, der ja - außer in kaufmännischer Hinsicht - keinerlei Rechte und Verfügungsgewalt an einem Domainnamen seines Endkunden hat, eine Domain löschen (lassen) möchte, bestehen wir darauf, dass entweder eine Kündigung des Endkunden vorliegt (die darf durchaus an den Reseller gerichtet sein, sie muss uns nur vorliegen) oder eben eine ordentliche Kündigung des Resellers an seinen Kunden (auch die muss uns vorliegen).
Wir praktizieren selbst in solchen Fällen, also bei Zahlungsverzug, folgende Praxis. Nach dem üblichen Zahlungserinnerungs- und Mahnverfahren in 3 Stufen und damit insgesamt 61 Tagen seit Erstellung und dem Zusenden der Rechnung (nochmal: 2 Monate!) schicken wir unserem Kunden per Post und Einschreiben eine Löschungsandrohung mit einer Frist von 2 Wochen. Wenn ich das jetzt mal ganz grob aufrunde, reden wir über 12 Kalenderwochen "Luft". Das halte ich für sehr angemessen.
Wer sich jetzt fragt, warum wir hier vielleicht etwas "kulant" sind: Eine Domain ist nicht einfach ein Gut, das man kaufen und wieder verkaufen und damit wieder zurückkaufen kann. Es ist ähnlich einem Namensrecht zu sehen. Und gerade bei einem Domainnamen ist weg eben meist weg - Domaingrabbern sei dank. Wenn gleich es Möglichkeiten des Zurückholens in verschiedenen Formen gibt, würden wir einem Kunden, wenn wir Domainnamen gnadenlos und zu früh weglöschen würden, die Chance nehmen, eben damit Geld zu verdienen.
Hierzu ein Beispiel. Wenn ein Kunde seinen Domainnamen www.seinefirma.de nicht mehr zahlt, und wenn wir diese eben löschen würden, würden wir ihm damit genau die Grundlage für seine Geschäfte nehmen, und uns damit die Chance, selbst wieder Geld zu erhalten, verbauen. Also gilt: Auch wenn Zahlungsverzug herrscht, bleiben wir fair und juristisch sauber. Dann kann sich hinterher keiner beschweren (bzw. man kann schon, aber es ist fast aussichtslos).
Und das erwarten wir auch von Domain-Resellern. Wenn sie ihren Kunden kündigen, müssen diese in solchen Fällen die Löschung juristisch sauber androhen und eine angemessene Frist setzen. Und uns einen einfachen aber glaubhaften Nachweis darüber erbringen - in entsprechender Form.
Kommentare
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Christoph
Manuel Schmitt (manitu)
Kommentator
Domainnamen und WHOIS sollte man gerade als Provider, wenn der eigene Kunde Fragen hat, immer nur bei den Registraren direkt in deren jeweiligem WHOIS prüfen - worauf ich hinauswill: Die ganzen Webseiten a la "checkdirdeinedomain.tld" sind zwar oft bequem, werden aber meistens von Grabbern betrieben, und die merken sich JEDE Eingabe, oft jahrelang.
Die Domain eines Kunden bei einer solchen "Checkerseite" prüfen bedeutet: Wenn jemals diese Domain mal kurz frei werden sollte, warum auch immer, dann ist sie nur deshalb "kurz" frei, weil der Grabber sofort zuschlägt - dank des "hilfreichen" Mitarbeiters des Providers.
Johannes
das Verfahren was du anwendest ist illegal. Auch du als Provider hast gar kein Recht eine Domain zu löschen, auch wenn der Kunde nicht zahlt. Die Domain ist nämlich Eigentum des Kunden, und dieses Eigentum darfst du ihm nicht wegnehmen.
Ich habe selber mal so einen Domainrobot im Rahmen meiner Abschlussarbeit programmiert und mich dabei auch mit den rechtlichen Themen auseinander gesetzt.
Wenn du eine Kundendomain nicht länger haben willst, weil dieser nicht zahl, musst du diese ins Transit zurück an die Denic geben.
Gruß
Johannes
Manuel Schmitt (manitu)
Wenn Du mir aber mit der juristischen Seite "kommst", muss ich Dich hier nochmals korrigieren: Auch hier ist eine Löschungs-/Transit-Androhung formaljuristisch nötig. Denn als Anbieter haben wir eine Leistungspflicht - unabhängig von der Zahlung. Erst, wenn ich dem Kunden nachweislich androhe, die Leistung nur noch unter Prämisse der Zahlung erbringen zu wollen, darf ich die Domain "löschen" bzw. in den TRANSIT geben.
Spalter
Die Idee dem Kunden, auch wenn es ein nichtzahlender ist aus welchen Gründen auch immer, eine vielleicht existenzielle Domain vorerst zu entziehen, die er vielleicht später bezahlt hätte oder wieder "erwerben" würde ist doch einfach zu verstehen.
Und wenn man bedenkt wie manitu.de das Vorgehen publik macht, wird es sicher auch nicht zwingen illegal sein. Aus sicht eines Unternehmens vielleicht nicht komplett verständlich, doch aber im Rahmen des Slogans. Man mag es kaum glauben, aber es gibt genügend Leute die unverschuldget mal nicht sofort zahlen. Bei chronischen Abozockern wird es sicher nicht automatisch eine solche Vorgehensweise geben.
@Johannnes, gerade ein Mensch mit einem solchen Hintergrund wie Sie scheinbar haben, sollte man die gewisse Blindheit auch mal ablegen. Aber solche Leute muss es ja leider auch geben.
chrheu
Wie habe ich mir das vorzustellen - ich verwalte 5000 Domains, lösche ich nun eine Domain, muss ich mich mit dem manitu-Support herumschlagen, wie ich denn dazu käme, eine "fremde Domain" zu löschen? Ich habe viele Robot-Zugänge bei großen Domainanbietern, da habe ich noch keine E-Mail gekriegt, wieso ich Domain XY mit fremden Handle gelöscht habe.
Sorry, aber wenn mir mein Anbieter dermaßen reinfunken würde hätte ich schon lange gekündigt.
chrheu
Manuel Schmitt (manitu)
Und im Gegensatz zu den "großen Domainresellern" sind wir eben nicht auf Masse aus, sondern wollen ein juristisch saubere Regelung. Wenn Du Dich dafür interessierst, frag doch mal die Juristen bei eben diesen großen Anbietern, wie oft sie sich als Mitstörer ihrer resellenden Kunden mit Forderungen von Endkunden rumschlagen dürfen. Ein Vertrag zwischen Reseller und Domain-Großhändler regelt das nur bedingt und setzt keineswegs das BGB außer Kraft.
Fakt ist: Jeder, der in der Kette des Domainanbietens eine Möglichkeit hat, eine ungerechtfertigte Löschung zu verhindern, hat eben auch die Pflicht dies zu tun. Und das ist auch gut so.
chrheu
Die deutschen Gerichte sind zwar blöd, aber so eine durchgreifende Haftung wäre wirklich dämlich. Demnächst muss ich dann mit meinem Serverhoster noch absprechen ob ich einem Kunden den Webspace löschen darf, oder wie?
Manuel Schmitt (manitu)
Zu den Gerichtsurteilen. Ich hatte mindestens schon mal zwei über unseren Hausjuristen als Information auf dem Tisch - genau daher unsere Vorgehensweise.
gestaltungsmetzger
Manuel Schmitt (manitu)