Mittwoch, 19. August 2009Farbe bekommenTrackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Huch,
wenn mal jeder so handeln würde. Dann wäre die Welt ein bißchen besser und angenehmer. Viel Spaß beim Schwenken und lasst es Euch schmecken.
Moin!
Öhm, ich hätte ja einfach einen Sicht- und Windschutz (wie z.B. auf Baustellen verwendet, also Gitter mit Plane dran) um den Container gestellt und dann sprühen lassen. IMHO sollte ein Malerunternehmen sowas auch haben, aber man kann natürlich auch einen ganzen Stadtteil absperren..
Meinst du, dass du mit dem Zusatz "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir – sofern Sie den hinteren Parkplatz dennoch nutzen – keine Haftung für evtl. entstehende Schäden übernehmen können." aus der Nummer wirklich raus bist ?
Ich habe die Befürchtung, dass ein möglicher Geschädigter vielleicht doch Recht bekommen könnte, wenn er klagt. Sein Argument wird dann wohl sein, dass Ihr den Parkplatz ja richtig hätten absperren oder durch Verkehrszeichen kurzfristig zum Parkverbot hättet machen können ?!
Finde das Schreiben auch -ehrlich gesagt- wenig freundlich.
Immerhin willst Du, dass dort niemand parkt, damit Du bzw. Dein Maler nicht noch mehr Schaden anrichtest. Das Schreiben wirkt eher so, als wenn die etwas von Dir wollten (nämlich dass Du die Autos nicht beschädigst). Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt wird und jemand dort parkt haftest Du bzw. der Malerbetrieb natürlich für Beschädigungen. Dein Schreiben ändert daran nichts.
Eine Absperrung nach StVO bei privaten Parkplätzen ist gemeinhin mehr oder weniger unsinnig.
Auch ist es ja nicht sicher, dass ein Schaden entsteht, sondern nur entstehen könnte - so sehe ich das, da ja "nur" zwei Fahrzeuge bislang beschädigt wurden. Stell Dir mal vor, durch eine naheliegende Baustelle wird Dein Auto mit Staub und Dreck - mehr als üblich - belastet. Das ist - korrekt gesehen - ein Schaden. Dennoch wird keiner ein ganzes Viertel absperren. Das Risiko ist bekannt und hinzunehmen (oder eben vermeidbar). Wenn man Deiner Forderung nach der Pflicht einer Sperrung nachkommen würde, müsste man Straßen, die von Schüttgut-Transporten genutzt werden, ebenfalls sperren. Da steht auch ein Hinweis drauf, dass man entsprechend Abstand halten soll - obwohl Du dasselbe Recht hast, diesen Teil der Straße zu benutzen. Fährst Du zu dicht auf, hast Du in der Regel "Pech" gehabt.
noch nicht mal persönlich Unterschrieben, sondern nur die eingescannte Unterschrift genommen... also wirklich
Vermutlich ist das die "Blog-Version"
Und wenn einer das Blättchen nicht liest?
Hm mich würde eher mal die Farbe interessieren, aber das verrät er eh erst wenn alles fertig ist Dann machen wir dort nen Manitu Flashmop und jeder schreibt je Widmung drauf
Können die Leute eigentlich nur meckern?
Was ist so schlimm daran sein Auto für einen Tag woanders zu parken um Probleme zu vermeiden? Als Unternehmer hat man es bei den mürrischen Bundesbürgern echt nicht einfach.
Aber echt!
Da wollen die Leute parken! Und das auf einem Parkplatz! Dabei muss doch dort lackiert werden Grundsätzlich spricht nix dagegen, den Wagen woanders hinzustellen Aber "Entweder freiwillig wegstellen oder Schäden in Kauf nehmen" hört sich für mich danach an, dass da jemand einen Machtkampf sucht, den er verlieren wird.
Was hat denn das mit einem Machtkampf zu tun? Siehe mal meinen Kommentar weiter unten.
Es ist rechtlich betrachtet vollkommen okay, einem Dritten, der in irgendeinem Rechtsverhältnis zu einem steht (und sei es als potentiell Geschädigter) die Konsequenzen seines Tuns anzudeuten / anzudrohen. Lies mal eine gängige Widerrufsbelehung in Onlineshops. Nochmal: Ob er den Parkplatz "sperren" darf, steht hier erstmal außer Debatte. Aber er kündigt mit angemessener Frist (der Parkplatz wird ja vermutlich jeden Tag von jedem verlassen) an, was passieren könnte. Es steht jedem frei, das Risiko hinzunehmen. Und damit den Schaden in Kauf zu nehmen. Jeder "Vertragspartner" ist gemeinhin verpflichtet, Schaden im Vorfeld abzuwenden, und wer sein Auto trotz Kenntnis des Umstandes dort parkt, hat eben seinen Teil nicht dazu beigetragen - ganz im Gegensatz zu Manitu, die ja alle informiert haben, und dabei sogar noch höchst ehrlich und offen vorgegangen sind.
Gehört der Parkplatz Manitu?
Ansonsten dürfe "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir – sofern Sie den hinteren Parkplatz dennoch nutzen – keine Haftung für evtl. entstehende Schäden übernehmen können." wohl nur ein schlechter Scherz sein. Das ist ansonsten ein Parkplatz und keine Lackiererei Wenn man dort nicht lackieren kann, ohne geparkte Autos zu beschädigen, dann ist das "selber schuld" ...aber nicht für die Autofahrer, sondern für die Lackierer Entweder die geparkten Autos abdecken, oder woanders lackieren oder für die Schäden aufkommen
Ich musste mich hier auch mal schlau machen, aber ich möchte eine Lanze für Manitu brechen.
Ein derartiges Aggregat gilt wohl offenbar als immobil und zum Gebäude gehörig. Somit geltende hier dieselben Maßstäbe wie beim Streichen einer Fassade etc. Es ist in solchen Fällen - wenn bekannt und als "Baustelle" zu erkennen - sogar von den Parkenden zu erwarten, dass sie sich ggf. selbst schützen. Ein Abdecken von vermutlich 50 bis 100 Fahrzeugen ist sicherlich alles andere als für Manitu zumutbar. Und ob eine Plane drumherum um den Container hilft? Ich wage, das zu bezweifeln!
Wenn ich meinen Wagen direkt neben den Container stelle: Wird der dann kostenlos lackiert? (Eine Neulackierung kostet überall sonst ja ordentlich Geld.) Bin sehr interessiert.
Wenn das Aggregat mal benutzt wird, bekomme ich dann Geld zurück? Denn das mit dem angeblichen "100% Ökostrom" sitmmt dann ja nicht mehr. Oder ist da Biodiesel drin (der, der bei der Herstellung die Umwelt so schön belastet)?
Heute ist der überwiegende Teil der Kommentatoren echt grauenvoll. Lass dir da mal nicht die Laune verderben, Manuel. Liegt bestimmt am heißen Wetter
Das Schreiben zeugt von einem etwas eigenwilligen Rechtsverständnis. In Deutschland ist für Schäden immer noch der Verursacher verantwortlich und nicht der Geschädigte. Und das dürfte im konkreten Fall der Lackierer/Maler sein.
Ich glaube, dass Du Manuel missverstehst. Es geht nicht um den entstandenen Schaden, sondern um die Vermeidung von Schäden in der Zukunft.
Genau dieses Schreiben von Manuel würde ihm sogar im Zweifelsfall vor einem normalen Richter von weiterer Schuld freisprechen! Die Behebung bzw. der Ausgleich entstandener Schäden ist gemeinhin als deutliches Reuesignal zu erkennen, und aus dem Brief weiterhin der ernste Wille, künftig Schäden zu vermeiden, sogar unter Angabe einer hinnehmbaren Lösung. Rechtlich gesehen ist an dem Schreiben bzgl. der Haftbarmachung - wenn man mal davon ausgeht, dass jeder Kenntnis davon erlangt hat - nichts auszusetzen. Einzig und alleine, ob Manuel bzw. Manitu die Berechtigung hat, den Parkplatz auf dem kurzen Dienstweg zu "sperren", steht auf dem Plan. Aber das Fehlen einer solchen Berechtigung bedeutet für ihn bzw. seine Firma keine Schuld. Wie mein Vorredner Tobi schon schreibt: Offenbar hat es hier einigem im Kopf ein paar Synnappsen durchgekenallt. Sonst beschwert sich jeder, wenn NICHTS getan wird, und dann geht mal ein Unternehmer vorbildlichst (!) vor, und dann ist es auch wieder nicht okay!
Vorbildlich ist was anderes, vorbildlich ist, wenn bei solchen Arbeiten versucht wird, den Nebel gar nicht erst in der Gegend rumwehen zu lassen. Dafür gibt es Netze und Planen, die bei Fassadenarbeiten in den meisten Fällen eingesetzt werden - und bei Sandstrahlarbeiten aus genau dem hier vorliegenden Grund, Verschmutzung des Umfelds, immer. Es geht also, wenn man ein wenig nachdenkt.
Loszusprühen und dann -ups- das Umfeld mitzulackieren, dies (angesichts des ausführenden Betriebes vom Fach) geradezu in Kauf zu nehmen, ist einfach nur fahrlässig, um nicht zu sagen dumm. Irgendwo einen Warnzettel ranzuhängen ist bestenfalls gut gemeint, ändert aber nichts am Grundproblem: Der schlampigen Ausführung durch den Lackierbetrieb.
Viel wichtiger ist, dass ich nun weiß wo ich morgen parken muß, damit meine alte Schüssel endlich mal wieder neu lackiert oder zumindest mal richtig poliert wird.
Danke schon mal im voraus an den edelen Spender - Danke
ich möchte keinem Kollegen zu nahe treten aber langsam wird es doch grenzwertig. Ich empfehle dringend einen Abgleich theoretischer Fallbeispiele mit der Realität.
Ich haette das Schreiben stellenweise etwas anders formuliert. Ansonsten ist aber wohl nichts daran auszusetzen, einmal einen Tag ein paar Meter entfernt zu parken. Wer sich darueber ernsthaft aufregt, der ist offenbar ein gluecklicher Mensch, denn er hat sonst wohl keine anderen Sorgen.
Wie ich mich kenne, wuerde ich das am naechsten Morgen nur vergessen haben.
Klar, man kann mir alles mögliche androhen, falls ich nicht so reagiere, wie der Drohende sich das vorgestellt hat.
Auto weg, sonst Lackschaden Platz da, sonst Fresse dick Das ist aber halt, wie Du schon festgestellt hast, eher eine Drohung als die freundliche Bitte, doch freundlicherweise den Wagen wegzustellen, damit man lackieren kann. und damit erzeugt man ganz sicher nicht mehr Verständnis, ganz im Gegenteil.
Eine Drohung ist aber normalerweise etwas anderes als das, was wir geschrieben haben.
Eine Drohung hat einen entscheidenden Aspekt: Man droht dem Bedrohten In jeder AGB wird dem Kunden z.B. "gedroht" - und das rechtlich zulässig. Und so ist das überall im Leben.
Einen Haftungsausschlus muss man nun mal in einer ausreichenden Deutlichkeit schreiben, so dass er für jeden klar erkennbar ist. Dass die zwei einzigen, mit Bitte verwandten Worte nun in diesem juristischen Teil in Form von Standardhöflichkeit und nicht im eigentlich Bitte-Teil vorkommen, naja, das ist halt Ansichtssache.
Als freundlich würde ich den Brief nun persönlich auch nicht bezeichnen, ungefähr so reden auch Werbeanruftreibende mit mir, die mir in irgendeiner Form geartete Bestimmungen in einem hübschen Holzrahmen mit vier exklusiven Ecken verkaufen "müssen".
Also eigentlich verstehe ich die ganze Aufregung sowieso nicht. Der Brief von Manuel ist ja nett...
Aber die Malerfirma die den Auftrag hat den Container zu streichen ist dafür verantwortlich, dass sie während ihren Arbeiten niemandem einen Schaden zufügt und muss dafür geeignete Massnahmen (Abdecken, etc.) vornehmen. Sollte trotzdem ein Schaden entstehen ist die Malerfirma der Schadenverursacher und muss somit den Schaden bezahlen oder an ihre Versicherung weiterreichen. Manitu ist doch sowieso fein raus...? |
IPv4 vs. IPv6Du bist hier via
![]() SucheÖkostromKalenderKommentareSa, 26.05.2012 00:19
Naja die meisten Kunden sind h
alt keine Experten, wenn in me
inem Fenster eine Werbetafel e
röffnet werden würde, da [...]
Fr, 25.05.2012 23:17
http://blog.fefe.de/?ts=b14989
2a
Besser?
Zitat: "Micro
soft erwirkt Einfuhrstopp für
Android-Geräte von Motor [...]
Fr, 25.05.2012 19:46
Arbeit anderer 1:1 kopieren !=
dem was die Patenttrolle mome
ntan veranstalten.
Fr, 25.05.2012 18:54
Naja ne AGB ist ja auch schnel
l geschrieben, aber kaum wird
sie kopiert ist das geschrei g
roß
Do, 24.05.2012 21:20
Ich finde es nicht verwerflich
euch danach zu fragen.
Ihr h
abt halt einen super support!
Ich finde die Frage nic [...]
Do, 24.05.2012 20:37
Ich wuerde da weniger auf eine
n "Gesellen" im Browser tippen
, sondern eher auf ein gehackt
es Script auf seiner Web [...]
Do, 24.05.2012 19:14
Och,
ich empfinde das noch al
s relativ neutral. Und so frag
t er halt einfach nach bei dir
.
Do, 24.05.2012 17:34
Da halte ich mit Wellensittich
und "Hansi" dagegen
LinksKategorienImpressum & Werbung |