Donnerstag, 10. September 2009LG Hamburg: Strenge Haftung für WebhosterTrackbacks
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Zitat: "Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen Menschen mit Verstand richten."
Wo ist das?!
Das LG Hamburg hat ohnehin ziemlich kuriose Ansichten im IT-Bereich.
das heisst also: jeder hans kann ankommen und das sperren von dokumenten verlangen. sperrt man nicht, bekommt man vom gesetzgeber eine auf den deckel, sperrt man - und es stellt sich später raus, zu unrecht - bekommt man vom kunden eine schadensersatzforderung?
das wird interresant wenn es mal um wirklich grössere sachen wie z.b. einen webshop geht der vielleicht ein produkt anbietet was sich so im grauen bereich befindet...
>Ich frage mich, warum man nicht das Mittel der Einstweiligen Verfügung nutzen kann, um evtl. rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen, statt den Webhoster zum Hilfssheriff zu machen.
Das wäre als hätte die stasi ohne IM´s gearbeitet! Man muss seine Bürger halt zu Aufmerksamkeit erziehen! Und ich denke jeder Chef eines webhosters fühlt sich geehrt wenn er dem geliebten Staat helfen darf! Auch wenn sich das bei dir aus mir unerfindlichen gründen anders anhört! Aber vermutlich hab ich die lobeshymnen einfach nur überlesen!
> Zitat: "Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen > Menschen mit Verstand richten."
China,Russland,Südafrika - da richtet zwar garkeiner, aber besser als in DE...
Für das "Mittel der einstweiligen Verfügung" müßte man den Verantwortlichen namentlich und dessen ladungsfähige Anschrift kennen - Stichwort Impressumspflicht und Anonymität.
Und warum sollte man eine einstweilige Verfügung statt eines einfachen Hinweises nutzen? Wenn dieser Hinweis befolgt wird, bedarf es keiner einstweiligen Verfügung; wenn er nicht befolgt wird, ist dafür immer noch Zeit. Um alle diese Fragen geht es bei der Entscheidung doch gar nicht - vielmehr geht es darum, ob ein Hoster für durch ihn bereitgestellte und zugänglich gemachte Rechtsverletzungen auch (!) verantwortlich ist oder sich auf den Standpunkt stellen kann, daß ihn das alles nicht interessiert, solange er dafür von seinem Kunden Geld bekommt. Warum letzteres richtig sein sollte und ein Hoster damit Geld verdienen sollen dürfte, dass andere Menschen in ihren Rechten verletzt werden, ist mir nicht eingängig. Ich verstehe auch nicht, warum "Menschen mit Verstand" so richten sollten. Vielmehr bin ich der Ansicht, daß jemand, der seine Brötchen damit verdient, Inhalte anderer im Netz verfügbar zu machen, dann auch reagieren sollte, wenn diese Inhalte nicht in Ordnung sind und man ihn daher entsprechend anspricht. Das halte ich durchaus für verständig. (Irgendjemand hat sogar einmal behauptet, so würde das "im Internet" funktionieren. Man schreibe einfach den sog. "Abuse"-Account an, und dann würde der Anbieter sofort tätig. War irgendwie im Zusammenhang mit Internetsperren, die deshalb überflüssig seien. Wenn ich bloß noch wüßte, wo ich das gelesen habe ...)
Die Frage in diesem Urteil drehte sich aber nicht um erkennbare Rechtsverletzungen, sondern um eben solche, die für den Hoster nicht erkennbar sind, und seine Kompetenzen bei weitem überschreiten.
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KommentareDo, 02.09.2010 21:06
Ich könnte mir gut vorstellen,
dass das kein Bluff war.
A
ls Anbieter wo man sich relati
v frei und einfach anmel [...]
Do, 02.09.2010 20:57
kommt auf den Programmieraufwa
nd an.
Ist es auch möglich
nur jede dritte Stelle durch e
in X zu tauschen?
zu Archiv-Flut
Do, 02.09.2010 18:33
Gegen Feuer und (etwas eingesc
hränkter) Wasser helfen Brands
chutzschränke zur Lagerung - v
or allem - der Buchhaltu [...]
Do, 02.09.2010 18:19
Die Leistung wurde bis auf die
Domain durchaus erbracht, Web
space etc. wurde ja angelegt.
Das mit der Anzeige war [...]
Do, 02.09.2010 17:14
Also ich kann es verstehen, be
i uns haben auch diverse Leute
zugriff auf ein Kundenmenü, a
llerdings geht es keinem [...]
Do, 02.09.2010 16:33
Ja irre beim Hosting-Panel ein
fach den Zugang löschen der no
ch nicht einmal genutzt worden
sein kann weil Domain j [...]
Do, 02.09.2010 15:33
Wer auf einem PC in einem Inte
rnetcafé Zugangsdaten zu so se
nsiblen Bereichen eingibt, dem
geschieht das ganz recht.
Do, 02.09.2010 14:23
Zumindest die Bearbeitung des
Widerspruchs hat durchaus Kost
en verursacht, die über die 6
Euro hinaus gehen dürften.
Do, 02.09.2010 14:07
Wenn man z.B. im Internetcafé
die Seite auf hat und einer üb
er die Schulter schaut, dann h
at der die Nummer. Klar, [...]
Do, 02.09.2010 12:40
Vielleicht wars ja wirklich wi
e geschildert. Aber wenn ich j
emanden beauftrage sich über P
reise zu informieren und [...]
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