Donnerstag, 10. September 2009LG Hamburg: Strenge Haftung für WebhosterTrackbacks
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Zitat: "Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen Menschen mit Verstand richten."
Wo ist das?!
Das LG Hamburg hat ohnehin ziemlich kuriose Ansichten im IT-Bereich.
das heisst also: jeder hans kann ankommen und das sperren von dokumenten verlangen. sperrt man nicht, bekommt man vom gesetzgeber eine auf den deckel, sperrt man - und es stellt sich später raus, zu unrecht - bekommt man vom kunden eine schadensersatzforderung?
das wird interresant wenn es mal um wirklich grössere sachen wie z.b. einen webshop geht der vielleicht ein produkt anbietet was sich so im grauen bereich befindet...
>Ich frage mich, warum man nicht das Mittel der Einstweiligen Verfügung nutzen kann, um evtl. rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen, statt den Webhoster zum Hilfssheriff zu machen.
Das wäre als hätte die stasi ohne IM´s gearbeitet! Man muss seine Bürger halt zu Aufmerksamkeit erziehen! Und ich denke jeder Chef eines webhosters fühlt sich geehrt wenn er dem geliebten Staat helfen darf! Auch wenn sich das bei dir aus mir unerfindlichen gründen anders anhört! Aber vermutlich hab ich die lobeshymnen einfach nur überlesen!
> Zitat: "Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen > Menschen mit Verstand richten."
China,Russland,Südafrika - da richtet zwar garkeiner, aber besser als in DE...
Für das "Mittel der einstweiligen Verfügung" müßte man den Verantwortlichen namentlich und dessen ladungsfähige Anschrift kennen - Stichwort Impressumspflicht und Anonymität.
Und warum sollte man eine einstweilige Verfügung statt eines einfachen Hinweises nutzen? Wenn dieser Hinweis befolgt wird, bedarf es keiner einstweiligen Verfügung; wenn er nicht befolgt wird, ist dafür immer noch Zeit. Um alle diese Fragen geht es bei der Entscheidung doch gar nicht - vielmehr geht es darum, ob ein Hoster für durch ihn bereitgestellte und zugänglich gemachte Rechtsverletzungen auch (!) verantwortlich ist oder sich auf den Standpunkt stellen kann, daß ihn das alles nicht interessiert, solange er dafür von seinem Kunden Geld bekommt. Warum letzteres richtig sein sollte und ein Hoster damit Geld verdienen sollen dürfte, dass andere Menschen in ihren Rechten verletzt werden, ist mir nicht eingängig. Ich verstehe auch nicht, warum "Menschen mit Verstand" so richten sollten. Vielmehr bin ich der Ansicht, daß jemand, der seine Brötchen damit verdient, Inhalte anderer im Netz verfügbar zu machen, dann auch reagieren sollte, wenn diese Inhalte nicht in Ordnung sind und man ihn daher entsprechend anspricht. Das halte ich durchaus für verständig. (Irgendjemand hat sogar einmal behauptet, so würde das "im Internet" funktionieren. Man schreibe einfach den sog. "Abuse"-Account an, und dann würde der Anbieter sofort tätig. War irgendwie im Zusammenhang mit Internetsperren, die deshalb überflüssig seien. Wenn ich bloß noch wüßte, wo ich das gelesen habe ...)
Die Frage in diesem Urteil drehte sich aber nicht um erkennbare Rechtsverletzungen, sondern um eben solche, die für den Hoster nicht erkennbar sind, und seine Kompetenzen bei weitem überschreiten.
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KommentareSa, 04.02.2012 23:12
http://www.youtube.com/watch?v
=BnpuI3isAEA
Ganz am Ende d
s Videos wird´s gezeigt.
Sa, 04.02.2012 23:10
Das ist eigentlich nahezu ausg
eschlossen, da der Barcode auf
der Rechnung klebt, oben rech
ts. Dieser wird außen au [...]
Sa, 04.02.2012 16:49
Spannend, das hatte ich im Som
mer 2007 einmalig und seitdem
nicht wieder. Damals war ein t
eurer MP3 Player bei ein [...]
Fr, 03.02.2012 15:25
Man braucht nicht die Geschenk
verpackung, sondern die Gesche
nklieferung.
Die Rechnung w
ird natürlich an die abw [...]
Fr, 03.02.2012 13:35
Das geschieht vielleicht, wenn
es als abweichende Lieferansc
hrift bestellt wird. Mag sein.
Es geschieht definit [...]
Fr, 03.02.2012 13:28
1. Kostet es Aufpreis
2. Prod
uziert es unnötigen Verpackung
smüll
3. War bei meinen letzt
en Versuchen selbst dann [...]
Fr, 03.02.2012 12:57
Genau das geschieht, wenn man
im Amazon-Bestellprozess eine
abweichende Lieferadresse eint
rägt.
Wenn man jemand [...]
Fr, 03.02.2012 11:45
immerhin geht das corporate de
sign bis hin zu der farbe der
flüssigkeit der verdunsterröhr
chen (wasn wort...) an d [...]
Fr, 03.02.2012 09:04
die Anleitung entspricht zieml
ich genau dem, was ich mache,
wenn nach einer Windows-Instal
lation das Linux des Dua [...]
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