Mittwoch, 17. Februar 2010Die Summe macht'sTrackbacks
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Kommentare
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Und was gedenkt ihr mit der hübschen sehr sehr hohen Summe zu machen wenn man fragen darf?
Ist „Im Zuge einer Preisanpassung“ so zu verstehen, dass das Angebot gegenüber Neukunden für diese durch einen niedrigeren Preis attraktiver gemacht wurde, und bei Bestandskunden der alte Preis kommentarlos beibehalten wurde?
SO etwas ist Gang und Gäbe, daher prüfe ich alle paar Monate sämtliche Verträge um diese gegebenenfalls neu zu verhandeln, wenn sich der Angebotspreis deutlich nach unten geändert hat.
Sowas steht immer in den AGBs ob sowas kommentarlos beibehalten wird.
Nein, diese Preise sind grundsätzlich Verhandlungs- und Masse-Sache.
Ein guter Tipp: Kauft euch davon ne ordentliche Kaffeemaschine =) Wir haben hier nur ein Gerät für 50 Leute (uns eins für Cheffe himself). Als das Ding 3 Wochen wegen Reparatur weg war, ist hier der Notstand ausgebrochen :p
Die Harten sind auf Filterkaffee umgestiegen und schlürften den Kaffee direkt aus der Maschine, die Freaks haben die Bohnen zerkaut und mit heißem Wasser nachgespült. Frage: Was ist derzeit eure offizielle Kaffeemaschine?
Schon mal an leasen gedacht? Bei uns in der Firma wird die geleast, d.h. wir müssen eine bestimmte Menge an Kaffee bei denen abnehmen und die stellen die Maschine. Wenn die kaputt ist, wird die einfach gegen eine andere ausgetauscht, ist also immer eine Maschine vor Ort.
Nachteil ist, man muss deren Kaffeebohnen abnehmen, aber die sind geschmacklich sehr gut.
Was ich mich gerad frage: Unter Kaufleuten gibts doch sowas wie eine sofortige Prüf- und Rügepflicht - würde sowas u.U. hier greifen und dich alt aussehen lassen, falls der Geschäftspartner eben nicht soviel integrität besitzt und es drauf ankommen lässt? Oder gilt das nur bei Fehl-/Mängellieferungen an Waren?
Das trifft auf unsere Rechtsform nicht zu.
Es wäre mir aber im Zweifelsfall auch egal, weil die Gesamtheit der Leistungen binnen 12 Monaten ohne weiteres wegziehen ließe. Und bei sechsstelligen Jahresumsätzen würde ich mir das als Vorhändler überlegen. Wenn ein Händler in solch einem Falle schlau ist, sieht er den Zinsvorteil eben als Vorteil.
Michaels Aussage klingt stark nach § 377 HGB und das gilt auch für euch - aber nur für Warenlieferungen.
> Unter Kaufleuten gibts doch sowas wie eine sofortige Prüf...
Ich bin kein Kaufleuts, aber man könnte sich überlegen, ob man einen anderen Lieferanten für die nächsten xxx Jahre in Erwägung zieht... |
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![]() SucheÖkostromKalenderKommentare zu Daxig
So, 12.02.2012 00:53
Wie hast du denn die Bestellun
g erwartet? Würde mich wirklic
h mal interessieren - ich find
e das jetzt nicht ungewö [...]
zu Daxig
Sa, 11.02.2012 22:05
das ist gängige Praxis... Wenn
ich etwas haben will, was (au
ch) per Webformular zu haben i
st muss ich die Bestellu [...]
Sa, 11.02.2012 17:42
das glaubst du doch selber nic
ht
zu .my.cnf
Sa, 11.02.2012 11:48
Chuck Norris gibt den Daten ei
nen Roundhouse-Kick, dann komp
rimieren die sich selber.
Sa, 11.02.2012 10:54
Gibts da schon einen Verhandlu
ngstermin? Wenn ich in der Näh
e bin, würd ich mir das glatt
noch ansehen kommen.
Fr, 10.02.2012 23:05
... ja wieso eigentlich nicht?
Bei Kunden mit Neuanschluss w
ird in der Regel eher selten e
in DSL-Modem daheim ruml [...]
Fr, 10.02.2012 20:54
Ist schon klar^^ nur ich hab s
chon lustige Erfahrungen mit Ö
sterreichern gemacht, grade mi
t Technik (wobei man das [...]
Fr, 10.02.2012 20:46
Finde ich auch.
Der Anwalt hä
tte auf das Angebot eingehen s
ollen, aber wer nicht hören wi
ll....
Fr, 10.02.2012 19:23
Na, da nehmt die doch in euer
Programm auf. Dann gibt es bal
d alles, außer eben der Leitun
g - und die dummen Kunde [...]
Fr, 10.02.2012 19:20
...und ist doch auch in Manuel
s Interesse: Künftige Stiebitz
er lesen dann im Blog nach, da
ss die Drohung der geric [...]
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