Montag, 26. September 2011Widerrufsbelehrung und ihr SinnTrackbacks
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Stimme ich vollkommen zu. Warum gerade hier eine solche "Ausnahme" gemacht wird, ist mir völlig schleierhaft. Und laut gängiger Auffassung der Gerichte reicht's ja mittlerweile schon nicht mal mehr, das nur in den AGB zu verankern. Gab's/Gibt's da nicht auch eine ziemliche Abmahnkultur?
Dass eine Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB nicht ausreichen kann, ergibt sich deutlich aus dem Wortlaut von § 360 I 1 BGB. Dazu braucht es keine „gängige Auffassung der Gerichte“.
Naja, Spitzfindigkeiten.. "Deutlich gestaltet" kann dein Rechtsanwalt sicher auch als "fett und hervorgehoben in den AGB eingebaut" deuten - ob ihm der Richter da zustimmt, weiß man natürlich nicht.
Und die "Erfordernisse des eingesetzten Kommunikationsmittels" könnte man minimalistisch auch mit "Die Seite mit den AGB ist erreichbar und gut lesbar" auslegen. Aber das ist nun doch eher Korinthenkackerei.
Ich glaube das ist ein etwas komplexeres Thema. Möglicherweise wissen viele Leute von ihrem Recht nichts. Ich würde sogar davon ausgehen dass eine gewisse Anzahl von Online-Händlern nichts davon weiss. Das Verlangen die Info beim Vertragsabschluss vorzulegen hieft in gewissen Maßen alle auf die selbe Ebene. In manchen Ländern müssen zum Beispiel auch in jedem Lokal das Alkohol serviert die gängigen Jugendschutzbedingungen ausgehängt sein, obwohl diese auch immer greifen würden.
... das mit den Jugendschutzbestimmungen ist ja z.B. auch hier so. Aber ehrlich, wer liest sich das durch?
Wenn die Leute Reklamationen haben oder eben das Ding einfach zurückgeben wollen, das sie da gekauft haben, dann werden sie sich schon bei einem melden. Selbst im Einzelhandel wird ja mittlerweile allerortens aus Kulanz anstandslos gekaufte und sogar geöffnete Ware zurückgenommen, obwohl das nicht nötig wäre - da ist Kunde sicher dran gewöhnt. Insofern wird er da schon "dreist" genug sein, einfach mal nachzufragen.
Ich glaube es geht weniger darum, dass Leute sich die Dinge durchlesen, und mehr darum dass hinterher keiner sagen kann, man hätte es nicht gewusst.
Aber wie gesagt, alles nur Spekulation meinerseits…
Das Widerrufsrecht hat absolut ihre Daseinsberechtigung.
Das liest sich wie "Qualität hat seinen Preis"
Wahrscheinlich kommt das Gesetz aus einer Zeit, als der Versandhandel noch mehr Ausnahme als Regel war. Mit 14 Tagen ist die Frist zum Widerruf auch relativ kurz, im Gegensatz zu Gewährleistungsansprüchen zum Beispiel. Deswegen kann ich nachvollziehen, dass hier der Händler zur Belehrung verpflichtet wurde. Denn natürlich gilt das Gesetz unabhängig davon, ob der Kunde belehrt wurde.
Mit dem Auszug aus dem JuSchG in Gaststätten verhält es sich wohl ähnlich.
Das Gesetz dient dazu, die Wettbewerbsvorteile der Versandhändler etwas einzuschränken. Ansonsten würde es noch mehr einreißen, beim lokalen Händler zu kucken und im Internet zu bestellen, und so soll der Versandhändler wenigstens das Ausprobieren durch den Kunden selbst tragen. Das macht es natürlich finanziell interessant, sich um das Rücksenderisiko zu drücken. Und es gab ja schon etliche Urteile z.B. zu Abnutzungspauschalen und anderen Tricks, mit denen sich Händler um ihre Verpflichtungen drücken wollen. Da finde ich es grundsätzlich (wenn auch im Detail verbesserungswürdig) begrüßenswert, daß die Widerrufsbelehrung verpflichtend ist und es Mindeststandards gibt, und auch nicht der Eindruck erweckt werden darf, daß diese in ihrer Gültigkeit eingeschränkt wären.
Wenn das der Gedanke war, dann ist die Sache nach hinten losgegangen. Teure Anschaffungen mache ich praktisch nurnoch im Internet, gerade weil ich den Kram ggfs. einfach zurückgeben kann.
Na ja. Immerhin belastest Du dann nicht auch noch den lokalen Händler mit Deinem Ausprobieren, und der Internethändler muß mit den Rücksendungen kalkulieren, also verringert sich die Preisdifferenz. Das ist für den lokalen Händler schonmal besser als der unregulierte Fall.
Naja ist auf jeden Fall gut das es so was in DE überhaupt gibt. In anderen Ländern gibt es nicht so viel Sicherheit...
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Sa, 26.05.2012 02:28
At present, many excellent pla
yers have already in big games
in adizero [url=http://www.newairyeezy2.com][b]kanye [...]
Sa, 26.05.2012 00:19
Naja die meisten Kunden sind h
alt keine Experten, wenn in me
inem Fenster eine Werbetafel e
röffnet werden würde, da [...]
Fr, 25.05.2012 23:17
http://blog.fefe.de/?ts=b14989
2a
Besser?
Zitat: "Micro
soft erwirkt Einfuhrstopp für
Android-Geräte von Motor [...]
Fr, 25.05.2012 19:46
Arbeit anderer 1:1 kopieren !=
dem was die Patenttrolle mome
ntan veranstalten.
Fr, 25.05.2012 18:54
Naja ne AGB ist ja auch schnel
l geschrieben, aber kaum wird
sie kopiert ist das geschrei g
roß
Do, 24.05.2012 21:20
Ich finde es nicht verwerflich
euch danach zu fragen.
Ihr h
abt halt einen super support!
Ich finde die Frage nic [...]
Do, 24.05.2012 20:37
Ich wuerde da weniger auf eine
n "Gesellen" im Browser tippen
, sondern eher auf ein gehackt
es Script auf seiner Web [...]
Do, 24.05.2012 19:14
Och,
ich empfinde das noch al
s relativ neutral. Und so frag
t er halt einfach nach bei dir
.
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