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Name der Bank vs. Bankleitzahl

Es gibt unverständliche Gerichtsurteile.

Eine Kundin hatte bei der Bestellung eine BLZ eingegeben, die nicht zum Namen der Bank passt. Wir prüfen das bewusst im Shop nicht ab, weil es praktisch für jeden Namen unzähliche Schreibweisen gibt. Relevant ist für uns die BLZ, denn nur die wird im technischen Verkehr auch genutzt.

Blöd war: Die BLZ war "falsch", sprich nur der Name der Bank (in diesem Falle "DKB") war "richtig", somit kam es zu einer Rücklastschrift und Kosten der fremden (nicht unserer!) Bank, die wir weitergereicht haben. Die Kundin wollte das partout nicht zahlen, und das Gericht folgte ihrer Argumentation: Wir hätten erkennen müssen, dass der Name der Bank nicht zur Bankleitzahl passt.

Interessant wird es aber, wenn man sich das Urteil im Detail anschaut: Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass es auch anders herum zu dieser Entscheidung gekommen wäre, sprich bei richtiger BLZ und dazu eingegebenem nicht passenden Namen wäre ebenfalls - so gar Gericht - das Verschulden bei uns zu suchen (was ja zu gar keiner Rücklastschrift geführt hätte, aber egal).

Wir haben zwischenzeitlich recherchiert und konnten herausfinden, dass die Kundin zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken unterhält, sie hat bei der Eingabe der Daten bei der Bestellung die Kontoverbindungen gemischt.

Am Rande sei bemerkt, dass (1) bei jeder Bestellung nach dem Absenden eine E-Mail an den Kunden mit einer Zusammenfassung aller Daten ergeht, darin auch eindeutig die Bankverbindung, (2) auf jeder Rechnung die Bankverbindung steht und (3) im Anschreiben zu jeder Rechnung. Eigentlich 3 Gelegenheiten, um einen offensichtlichen Fehler zu korrigieren - schnell und unbürokratisch.

Da das Gericht die Berufung ausgeschlossen hat, bleibt für uns faktisch nur eine Konsequenz: Die Eingabe des Namens der Bank komplett wegfallen zu lassen. Denn der zuständige Anwalt sieht ein automatisches Ausfüllen durchaus auch als problematisch, schließlich wären wir dann in der Verpflichtung, permanent die Liste der Bankleitzahlen aktuell zu halten und für evtl. Fehler zu haften.

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Kommentare

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Jan Schejbal

Blöde Frage: Wenn ihr den Namen der Bank eh nicht benutzt, wofür fragt ihr ihn überhaupt ab?

Manuel Schmitt (manitu)

Zum einen: Man kann ihn gar nicht benutzen, weil er im elektronischen Zahlungsverkehr nirgends benutzt werden kann.

Wir fragen ihn ab, damit der Kunde eine Art von Selbst-Kontrolle hat, denn gerade wer zwei Kontoverbindungen unterhält, hat beim Eingeben des Namens der Bank nochmal einen gewissen Effekt.

Jan Schejbal

Viele Firmen lösen das so, dass nach Eingabe der BLZ der Bankname per Javascript/AJAX aus einer Datenbank abgefragt und angezeigt wird. Das dürfte einen ähnlichen Effekt haben und die Probleme mit unterschiedlichen Schreibweisen etc. vermeiden. Die Bankleitzahlen zum Download gibts bei der Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/bankleitzahlen_download.html

Chris

Eine ganz andere Frage: Ihr seid sonst so kulant bzw. es stellt sich sehr häufig so dar. Warum seid ihr dieses Mal den kompletten Gerichtsweg gegangen?

Manuel Schmitt (manitu)

Weil die Kundin auf ihrem Recht beharrte und uns den Fehler in die Schuhe schieben wollte.

Für uns hat das durchaus eine grundsätzliche Bedeutung.

Chris

Ok, das ist nachvollziehbar. Danke für die Antwort! :)

yetzt

Vielleicht ist das zu einfach oder zu naheliegend oder zu pragmatisch oder zu sinnvoll, aber: Warum nicht mit Prüfziffernberechnung Kontonummer und Bankleitzahl auf Plausibilität prüfen sowie den Namen der Bank an Hand der Bankleitzahl ermitteln und anzeigen? Dann sind derartige Fehler ausgeschlossen, insofern die KundInnen lesen können. Es gibt sogar frei lizenzierte Implementierungen der Prüfziffernberechnung, ist schneller eingebaut als gedacht.

Warum so eine Prüfung absichtlich unterlassen wird verstehe ich beim besten Willen nicht.

Piotr

Sowohl BLZ als auch Kontonummer waren ja korrekt. Nur passten sie eben nicht zusammen.

Leider ist es schwer, eine aktuelle Liste der Zuordnung BLZ->Bankname erhalten. Man würde denken, die Banken hätten ein Interesse daran, so etwas anzubieten. Hätte aber in diesem Fall wie gesagt auch nichts geholfen.

Martin

Ja aber genau da kann man ja mit der Prüfziffer arbeiten, das ist zwar kein 100%iger Schutz (darum würde ich das auch nur als zusätzliche Sichrung intern verwenden) aber zum. besser als nichts. Genauso wie man die BLZ auf bestimmte Kenner prüfen könnte (z.B. Bundesland der BLZ = Bundesland des Kunden). Und aus mehreren Faktoren könnte man dann ein Rating zu machen ...

Ich an eurer Stelle würde Name der Bank, BLZ und Kontonummer komplett weglassen und durch BIC/IBAN ersetzen, ist zwar für den Kunden etwas "umständlicher" aber ab nächstem Jahr muss man sich dann eh dran gewöhnen (also warum jetzt nicht schon damit anfangen)

_Wer noch Infos braucht (Prüfziffern, IBAN, BIC und Co):_ http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/unbarer_zahlungsverkehr.html

Kümmel

Prüfziffernberechnung schön und gut. Aber was hätte das hier geholfen? Es gab bei der Kundin wohl BLZ1/NAME1 und KTO1 und BLZ2/NAME2 und KTO2, welche in sich valide Ergebnisse liefern. Nun hat sie BLZ1/NAME2 und KTO2 angegeben. Es ist sehr leicht möglich, dass dabei keine Prüfziffernberechnung angeschlagen hätte, insbesondere wenn beide Banken die selbe PZ-Methode verwenden.

Mit den Angaben hätte es gar keine richtige Lösung geben können, außer - soweit es auffällt - ein Abbruch des Vorgangs mit Kontaktaufnahme zur Kundin, weil BLZ1 und NAME2 nicht zusammen passen und welche Bank es denn nun sein solle. Und hierfür gibt es keine sinnvolle Datenbasis.

bornheim

Banken verwenden verschiedene Methoden der Prüfziffernberechnung. Welche das jeweils ist, lässt sich aus der BLZ ermitteln. Dementsprechend gibt es bei der Kombination aus BLZ1/KONTO2 eine höhere Wahrscheinlichkeit, den Fehler frühzeitig aufzudecken.

Es bedingt aber natürlich die Verwendung einer stets aktuellen BLZ-Datei.

mirabilos

Bundesland wird nicht tun. Ich geh im Ort zur Postbank und krieg ein Konto in Dortmund. Ich geh in Karlsruhe und krieg ein Konto in Essen und ein Tagesgeldkonto in… Leipzig?! WTF?

Stephan

Das ist ärgerlich.
Da die Bankleitzahl anscheinend das einzig Verbindliche ist, würde ich in eurem Fall auch zukünftig den Namen der Bank nicht mehr abfragen und auch nicht aus der BLZ ermitteln und anschließenmd anzeigen, und somit nur noch mit der BLZ arbeiten.
Somit hat der Kunde zwar keine Kontrolle mehr, aber ihr seid dann nicht mehr für den Fehler haftbar zu machen, und daran muss man auch ab und zu denken, Kundenorientierung hin oder her.

Ole

Ich kann mich an kein einziges Online-Formular erinnern, bei welchem der Name der Bank abgefragt wurde. Ich kenne es nur so, das man die BLZ eingibt und der name der bank dann aus einer Datenbank ausgelesen wird.

Jens

Darf ich fragen, warum ihr nicht einfach bei der Kundin nach den richtigen Kontodaten gefragt habt, als ihr festgestellt habt, dass BLZ und angegebene Bank nicht übereinstimmen?

Manuel Schmitt (manitu)

Wir haben das ja gar nicht festgestellt, weil der Name der Bank für uns eh irrelevant ist. Das ist ein Überbleibsel aus der Zeit vor dem elektronischen Zahlungsverkehr.

Wenn Du heute einen Überweisungsträger ausfüllst und den Namen der Bank komplett falsch schreibst, wird Deine Bank (mit Berufung auf die geltende Rechtslage) die Überweisung an die Bank schicken, die hinter der BLZ steckt.

Christian Loch

Mit den verschiedenen Schreibweisen für Namen hast du vollkommen Recht: Damit gegen die BLZ zu prüfen ist ein heilloses Unterfangen. Folgendes wird aber gern praktiziert: Eingabe nur der BLZ und dann Darstellung des damit ermittelten Banknamens, dann den Kunden dies bestätigen lassen.

Es gibt eine Menge Web-Services, die zu einer BLZ den Namen des Kreditinstituts ermitteln. Die Nutzungsentgelte sehen mir auch nicht sehr hoch aus. Sowas könnte man als eine Art "Versicherung" gegen Fälle wie oben betrachten. Wenn der Kunde den angezeigten Namen bestätigt, fällt die Argumentation schon schwerer, warum das ein Fehler des Händlers gewesen sein soll.

ednong

Manuel hat doch weiter oben geschrieben, dass der Anwalt das auch als problematisch ansieht, da Manuel dann in der Pflicht wäre, die Liste - die es nicht gibt - aktuell zu halten. Und es gibt unzählige Schreibweisen. Das siehst du doch schon, wenn du bei ebay was ersteigert. Die Namen ändern sich scheinbar häufiger. Ich geh da auch immer nach der BLZ und kopier die - Rest ist mir egal. Nachfragen führen dann schon mal zu rüden Antworten seitens der Verkäufer.

Christian Loch

Deswegen schrieb ich ja, man kann einen externen Dienst dafür benutzen. Diese Dienste bieten ja genau den Service, dass sie die BLZ-Daten aktuell halten und man sich selbst nicht mehr darum kümmern muss.

Und er soll die Schreibweisen nicht vergleichen, sondern den Kunden nur die BLZ eingeben lassen und dann anzeigen: Das ist Sparkasse Hintermondlinks, bitte bestätigen. Damit wär er aus der Sache raus.

Hannes

"permanent die Liste der Bankleitzahlen aktuell zu halten" - Äh? Die Bankleitzahlendatei wird vier mal im Jahr aktualisiert und die gibt es bei der Bundesbank zur freien Verfügung.

ednong

Muß ja nicht heißen, dass sich die BLZ nur an 4 Terminen im Jahr ändern ...

Dirk

Ich werde das nie verstehen: Wenn der Name der Bank technisch keinerlei Relevanz hat, wieso wird er dann eigentlich ÜBERALL zusätzlich zur Bankleitzahl abgefragt?

ednong

Weil Otto Normalo sich wohl eher an den Namen seiner Bank als an deren BLZ erinnert, tipp ich mal ...

ednong

Ich find das Urteil unglaublich. Gibt es dagegen noch die Möglichkeit, anders vorzugehen. Mit einer Beschwerde oder ähnlichem, weil er die Berufung versagt? Schließlich hat das Urteil ja doch größere Bedeutung.

mee

Ich kann beide Seiten verstehen.

Nur aus Interesse: Ihr versendet eine Zusammenfassung aller Daten (inkl. Bankdaten) per E-Mail? Verschlüsselt? Oder gekürzt? Auch bei Kreditkartenbuchungen?

Erwin

Was soll man dazu sagen.. Amtsgericht! Der Richter hat sein Geld noch nie mit Arbeit verdienen müssen und hat daher überhaupt keine Ahnung, welcher Aufwand zur Vermeidung von Kundenunfähigkeit bei mehreren tausend Kunden noch praktikabel ist. Wir unterlassen inzwischen das Anrufen der Gerichtsbarkeit, da dort Aufwand und (qualitatives) Ergebnis in keinem Verhältnis stehen. Besser ist es dem Kunden beispielsweise via Preiserhöung mitzuteilen, dass wir doch noch etwas Geld bekommen. Es gibt eben immer wieder Kunden die bei Wettbewerbern besser aufgehoben sind. :-)

Manuel Schmitt (manitu)

Wer sich das Prüfverfahren einmal selbst ansehen will:

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/pruefzifferberechnungsmethoden.pdf?__blob=publicationFile

Das ist also nicht einfach mal binnen weniger Minuten zu implementieren.

yetzt

Gibt es schon. Zum Beispiel hier.

http://bav.malkusch.de/de/

Ich stelle euch gerne eine RESTful API zuf Verfügung.

Peter Geher

Habe gerade meine alte Sparkassen Kontonummer mit der BLZ von der Deutschen Bank, Commerzbank und Wirecard-Bank "validiert".... Toll :-D

Kai Pautsch

ganz klar, nach der blz automatisch den namen der bank raussuchen und dem kunden in der zusammenfassung der bestellung zeigen, problem gelöst.

Manuel Schmitt (manitu)

Genau so wird das heute noch kommen.

Sebastian

Warum stellst Du nicht einfach auf SEPA um? Dann brauchst Du nur die IBAN und fertig. Das nationale Verfahren ist sowieso nur noch legacy.

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