Mittwoch, 23. Januar 2013, 09:08
Name der Bank vs. Bankleitzahl
Es gibt unverständliche Gerichtsurteile.
Eine Kundin hatte bei der Bestellung eine BLZ eingegeben, die nicht zum Namen der Bank passt. Wir prüfen das bewusst im Shop nicht ab, weil es praktisch für jeden Namen unzähliche Schreibweisen gibt. Relevant ist für uns die BLZ, denn nur die wird im technischen Verkehr auch genutzt.
Blöd war: Die BLZ war "falsch", sprich nur der Name der Bank (in diesem Falle "DKB") war "richtig", somit kam es zu einer Rücklastschrift und Kosten der fremden (nicht unserer!) Bank, die wir weitergereicht haben. Die Kundin wollte das partout nicht zahlen, und das Gericht folgte ihrer Argumentation: Wir hätten erkennen müssen, dass der Name der Bank nicht zur Bankleitzahl passt.
Interessant wird es aber, wenn man sich das Urteil im Detail anschaut: Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass es auch anders herum zu dieser Entscheidung gekommen wäre, sprich bei richtiger BLZ und dazu eingegebenem nicht passenden Namen wäre ebenfalls - so gar Gericht - das Verschulden bei uns zu suchen (was ja zu gar keiner Rücklastschrift geführt hätte, aber egal).
Wir haben zwischenzeitlich recherchiert und konnten herausfinden, dass die Kundin zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken unterhält, sie hat bei der Eingabe der Daten bei der Bestellung die Kontoverbindungen gemischt.
Am Rande sei bemerkt, dass (1) bei jeder Bestellung nach dem Absenden eine E-Mail an den Kunden mit einer Zusammenfassung aller Daten ergeht, darin auch eindeutig die Bankverbindung, (2) auf jeder Rechnung die Bankverbindung steht und (3) im Anschreiben zu jeder Rechnung. Eigentlich 3 Gelegenheiten, um einen offensichtlichen Fehler zu korrigieren - schnell und unbürokratisch.
Da das Gericht die Berufung ausgeschlossen hat, bleibt für uns faktisch nur eine Konsequenz: Die Eingabe des Namens der Bank komplett wegfallen zu lassen. Denn der zuständige Anwalt sieht ein automatisches Ausfüllen durchaus auch als problematisch, schließlich wären wir dann in der Verpflichtung, permanent die Liste der Bankleitzahlen aktuell zu halten und für evtl. Fehler zu haften.
Eine Kundin hatte bei der Bestellung eine BLZ eingegeben, die nicht zum Namen der Bank passt. Wir prüfen das bewusst im Shop nicht ab, weil es praktisch für jeden Namen unzähliche Schreibweisen gibt. Relevant ist für uns die BLZ, denn nur die wird im technischen Verkehr auch genutzt.
Blöd war: Die BLZ war "falsch", sprich nur der Name der Bank (in diesem Falle "DKB") war "richtig", somit kam es zu einer Rücklastschrift und Kosten der fremden (nicht unserer!) Bank, die wir weitergereicht haben. Die Kundin wollte das partout nicht zahlen, und das Gericht folgte ihrer Argumentation: Wir hätten erkennen müssen, dass der Name der Bank nicht zur Bankleitzahl passt.
Interessant wird es aber, wenn man sich das Urteil im Detail anschaut: Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass es auch anders herum zu dieser Entscheidung gekommen wäre, sprich bei richtiger BLZ und dazu eingegebenem nicht passenden Namen wäre ebenfalls - so gar Gericht - das Verschulden bei uns zu suchen (was ja zu gar keiner Rücklastschrift geführt hätte, aber egal).
Wir haben zwischenzeitlich recherchiert und konnten herausfinden, dass die Kundin zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken unterhält, sie hat bei der Eingabe der Daten bei der Bestellung die Kontoverbindungen gemischt.
Am Rande sei bemerkt, dass (1) bei jeder Bestellung nach dem Absenden eine E-Mail an den Kunden mit einer Zusammenfassung aller Daten ergeht, darin auch eindeutig die Bankverbindung, (2) auf jeder Rechnung die Bankverbindung steht und (3) im Anschreiben zu jeder Rechnung. Eigentlich 3 Gelegenheiten, um einen offensichtlichen Fehler zu korrigieren - schnell und unbürokratisch.
Da das Gericht die Berufung ausgeschlossen hat, bleibt für uns faktisch nur eine Konsequenz: Die Eingabe des Namens der Bank komplett wegfallen zu lassen. Denn der zuständige Anwalt sieht ein automatisches Ausfüllen durchaus auch als problematisch, schließlich wären wir dann in der Verpflichtung, permanent die Liste der Bankleitzahlen aktuell zu halten und für evtl. Fehler zu haften.
Kommentare
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Jan Schejbal
Manuel Schmitt (manitu)
Wir fragen ihn ab, damit der Kunde eine Art von Selbst-Kontrolle hat, denn gerade wer zwei Kontoverbindungen unterhält, hat beim Eingeben des Namens der Bank nochmal einen gewissen Effekt.
Jan Schejbal
Chris
Manuel Schmitt (manitu)
Für uns hat das durchaus eine grundsätzliche Bedeutung.
Chris
yetzt
Warum so eine Prüfung absichtlich unterlassen wird verstehe ich beim besten Willen nicht.
Piotr
Leider ist es schwer, eine aktuelle Liste der Zuordnung BLZ->Bankname erhalten. Man würde denken, die Banken hätten ein Interesse daran, so etwas anzubieten. Hätte aber in diesem Fall wie gesagt auch nichts geholfen.
Martin
Ich an eurer Stelle würde Name der Bank, BLZ und Kontonummer komplett weglassen und durch BIC/IBAN ersetzen, ist zwar für den Kunden etwas "umständlicher" aber ab nächstem Jahr muss man sich dann eh dran gewöhnen (also warum jetzt nicht schon damit anfangen)
_Wer noch Infos braucht (Prüfziffern, IBAN, BIC und Co):_ http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/unbarer_zahlungsverkehr.html
Kümmel
Mit den Angaben hätte es gar keine richtige Lösung geben können, außer - soweit es auffällt - ein Abbruch des Vorgangs mit Kontaktaufnahme zur Kundin, weil BLZ1 und NAME2 nicht zusammen passen und welche Bank es denn nun sein solle. Und hierfür gibt es keine sinnvolle Datenbasis.
bornheim
Es bedingt aber natürlich die Verwendung einer stets aktuellen BLZ-Datei.
mirabilos
Stephan
Da die Bankleitzahl anscheinend das einzig Verbindliche ist, würde ich in eurem Fall auch zukünftig den Namen der Bank nicht mehr abfragen und auch nicht aus der BLZ ermitteln und anschließenmd anzeigen, und somit nur noch mit der BLZ arbeiten.
Somit hat der Kunde zwar keine Kontrolle mehr, aber ihr seid dann nicht mehr für den Fehler haftbar zu machen, und daran muss man auch ab und zu denken, Kundenorientierung hin oder her.
Ole
Jens
Manuel Schmitt (manitu)
Wenn Du heute einen Überweisungsträger ausfüllst und den Namen der Bank komplett falsch schreibst, wird Deine Bank (mit Berufung auf die geltende Rechtslage) die Überweisung an die Bank schicken, die hinter der BLZ steckt.
Christian Loch
Es gibt eine Menge Web-Services, die zu einer BLZ den Namen des Kreditinstituts ermitteln. Die Nutzungsentgelte sehen mir auch nicht sehr hoch aus. Sowas könnte man als eine Art "Versicherung" gegen Fälle wie oben betrachten. Wenn der Kunde den angezeigten Namen bestätigt, fällt die Argumentation schon schwerer, warum das ein Fehler des Händlers gewesen sein soll.
ednong
Christian Loch
Und er soll die Schreibweisen nicht vergleichen, sondern den Kunden nur die BLZ eingeben lassen und dann anzeigen: Das ist Sparkasse Hintermondlinks, bitte bestätigen. Damit wär er aus der Sache raus.
Hannes
ednong
Dirk
ednong
ednong
mee
Nur aus Interesse: Ihr versendet eine Zusammenfassung aller Daten (inkl. Bankdaten) per E-Mail? Verschlüsselt? Oder gekürzt? Auch bei Kreditkartenbuchungen?
Erwin
Manuel Schmitt (manitu)
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/pruefzifferberechnungsmethoden.pdf?__blob=publicationFile
Das ist also nicht einfach mal binnen weniger Minuten zu implementieren.
yetzt
http://bav.malkusch.de/de/
Ich stelle euch gerne eine RESTful API zuf Verfügung.
Peter Geher
Kai Pautsch
Manuel Schmitt (manitu)
Sebastian