Mittwoch, 23. Januar 2013, 15:55
Name der Bank vs. Bankleitzahl (2)
Die Folge aus dem Urteil ist nun, dass wir im Bestellprozess den eingegebenen Namen der Bank gegen eine aktuelle Liste der Bankleitzahlen aus Deutschland und Österreich gegenprüfen.
Stimmt der eingegebene Name nicht zu 100% überein (was vermutlich selten der Fall sein wird), korrigieren wir ihn automatisch in die offizielle Schreibweise und bitten den Besteller darum, dies zu überprüfen. Ein manuelles "Überschreiben" ist allerdings nicht möglich.
Stimmt der eingegebene Name nicht zu 100% überein (was vermutlich selten der Fall sein wird), korrigieren wir ihn automatisch in die offizielle Schreibweise und bitten den Besteller darum, dies zu überprüfen. Ein manuelles "Überschreiben" ist allerdings nicht möglich.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Niels Will
Man muss nur daran denken das alle 3 Monate zu ziehen.
Das mach ich so seit ein paar Jahren.
Niels Will
Michael
Christian Loch
lowside
Debe
Wolf im Wolfspelz
Kontonummer und BLZ können logarithmisch validiert werden. Ist diese Erkenntnis im Saarland noch nicht angekommen? Dann hätte es nämlich das Gerichtsverfahren erst gar nicht gegeben. Ich möchte ja nicht wissen, wie hoch die Rücklastschriftquote ist, weil manitu "einfach besser" wie sie sind nicht mal billigste Plausibilitätsprüfungen durchführt. Ausbaden darf es dann der Kunde, denn Vertippen ist scheinbar menschlich.
Debe
Für mich ist auch klar, dass ich durch falsche Angaben Kosten erzeuge. Da kann man auf Kulanz hoffen, aber irgendwie überflüssig finde ich es, sich da stur zu stellen bis zur Gerichtsverhandlung.
Zum Thema Listen: Mich hat die erste Zeit, die das passierte, regelmässig verunsichert, dass der Ort meiner Bank zwischen Göttingen, Düsseldorf und Hannover planlos gewechselt hat, wenn ich per Lastschrift bezahlt habe (mancher weiss jetzt bestimmt, welche Bude meine Kröten betreut). Meiner Meinung nachein Argument gegen blzlisten.
Erik
http://www.ckonto.de/index/konto_pruefen.htm