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Die BG Bau und die Definition von "Lebenspartner"

Heute morgen durfte ich (privat) erfahren, dass die BG Bau das Wort "Lebenspartner" - zumindest in den einschlägigen Formularen - anders definiert, als es der wohl der gemeine Eigenheim(-selbst-)bauer tun würde.

Für die BG Bau ist "Lebenspartner" die Alternative zum Ehepartner bei gleichgeschlechtlichen aber nicht eingetragenen Ehen. Ungleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wie z.B. eine Freundin zählt die BG Bau nicht dazu.

:kopf-wand:

Kommentare

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flippah

Das ist die allgemeine Definition davon. Hintergrund ist, dass die Konservativen sich weigern, das Wort Ehe dafür nutzbar zu machen. Also musste man es halt anders nennen.

KeinKonservativer

Was soll das bitte mit Konservativ zu tun haben? Der Begriff Ehe ist definiert als Partnerschaft zwischen Mann und Frau.

Ich habe nichts dagegen, dass Schwule und Lesben Beziehungen eingehen können, die rechtlich in allen Punkten einer Ehe gleichgestellt sind - aber der Name Ehe scheidet dafür einfach per Definition aus.

Das ist genauso, wie zu sagen, eins und eins gibt im Ergebnis zwei, aber es muss ab sofort auch im Ergebnis eins und drei geben dürfen. Ehe ohne irgendeinen Zusatz ist nunmal eine spezielle und genau so definierte Art einer Partnerschaft (von der es mehrere Arten gibt).
Selbst Homo-Ehe ist sprachlich noch zu unscharf für meinen Geschmack, weil daraus nicht klar wird, ob es nun Männlein und Männlein oder Weiblein und Weiblein sind, die da verlebenspartnert wurden.
Wenn jemand also einen schönen (im Sinne von leicht auszusprechenden und nicht sperrigen) und jeweils geschlechtseindeutigen Begriff für diese Partnerschaften findet, gerne her damit.
M-Ehe und F-Ehe sind leider in der Aussprache untauglich, und
Ehe(M) bzw. Ehe(F) sieht eher nach Bundeswehrjargon aus.

Außerdem braucht man dann natürlich auch noch passende Wortpendants zu "verheiratet" etc.

Arne

Definitionen sind auch änderbar.

Ich bin für das Wort Ehe für alle eingetragenen Beziehungen, egal ob M-F, F-M, M-M oder F-F.

KeinKonservativer

Der Begriff für alle eingetragenen Beziehungen könnte meinetwegen durchgängig eingetragene (Lebens)Partnerschaft heißen, egal ob Männlein oder Weiblein und in welcher Kombination. Der Ausdruck ist hinreichend allgemein und nur aktuell vom Gesetzgeber in der Form "eingetragene Lebenspartnerschaft" für homosexuelle Paare reserviert. Das ist eine gesetzliche, keine sprachliche Definition - die zu ändern geht einfach. Aber Ehe ist nunmal ein Spezialfall der eingetragenen Partnerschaft.

Du kannst auch nicht sagen, jeder, der die Vorwahl 0711 hat, wohnt in Stuttgart (die Einwohner des Korntal-Münchinger Stadtteils Korntals würden da z.B. lautstark widersprechen). Umgekehrt ist es dagegen richtig: Wer in Stuttgart einen herkömmlichen Festnetzanschluss hat, hat eine 0711er-Vorwahl.

Micha

"Die Ehe (althochdeutsch für etwa Ewigkeit, Recht, Gesetz; rechtssprachlich-historisch Konnubium) ist eine gesellschaftlich anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Lebensgemeinschaft von heterosexuellen und homosexuellen Menschen, die als Ehegatten (siehe Begattung), Eheleute, Ehepaar oder auch Ehepartner bezeichnet werden."

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe

KeinKonservativer

Dazu sage ich nur http://xkcd.com/285/ - Reinschreiben kann man da vieles, es gehört aber ordentlich bequellt. Und eigentlich liefert der Artikel mit dem Verweis auf Begattung schon den direkten Gegenbeweis:
"Der Begriff Begattung (Kopulation, Kopula, Paarung) bezeichnet die geschlechtliche Vereinigung eines männlichen und eines weiblichen Menschen oder Tieres, die zur Befruchtung und somit zur Fortpflanzung führen kann."

Erstens nur in der Kombi M&W, zweitens die prinzipielle Möglichkeit der Befruchtung und Fortpflanzung. Und nun bitte keine Diskussion von wegen zeugungsunfähig/empfängnisunfähig - es geht um die prinzipielle Möglichkeit, nicht um den konkreten Einzelfall.

Malte

Da hat der flippah recht: Das ist in jedem (behördlichem) Zusammenhang so.

Michael

Das ist in Deutschland immer so. Wer zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist (und gerne auch Kinder hat), der gilt als ledig. Als ob Familie davon abhinge, das man verheiratet ist.
Was gaanz anderes ist es natürlich, wenn man Hartz IV beantragen muss - da sind dann auch plötzlich im Haushalt lebende unverheiratete Partner für die Berechtigung.

Michael

Hups, da war ich etwas flott, das muss heissen "Partner wichtig für die Berechnung".

Philipp Wendler

Das ist gar nicht mal immer so.

Ich habe z.B. eine Reise(rücktritts|kranken|etc)versicherung, in deren Bedingungen steht, dass Lebenspartner mitversichert sind (auf gemeinsamen Reisen). Ich habe extra bei der Hotline angerufen weil ich mir nicht sicher war was das bedeutet, aber meine Freundin ist tatsächlich mitversichert.

hiphappy

"Angerufen"

Und warte mal ab, wie schnell die sich das anders überlegt haben, wenn der Leistungsfall eingetreten ist......

Person

Wäre eventuell leichter verständlich wenn es in Formularen "eingetragener Lebenspartner" o.ä. hieße. Lebenspartner liest sich so wie Lebensabschnittsgefährte.

Micha

Wie ich bei meinem eigenen Hausbau feststellen durfte, ist die BG Bau ein Verbrecherorganisation sonder Gleichen. Das geht bis hin zu Erpressung. Was ich mit dem Verein durch habe, füllt bei mir schon fast einen kompletten Ordner - und ich habe als Privatmensch einfach nur ein Haus gebaut.

Daveman

Hach, kommt mir bekannt vor. Ich wars irgendwann leid.
Das tut gar nicht weh, mach nur Standesamt ohne großes Bunga Bunga und Kirche. Ein Punkt auf der Life-Todo Liste weniger :)

Sachma

> Der Begriff Ehe ist definiert als Partnerschaft zwischen Mann und Frau.

Wo ist das denn definiert?

Wieso nicht: Ehe ist die Partnerschaft von zwei erwachsenen (oder besser ehemündiger, weil man muss ja nicht zwangsweise volljährig sein) Menschen?

derHoepp

In § 1355 Abs. 2 BGB ist bei der Wahl des Ehenamens eindeutig von Mann und Frau die Rede :)

Sachma

> Das ist eine gesetzliche, keine sprachliche Definition - die zu ändern geht einfach.

Somit geht es ja gerade darum gesetzliche Definitionen anzupassen, oder - so man das vertreten möchte - auf eine nicht näher "bequellte" sprachliche Definition zu verweisen, die angeblich die sprachliche (und damit auch die wortgleiche gesetzliche) Gleichbehandlung unmöglich macht.

Sonst bleibt nur KeinKonservativer das führende K abzuerkennen ;-)

ImmerNochKeinKonservativer

Ja, genau, ignorier' einfach die Argumente, die ich in #1.1.2.1 gebracht habe. Viel Spaß in Deiner rosa Gleichmacher-Traumwelt. Du bist sicher auch der Meinung, dass man Kinder in der Schule nicht sitzenbleiben lassen sollte, und gleichzeitig keine Begabtenförderung braucht. Hauptsache alles gleich, gleich, gleich.

Falls Du doch noch mal logisch darüber nachdenken möchtest, schau auch noch mal bei #1.1.1.1 vorbei.
Man erklärt auch nicht einfach Pizza zu Gemüse, nur weil sie einem genauso gut (oder besser) schmeckt ale echtes Gemüse.
Nochmal, ich hab' nix dagegen, wenn man durchgängig den Begriff eingetragene Partnerschaft auch für Hetero-Päärchen verwendet, aber hört mit dem Versuch auf, Begriffe umzudefinieren, die eine klare, scharf abgegrenzte Bedeutung haben, bloß weil sie euch aus eine rLaune heraus nicht mehr in den Kram passen.

Das ist noch schwachsinniger als die Euphemismus-Tretmühle.

Sachma

In 1.1.2.1 fordest du eine ordentliche Quelle.
.. ohne selbst eine zu liefern

In 1.1.2.1 redest du was von Fortpflanzung.
Was hat das mit dem Begriff Ehe zu tun? Sind tierische Paare plötzlich auch in einer Ehe? Nein, eine Ehe ist eine rein menschliche Erfindung, die ja über das bloße Zusammenleben und füreinander sorgen, wie es auch in der Tierwelt und bei unverheirateten Menschen vorkommt, hinaus gehen soll.

Das Thema Fortpflanzung / sich um den Nachwuchs kümmern hat also mit Ehe quasi nichts zu tun. Denn niemand wird nach heutiger Sichtweise darüber streiten wollen, ob ein verheiratetes kinderloses Paar in einer Ehe lebt oder nicht. Nicht ohne Grund führt Art 6 GG die Begriffe Ehe und Familie.

Aus meiner Sicht ist der wesentliche Unterschied zwischen den Begriffen, dass Familie mindestens zwei Generationen beinhaltet (minimal: ein Elternteil und ein Kind) und das Ehe (mindestens) zwei Personen einer Generation (Altersunterschiede mal ignoriert) beinhaltet. Das eine bedingt aber nicht zwingend das andere.

Nun gibt es unterschiedlichste Familienformen, z.B. klassisch zwei Elternteile + ein oder mehrere Kinder, oder mehrere Halbfamilien (Partner trennen sich und fügen sich mit ihren Kindern zu neuen Familien zusammen), oder oder oder

Nur warum sollte es nur eine Art der Ehezusammensetzung geben können? Warum ausgerechnet M + W? Wo also soll das definiert sein?

Da hilft auch der Äpfel-Birnen-Vorwahlen-Vergleich aus 1.1.1.1 nicht weiter. Eigentlich spricht er sogar gegen dich:
Angenommen der Begriff Ehe wäre definiert als "Partnerschaft zweier Erwachsener"
1. Ist eine M+W Partnerschaft eine Ehe/Haben Stuttgarter 0711-Vorwahlen? Ja, logisch
2. Ist die M+W Partnerschaft die einzige Eheform/Sind Stuttgarter die einzigen mit 0711-Vorwahlen? Nein, eben nicht.

Nur wie und wo ist der Begriff denn nun "sprachlich" definiert? Gibt es da noch andere Quellen als die jahrhundertelange gesellschaftliche Gehirnwäsche einer gewissen Institution?

Die Unterstellungen in 7.1.1.1 kannst du für dich behalten. Ich würde gar nichts anderes als eine M+W Partnerschaft führen wollen.

Kai Pautsch

auch nach dem fünften mal lesen habe ich den satz "Für die BG Bau ist "Lebenspartner" die Alternative zum Ehepartner bei gleichgeschlechtlichen aber nicht eingetragenen Ehen. Ungleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wie z.B. eine Freundin zählt die BG Bau nicht dazu." immer noch nicht verstanden. Was ist das denn für ein juristischer stuhl mit geringer konsistenz?!

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