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Sind Sie mit der Rückbelastung einverstanden?

Eine Frage der Bank eines Kunden (eine UG), die sich vermutlich aus mehreren Gründen derzeit i.L. befindet: Kurze Antwort: Auf welche Ideen manche Menschen kommen...

Viele Hintergrundinformationen zu dem Vorgang habe ich in der Tat selbst nicht, außer: Die UG war seit 2012 Kunde bei uns, zahlte bislang eigentlich anstandslos (per Lastschrift) ihre Rechnungen. Jetzt allerdings musste der Geschäftsführer offenbar (aus mir nicht bekannten Gründen) in Untersuchungshaft.

Man könnte jetzt spekulieren, warum jemand nachträglich Gelder zurückhaben (zurückbuchen) will :razz:

Kommentare

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Tommes

Meistens sind die Issolvenzverwalter so dreist und stornieren Lastschriften sogar nach Monaten noch. Ist mir als Gläubiger selber mal passiert. Das Lastschriftverfahren ist daher wirklich ausgesprochen riskant für Anbieter/Verkäufer.

Christian

Kenne mich im Insolvenzrecht nicht aus, aber das wäre ab dem Zeitpunkt einer Insolvenzeröffnung vielleicht sogar legal.
Wäre ja auch andern Gläubigern gegenüber unfair, wenn diejenigen, die zufällig per Lastschrift abbuchen, auch nach Eröffnung des Verfahrens am Insolvenzverwalter vorbei ihre Forderungen beglichen bekommen.

SW

Du verstehst das falsch: Es geht nicht um den Zeitpunkt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern für Zeiträume davor. Idee der Insolvenzanfechtung ist, das alle Gläubiger gleich gestellt werden sollen, und nicht einige, die besonders erfolgreich gemahnt haben, mit 100% ihrer Forderung dastehen, während andere fast gar nix bekommen. Das ganze kann sich unverschämterweise sogar auf bereits gezahlte Gehälter auswirken, wenn die Mitarbeiter von der Schieflage des Unternehmens Kenntnis hatten (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzanfechtung).

noname

Hat mit Dreistigkeit wenig zu tun, der Insolvenzverwalter darf u.U. bis zu 6 Monate Rückwirkend Zahlungen zurückfordern, egal ob per Lastschrift oder Überweisung bezahlt.
Da machste als Lieferant garnix...

Andreas

Aber nur seit Eröffnung des Verfahrens.

Sascha

Leider nein, es koennen auch Rechtsgeschaefte vor der Insolvenzanmeldung angefochten werden rueckwirkend - z.B. § 132 Insolvenzordnung, oder gar § 133 - bis zu 10 Jahre anfechtbar bei Vorsatz usw.

==> manitu kann hier Durchaus noch vom Insolvenzveralter u.U. ein boeses Rueckforderungsschreiben bekommen; been there, seen that

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