Montag, 13. Januar 2014, 15:25
Sind Sie mit der Rückbelastung einverstanden?
Eine Frage der Bank eines Kunden (eine UG), die sich vermutlich aus mehreren Gründen derzeit i.L. befindet:
Viele Hintergrundinformationen zu dem Vorgang habe ich in der Tat selbst nicht, außer: Die UG war seit 2012 Kunde bei uns, zahlte bislang eigentlich anstandslos (per Lastschrift) ihre Rechnungen. Jetzt allerdings musste der Geschäftsführer offenbar (aus mir nicht bekannten Gründen) in Untersuchungshaft.
Man könnte jetzt spekulieren, warum jemand nachträglich Gelder zurückhaben (zurückbuchen) will
Sind Sie mit der Rückbelastung der Rechnungen, die über die 8-Wochen-Frist hinausgehen, einverstanden?Kurze Antwort:
neinAuf welche Ideen manche Menschen kommen...
Viele Hintergrundinformationen zu dem Vorgang habe ich in der Tat selbst nicht, außer: Die UG war seit 2012 Kunde bei uns, zahlte bislang eigentlich anstandslos (per Lastschrift) ihre Rechnungen. Jetzt allerdings musste der Geschäftsführer offenbar (aus mir nicht bekannten Gründen) in Untersuchungshaft.
Man könnte jetzt spekulieren, warum jemand nachträglich Gelder zurückhaben (zurückbuchen) will
Kommentare
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Tommes
Christian
Wäre ja auch andern Gläubigern gegenüber unfair, wenn diejenigen, die zufällig per Lastschrift abbuchen, auch nach Eröffnung des Verfahrens am Insolvenzverwalter vorbei ihre Forderungen beglichen bekommen.
SW
noname
Da machste als Lieferant garnix...
Andreas
Sascha
==> manitu kann hier Durchaus noch vom Insolvenzveralter u.U. ein boeses Rueckforderungsschreiben bekommen; been there, seen that