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Ich habe nie etwas bestellt! (reloaded)

Vielleicht hat der betroffene Kunde ja diesen Blog-Beitrag gelesen und wollte den darin erwähnten Kunden nicht alleine lassen.

In der Tat trudelte hier vor wenigen Tagen ein Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, die uns aufforderte, zu belegen, wer eine genannte Domain samt Webhosting-Paket bei uns bestellt habe. Die bisher gestellten Rechnungen und damit verbundenen Lastschriften stellte man - üblich für den Unterzeichner - pauschal in Frage.

Interessant und sehr analog zum anderen oben genannten Fall: Das Webhosting-Paket samt Domain wurden bereits 2010 bestellt und eingerichtet. Seit dem wurden insgesamt 12 Rechnungen gestellt, von denen 9 korrekt per Lastschrift eingezogen werden konnten, und zwar im Rhythmus von jeweils 6 Monaten. Nur die letzten 3 Rechnungen sind bislang unbezahlt - dem Anwalt sei Dank ;-)

Ich frage mich wirklich, wie man fast 4 Jahre lang Abbuchungen von insgesamt 329,44 Euro nicht bemerken kann. Immerhin ist eine Rücklastschrift auch 2010 schon einfach zu erledigen gewesen, das hätte die Situation früher klären können. Und weiterhin frage ich mich, wieso der Willkommens-Brief den Empfänger, dessen Post-Anschrift korrekt ist, nie stutzig gemacht hat.

Alles in allem sehe ich der Sache gelassen entgegen, gerne auch volljuristisch ;-)

Kommentare

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Engywuck

ich bekenne mich schuldig: ich prüfe Kontoauszüge nicht genau (eigentlich hole ich sie nur ab, damit die Bank nicht meckert und ich Spenden ohne Spendenbescheinigung etc. dokumentiert habe). Ob mir also Abbuchungen von je 30 bis 40 Euro ale sechs Monate mal sofort aufgefallen wären... Vor allem, wenn sie in Zeiträume fallen, die vor automatichen Abbuchungen (=lauter Online-bestellungen, Miete, ...) nur so strotzen.

Dann gibt es heute auch noch (auch per snailmail) zugehende Werbung, die wie "Echtmnail" aussieht, könnte also sein, dass der Willkommensbrief tatsächlich als Werbung aussortiert wurde.

Nicht dass ich glaube, dass es hier so war, aber die Möglichkeit besteht.

Allerdings würde ich dann auch nicht klagen in einem solchen Fall sondern als "selbst schuld" abhaken - zusammen mit einer entsprechenden Kündigung und der Anfrage, wer dann statt mir das genutzt hat.

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