Skip to content

Handy am Steuer von Elektroautos

Was ich mich gerade frage (und nein, ich bin noch nie damit in Konflikt geraten): Was ist denn bei einem Elektroauto der Status "Motor an" bezogen auf "Handy am Steuer"?

Vielleicht mag sich ja der ein oder andere Leser aus dem Bereich der Justerei dazu äußern!

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

TM

Diese "Motor an" Regelung gehört sowieso abgeschafft... "Aktive Teilnahme am Straßenverkehr" wäre sinnvoller.

Was aber auch interessant wäre: Zählt der durch die Start-Stop-Automatik abgeschaltete Motor als "aus"? Kombiniert mit Keyless kann man ja auch nicht einfach den Zündschlüssel ziehen ;)

Christian

Versuchen wir es mal aus der Vorschrift abzuleiten: StVO §23 1a "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Der Satz bezieht sich interessanterweise nicht auf das Laufen des Motors sondern auf die Schalterstellung: Ob das Weitsicht oder Zufall war, kann ich nicht sagen, aber es macht die Sache bei E-Autos recht unkompliziert: Wenn der Motor eingeschaltet ist, also sich das Auto auf Pedaldruck bewegen würde, dann darf man kein Telefon in die Hand nehmen. Frage ist natürlich, ob man den Zustand von außen zweifelsfrei unterscheiden kann.

Möglicherweise verdanken wir die Formulierung der Tatsache, dass Verbrennungsmotoren, die bei kurzen Stopps den Motor anhalten können, bereits weit verbreitet sind und man sich deswegen nicht am "laufenden" Motor orientieren wollte.

Martin

Mal davon abgesehen, dass eh praktisch jedes neue Fahrzeug Bluetooth Freisprech hat (bei meinem Kangoo Maxi ZE bis zu 5 Telefone anmeldbar), ist es natürlich unwahrscheinlich schwierig festzustellen, ob das Auto gerade an oder aus ist.

Ausser einem kleinen grünen "Go" im Kombiinstrument und die aktive Ladezustandsanzeige in demselben lässt sich sonst nicht ableiten, ob das Auto wirklich fahrbereit wäre. Die minimalen Geräusche vom Bremskraftverstärker und der Kühlmittelpumpe gehen ja in dem Verbrennerlärm unter. Ich könnte mich durch das leuchtende Abblendlicht verraten, aber manche fahren ja auch ohne Licht - ergo von aussen NICHT feststellbar. Andererseits, wenn ich am Straßenrand/im Waldweg stehe, ist doch das größte Gefährdungspotential (aktive Teilnahme am Straßenverkehr) schon weg.

Jan

Die StVO wurde oben schon zitiert, und ich ahne, dass die Antwort "das sagt dir der Richter (vor dem BGH)" lautet.

Meiner Interpretation (Vorsicht: kein Jurist) nach müsste das telefonieren mit dem Handy legal sein, wenn ein Benzinmotor aufgrund einer Start-Stopp-Automatik aus ist, denn er ist aus und das wird im Gesetz verlangt.

Bei Elektromotoren würde ich sagen, dass der Motor bei stehendem Auto dann ausgeschaltet ist, wenn das Gaspedal nicht gedrückt wird, ihm also kein Strom zugeführt wird. Das Gaspedal ist hier schließlich E-technisch der "Schalter".

Ich wette, wenn man 3 Anwälte fragt, wird einer diese Meinung teilen, einer ihr widersprechen und die von 2 Christian teilen, und einer beide Meinungen gleichzeitig haben.

Gegen meine Interpretation könnte man anführen, dass der Gesetzgeber durch die zusätzliche Bedingung bei KFZ ausdrücklich eine weitere Trennung vom fahrbereiten Zustand gefordert hat.

Für meine Interpretation spricht aber das Bestimmtheitsgebot, aus dem sich ergibt, dass Unklarheiten im Gesetz nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen dürfen, sowie die Tatsache, dass der Schutzzweck des Gesetzes durch die "Fahrzeug steht"-Regelung ausreichend gewahrt bleibt.

Jan

Hier sagt ein Anwalt, die Handynutzung bei durch eine Start-Stop-Automatik ausgeschaltetem Motor sei erlaubt:
http://www.teltarif.de/auto-telefonieren-handy-smartphone-recht/news/54658.html

Und hier spricht ein Richter frei, weil die Polizisten nicht sagen konnten, ob der Motor aus war (wobei das unabhängig von einer Start-Stop-Automatik war):
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/14/dann-schreibe-ich-im-zweifel-auf/

Andererseits war hier einem Richter schnurzegal, was im Gesetz steht, und er hat trotz richtig ausgeschaltetem Motor verurteilt - wurde dann allerdings von einem Oberlandesgericht (!) mit einem deutlichen Rüffel korrigiert:
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/24331
(kein gutes Gegenbeispiel, da einfach Willkür des Richters, aber es werden ein paar gute Argumente rund ums Thema genannt, und es zeigt, dass Recht haben != Recht bekommen ist)

Hans

Man kann das auch einfach nach gesundem Menschenverstand entscheiden. Die Intention des Gesetzgebers ist es, dass der Fahrzeugführer sich während der Fahrt auf das Fahren konzentriert und kein Handy in der Hand hält. Das ist an sich auch sinnvoll, leuchtet bestimmt jedem ein.
Wenn man in seinem Elektroauto telefonieren will, sollte man entweder wie im Benzin-Auto eine Freisprecheinrichtung nutzen oder zum telefonieren sich einen Parkplatz suchen bzw. rechts ran fahren. Wer das so handhabt wird kaum Probleme mit der Polizei kriegen und braucht sich keine weiteren Gedanken machen.
Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will entfernt noch den Zündschlüssel aus dem Schloss und legt ihn sichtbar auf das Armaturenbrett, dann ist im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle auch ganz klar, dass der Motor auf jeden Fall aus war.

Carom

Leute, lasst die Finger von den Telefonen während der Fahrt. Oder legt Euch eine Freisprecheinrichtung zu, das ist zu schaffen. Aber achtet auf den Verkehr, der Rest kann warten.

Ich (in wie immer vorbildlicher Ordnung auf dem Rad am Verkehr teilnehmend) wurde neulich fast von einer Autofahrerin überrollt, die ihr Smartphone interessanter fand als die 93 Kilo Mensch auf dem Drahtesel. In drei Sekunden SMS-Lesen legt man bei 50 km/h rund 40 Meter zurück.

Clemens Pelz

Gute Frage! :)

Also ich würde auch sagen, dass man es mit "aktive Teilnahme am Straßenverkehr" nennen sollte. Telefonieren sollte nur erlaubt sein, wenn man hält, den Verkehr nicht behindert und das war's ;)

LG

Clemens

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen