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DSL gestartet

Unser DSL-Angebot ist gestern offiziell gestartet. Ich bin mal gespannt, wie der Zulauf sein wird. Wir starten nun mit der Werbe- und Pressephase. Weitere Infos unter http://www.manitu.de/dsl/.

Kommentare

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Observer

golem.de berichtet.

h

Die hätte ich gerne... aber erst Mal muss ich kündigen.

Ist die noch in einem Monat verfügbar? Oder werdet ihr überrannt werden?

Manuel Schmitt (manitu)

Überrannt sicher nicht. Wir verzichten am Anfang auf Werbung.

h

Naja, golem liest ja auch kaum jemand... :-))

Kritik

Zitat:
Die Nutzung von Software- oder Hardwareroutern mit einem DSL-Tarif ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist.
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Steht das bei der Flatrate-Beschreibung dabei ?
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Zitat:
manitu ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite eine eigene Seite einzustellen.
wurks
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Zitat:
Ist der gebuchte DSL-Tarif eine Zeit- oder Zeit- und Volumenflatrate, so ist der Kunde angehalten, seine Nutzung gleichmäßig zu verteilen und auch bei Nichtbenutzung eingewählt zu bleiben (z.B. durch einen Soft- oder Hardwarerouter), um eine Onlinezeit von möglichst 24 Stunden pro Tag zu erreichen. Dem Kunden ist bewusst, dass kürzere mittlere Onlinezeiten zu erheblichen (Preis-)Nachteilen für die manitu durch die Deutsche Telekom AG führen.
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So ein Schwachsinn - welche finanziellen Nachteile, wenn die Kunden nicht ständig verbunden sind ?!
Wieso Nutzung gleichmässig verteilen ??
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Zitat:
Ist der gebuchte DSL-Tarif eine Volumen- oder Zeit- und Volumenflatrate, so ist der Kunde verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Netzes vermieden wird. Als übermäßige Beanspruchung wird in jedem Falle ein mittlerer Verbrauch von deutlich, in der Regel 10%, mehr als zehn Gigabyte pro Monat, dem mittleren Verbrauch aller DSL-Tarif-Kunden, gesehen.
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Da steht es - auch bei Flat erwarten die nicht mehr als 10 GB !
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Zitat:
Im Falle einer Kündigung des Vertrages zu einem für den Kunden nicht zumutbaren Termin wird die manitu dem Kunden für eine kurze Übergangszeit, höchstens jedoch für 3 Tage, einen Sonder-Tarif zur Verfügung stellen, über den der Kunde einen grundlegenden Internetzugang hat. Dieser wird grundgebührfrei nach Volumen mit 1 Cent pro verbrauchtem Megabyte berechnet.
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Jo, du machst zu viel Traffic, wirst gekündigt und darst dann solange 1 Cent je MB zahlen

Manuel Schmitt (manitu)

Die Online-Zeit ist Grundlage der DTAG-Berechnung. Daran ändern weder wir noch sonst einer etwas.

Die Startseite können wir einstellen, tun es aber (auch technisch gesehen derzeit noch nicht möglich) nicht.

Zu den 10 GB. Das ist ein mittlererer Richtwert aller Kunden, nicht die individuelle Grenze. Wer 500 GB macht, darf sich allerdings sehr sicher sein, dass er gekündigt wird. Ich denke, dafür hat jeder Verständnis.

Stefan Funke

Die AGBs passen zum restlichen Stil des bloggenden Geschäftsführers. Ich hab nichts anderes erwartet. ;-)

Manuel Schmitt (manitu)

Ich nehme es als Kompliment, auch wenn es so wohl nicht gemeint war, oder ;) ?

Dieter

22.6.iii: "Die Nutzung einer Volumen- oder Zeit- und Volumenflatrate für Downloads illegaler Inhalte ist nicht gestattet. Bei Verstoß gegen voranstehende Bestimmung wird die Flatrate rückwirkend zu deren Vertragsbeginn in einen Volumentarif mit 1 Cent pro verbrauchtem Megabyte umgewandelt. Den Nachweis, dass es sich um legale Inhalte handelt, hat der Kunde auf Verlangen durch die manitu glaubhaft zu erbringen."
Illegale Inhalte ist ein dehnbarer Begriff.. Ein No-CD-Crack-Download nach 6 Monaten Laufzeit kann da sehr teuer werden...

Manuel Schmitt (manitu)

Man beachte, dass diese AGB nicht mehr "aktuell" sind. Sie waren ein "Vorläufer". Die Bedingung heißt jetzt:

"(ii) Ist der gebuchte DSL-Tarif eine Volumen- oder Zeit- und Volumenflatrate, so ist der Kunde verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Netzes vermieden wird. Als übermäßige Beanspruchung wird in jedem Falle ein mittlerer Verbrauch von deutlich, in der Regel 10%, mehr als zehn Gigabyte pro Monat, gesehen. Ein Verstoß gegen vorstehende Bedingung bewirkt ein Sonderkündigungsrecht für beide Parteien, das die manitu jedoch nur in Ausnahmefällen wahrnimmt. (iii) Die Nutzung einer Volumen- oder Zeit- und Volumenflatrate für Down- und Uploads illegaler Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde hat auf Verlangen der manitu glaubhaft zu versichern, dass es sich um legale Inhalte gehandelt hat. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung wird die Flatrate rückwirkend zu deren Vertragsbeginn, maximal jedoch 30 Tage, in einen Volumentarif mit 1 Cent pro verbrauchtem Megabyte umgewandelt, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 100 (i.W. einhundert) Euro."

Ich denke, das ist fair für beide Seiten.

Paprikaworscht

Zensiert wird auch fleißig...

h

ich lese "eigener Backbone"...

Magst du da mal etwas aus dem Nähkästchen plaudern, wie so etwas technisch und organisatorisch aussieht?

Manuel Schmitt (manitu)

Ich fasse mich mal einigermaßen kurz.

Die DTAG bietet zwei grundlegende Modelle. ZISP und ISP-Gate.

In beiden Fällen ist die Telekom für die Zuführung des "Datenstroms" vom Splitter bis zu einem Übergabepunkt zuständig.

Bei ZISP gibt es deutschlandweit 74 Punkte, an denen jeder (also auch wir) und diesen Traffic abholen müssten. M.W. nutzt das außer AOL und Freenet.de keiner.

Das andere Produkt, ISP-Gate, ist "besser". Die DTAG bündelt den Transfer von allen 74 Punkten und übergibt ihn als einen Stream an einem Punkt X als entsprechende Leitung.

Ab hier ist es Sache des ISP (also wir), was wir damit "machen". Klassisch setzen wir eine Einwahl per PPP mit Radius ein. Dieser RADIUS-Server macht die Authorisation und das "Accounting" und Logging etc.

Die restliche Backbone-Technik weist dem Eingewählten eine IP-Adresse zu und "aktiviert" diese im Netzwerk, von wo aus es direkt nach FFM am Main ans DECIX geht.

Ich hoffe, das war ein gutes Mittelmaß an Beschreibung :)

h

Öhm, wo ist bei ISP-Gate der 'eigene Backbone'?

Manuel Schmitt (manitu)

Na all das, was nach dem Abliefern nach dem ISP-Gate kommt!

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