Montag, 28. November 2011
Wir haben in unsere AGB nun einen Urheberrechts-Hinweis angebracht.
Ich bin gespannt, ob das dem ein oder anderen, der sich gerne bedienen würde, hilft, zu verstehen, dass es sich auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt...
Freitag, 18. November 2011
Beide der von mir kürzlich Angeschriebenen haben sich zwischenzeitlich gemeldet.
Einer davon war freundlich, aufgeschlossen, hat insbesondere um Entschuldigung gebeten und konnte mir glaubhaft machen (auch anhand von Zahlen), dass seine Einzelfirma nahezu 0 Umsatz macht. Hier lassen wir Gnade vor Recht walten und werden uns mit einer nicht nennenswerten kleinen Summe als Entschädigung zufrieden geben.
Ein anderer allerdings meint, die juristische Keule ausholen zu müssen. Sein gutes Recht, allerdings wird er verstehen müssen, dass wir das dann im Gegenzug auch werden. Angeblich habe sein Anwalt unsere und deren AGB verglichen und keine nennenswerten Übereinstimmungen gefunden, und wenn, würden diese aus allgemeinen Textpassagen und juristischen Vor-Formulierungen bestehen. Zu schade, dass genau diese 100% übernommenen Passagen (wenn man bei ganzen A4-Seiten davon sprechen kann), vor vielen Jahren hier wortwörtlich so und inhouse (also nicht extern und nicht mit Vor-Formulierungen) entstanden sind. Ich fürchte, dass dies der erste Fall sein könnte, der vor einem Richter enden wird. Und noch mehr schade, dass einige Formulierungen bewusst sehr stark an den Rechenzentrums-Betrieb angepasst und unsere eigenen Prozesse angelegt sind, welche für ein Unternehmen, das zwar aus dem IT-Bereich stammt, aber keine Hosting-Leistungen anbietet, mehr oder weniger unpassend sein dürften (wenn man sich nicht ins eigene Knie schießen will).
Somit geht nun der ganze Vorgang, der eigentlich unbürokratisch hätte gelöst werden können, ab zum Anwalt. Mir soll's Recht sein
Montag, 14. November 2011
Nachdem es vor knapp einem Jahr einige erwischt hat, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen fast wortwörtlich übernommen und branchengleich genutzt haben, haben wir aktuell wieder zwei Fälle. Wie kann man nur so dumm sein.
Wie letztes Jahr gilt aber: Wer nicht selbst erstellen will, muss zahlen
Donnerstag, 10. November 2011
Man könnte denken, dass unsere AGB in einigen Punkten zu umfangreich sind. Und wieder einmal hat es einen Sinn.
Ein Serverhousing-Kunde hatte seinen Vertrag gekündigt. Da es sich um ein Sonderformat zweier Geräte handelte, hatten wir keine passenden Verpackungen hier und baten den Kunden daher um entsprechende Information, ob wir die Geräte in normale Verpackungen mit entsprechendem Füllmaterial packen sollen, er die Geräte selbst abholen wolle oder er uns neue Verpackungen schicken lassen wollte.
Nun gab es einen Rüffel vom Kunden, wo denn die "Originalverpackung" (nach rund 5 Jahren!) geblieben sei. Zum Glück haben wir auch diesen eigentlich undenkbaren Fall in unseren AGB geregelt: Wir heben Verpackungsmaterial und Originalverpackungen nicht auf (es sei denn, ein Kunde wünscht dies explizit im Vorfeld, dann schicken wir eben leere Verpackungen durch die Weltgeschichte  ). Schade, dass man soetwas wirklich klären muss.
Donnerstag, 3. November 2011
Ich frage mich immer wieder, wer heutzutage noch glaubt, mit einer gefälschten Webhosting-Bestellung mit sowas von offensichtlich gefälschten Personendaten durchzukommen. Nicht mal Mühe geben sich die Kiddies heute mehr
Wenn die Aussicht auf Erfolg besteht, zeigen wir das (strafrechtlich betrachtet) an, und die Aufklärungsquote ist in der Regel recht gut. Und bevor Diskussionen über die Belastung der Justiz aufkommen: Es handelt sich um einen Straftatbestand, und der ist zu verfolgen. Sonst müssen wir uns irgendwann über Bagatell-Straftatbestände unterhalten, die man generell von Strafe befreit. Hier lasse ich auch nicht mit mir reden
Diesbezüglich stelle ich mich direkt mal hinter Björn, der vermutlich täglich (wenn nicht sogar mehrmals) mit Derartigem (auch wenn es bei ihm um Waren, bei uns um Dienstleistungen, in jedem Fall um Geld und Schaden geht) zu tun hat. Hier würde ich mir vom Gesetzgeber wünschen, dass es schnellere und deutlich vereinfachte Strafverfahren für Kleinst-Erst-Delikte bzw. -Täter gibt, die als Abschreckung bezogen auf die Tat unangenehm für den Täter (gemessen daran, was für ihn unangenehm ist) sind und als einmaliger Warnschuss zu sehen sind. Wer es danach nicht verstanden hat, sollte eben die volle Härte der Justiz zu spüren bekommen.
Mittwoch, 26. Oktober 2011
Mittwoch, 12. Oktober 2011
Irgendwie nicht unsere primäre DSL-Zielgruppe: Weiblich und 17. Nicht nur deswegen ist sie aus der ersten internen Prüfung vor der Bestellung rausgeflogen
Donnerstag, 6. Oktober 2011
Montag, 26. September 2011
Um es sicherheitshalber vorweg zu nehmen: Das Widerrufs recht im Online-Handel - bei Waren und Dienstleistungen - hat absolut ihre Daseinsberechtigung. Über einige Details davon, die uns der Gesetzgeber vorgibt, kann man durchaus streiten bzw. diskutieren. Im Großen und Ganzen ist es aber eine gute Sache.
Was ich mich aber frage: Wenn es doch Musterbelehrungen gibt, die einem Gesetzesentwurf bzw. -text beigefügt sind, warum soll dann jeder Online-Handler diese Widerrufs belehrung jedem Käufer bei jedem Einkauf wirksam vorlegen? Das (Widerrufs-)Recht existiert ja unabhängig davon, und der Gesetzgeber hätte es in seiner Formulierung ganz klar und ausnahmslos an jeden Fernabsatzvertrag koppeln können, auch ohne dass der Händler Gesetzespassagen zitiert, erwähnt bzw. Musterbelehrungen auftischt.
Denn: Es gibt zahlreiche Rechte des Käufers, die sich z.B. aus dem BGB ergeben, und über die der Käufer auch nicht jedes Mal belehrt wird (und auch nicht zu belehren ist), weil entweder er oder sein Rechtsanwalt sie kennt
Montag, 19. September 2011
Kurz und knapp, für den, den es interessiert (es betrifft wohl jeden), und für den, der es für unterstützenswert hält:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143
Donnerstag, 25. August 2011
Nichts gegen denn Sinn und Zweck des Verbots von Sonn- und Feiertagsarbeit, aber das hier
Werktägliche Betriebsamkeit
ist doch wirklich unsinnig.
Zum einen weil es in jedem Bundesland (theoretisch, man lese einen der letzten Absätze) unterschiedlich sein kann (und somit Benachteiligungen mit sich bringt), zum anderen bestimmte Branchen nicht davon betroffen sind (z.B. Tankstellen, an denen sehr wohl eine manchmal störende öffentliche Betriebsamkeit herrscht), als auch meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß ist.
Wir leben im Jahr 2011, und auch wenn es Ideale zu schützen gilt, muss man sich lösen können statt immer nur den anderen im europäischen Ausland zuzuschauen, wie dort z.B. sonntags nachmittags Geld verdient wird. Wer sich davon im eigenen Land überzeugen will, gehe einfach einmal an einem verkaufsoffenen Sonntag (vorzugsweise bei schönem Wetter) in ein Möbelhaus. Wenn es dort noch einen Imbiss davor / drin gibt, ist von Rezession, Wirtschaftskrise etc. nichts mehr zu spüren. Und ich würde darauf wetten, dass sich das Geschäft nicht nur innerhalb der Woche verlagert, sonder unter'm Strich für den Betreiber rentiert (wäre es nicht so, würde er es ja nicht machen).
Donnerstag, 18. August 2011
In Ansätzen begrüßenswert - aber verbesserungsfähig:
Werbung darf auch im Internet nicht grenzenlos sein
Freitag, 8. Juli 2011
Schade, dass es gewisse große Konzerne (fast) erfolgreich schaffen, sich hinter ihrem großen Portal und dessen Hilfeseiten so zu verstecken, dass man kaum an sie herankommt. Fast.
Die Rechtsabteilungen sind dann oft doch gut zu erreichen und helfen dann meist schnell weiter. Arme Leute, die dort sitzen, und dann ggf. Dinge abbekommen, für die sie eigentlich nicht zuständig sind.
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