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Einzugsermächtigung vs. Abbuchungsauftrag

Es gibt tatsächlich nennenswerte Größen im Bereich der TK-Dienstleister, die den Unterschied zwischen Einzugsermächtigungund Abbuchungsauftrag nicht kennen.

Als kleinen Lernanreiz geben wir "falsche" Versuche eines Abbuchungsvorganges zurück, wenn gleich unsere Hausbank, wenn wir es wollten, kulant sein würde und dies trotz nicht vorliegenden Abbuchungsauftrages mit einem schriftlichen, vorgangsbezogenen "Okay" dennoch zulassen würde.

Ein klein wenig Bürokratie

Ein Kunde wollte - so die Auffassung unseres Backoffices - einen DSL-Vertrag aus DSL-technischen Gründen kündigen:
leider sehe ich dann zur Zeit keine andere Möglichkeit als den Vertrag zu kündigen und, sobald möglich, einen neuen abzuschließen.
Wir antworteten entsprechend, schickten eine Kündigungsbestätigung. Darauf hin kam
Es ist schön, dass der Kundendienst eines Unternehmens hilfsbereit und schnell ist, aber ab und zu kann ein klein wenig Bürokratie vielleicht doch nicht schaden.
Passiert ist aber weiter nichts, denn die Kündigung wirkte sich erst zum übernächsten Tag aus, und bereits einen Tag vorher war die Sache per E-Mail geklärt (notfalls hätten wir auch diesen Vertrag samt IP-Adresse wieder reaktivieren können).

Ich finde, man kann sich hier durchaus streiten. Ich persönlich sehe den Satz des Kunden auch als zwar nicht formaljuristisch einwandfreie Kündigung, aber durchaus als Willensbekundung, die bei 99% unserer Kunden soviel heißt wie "Ich kündige hiermit zum nächstmöglichen Termin". Und hätten wir eben dieses nicht gemacht, hätte es bei diesen Kritik für zu viel Bürokratie gehagelt ;-)