Freitag, 24. März 2006, 11:29
Arschloch
Wir haben heute die Seite eines Kunden gesperrt, weil er dort (nachvollziehbar) Dinge über Dritte, die bei ihm im Ort wohnen, verbreitet hat, u.a. hat er die Personen als "Nutten" etc. bezeichnet. Die Sperrung erfolgte gemäß unserer AGB und der Betroffenen, die Seite ist rein privat, so dass hier auch kein geschäftliches Interesse zu sehen ist.
Der Kunde hat danach hier zig Mal wutentbrannt angerufen, obwohl die Sperrung erst ein paar Minuten her ist, und hat, als man ihn nicht sofort zu mir durchstellen wollte, alle möglichen Leute hier im Haus als "Arschloch" etc. bezeichnet.
Und gena da hört es bei mir auf. Ich habe ihn zurückgerufen und ihm untersagt, künftig hier anzurufen. Alles weitere wird er dann durch unseren Rechtsanwalt bekommen.
Der Kunde hat danach hier zig Mal wutentbrannt angerufen, obwohl die Sperrung erst ein paar Minuten her ist, und hat, als man ihn nicht sofort zu mir durchstellen wollte, alle möglichen Leute hier im Haus als "Arschloch" etc. bezeichnet.
Und gena da hört es bei mir auf. Ich habe ihn zurückgerufen und ihm untersagt, künftig hier anzurufen. Alles weitere wird er dann durch unseren Rechtsanwalt bekommen.
Kommentare
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Peter
L.
Manuel Schmitt (manitu)
L.
exten => windowssupport,1,Answer
exten => windowssupport,n,SetMusicOnHold(cashcows)
exten => windowssupport,n,Background(cashcows-welcome)
exten => windowssupport,n,Queue(cashcows)
exten => windowssupport,n,Hangup
Andre Heinrichs
L.
Also, das ist eine Befehlsgruppe für die Linux-Telefonanlagen Software Asterisk, sie bewirkt, dass der Anruf (in diesem Fall Windowssupport hehe) mit einer aufgenommenenen Ansage in die Warteschleife gestellt wird (in der natürlich keine Agenten => Call Center Leute sind, dementsprechend dauert sie unendlich lange - die Uhr tickt mit.) und am ende der Warteschleife (timeout oder weiss der Henker) aufgelegt wird.
Taluno
Ralef
Observer
icewind
Andre
§185 StGB - Beleidigung:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§186 StGB - Üble Nachrede:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und wenn jemand in sein Blog, welches lokal gelesen wird, Personen erkennbar benennt und dies zum Zwecke der Difamierung geschieht, ist das halt üble Nachrede.
Denn mal ganz ehrlich - wenn ich in Kleinkleckersdorf wohne und im lokalen Blog vom Kleinkleckersdorf Herr Müller schreibt das ich, der Herr Maier sich von seiner Tochter einen .... läßt und mich daraufhin die halbe Stadt schief anguckt, dann ist das einfach üble Nachrede. Punkt ist nämlich: in nem gewissen lokalen Rahmen und im Kleinstädchen vergißt das niemand auch bei Richtigstellung nicht.
Kleines Beispiel: Entfernter Onkel von mir wohnte in nem Mehrfamilienhaus nen ganzes Stück von hier weg in nem kleinem Kaff - die 14jährige vom Stock obendrüber hat behauptet er hätte sich an ihr vergangen und hat die Story fast 2 Wochen durchgestanden, Polizei, kurze U-Haft volles Programm obwohl es zeugen gab das er zu dem angegeben Zeitpunkt woanders war - nach 14 Tagen hat die junge Dame dann gestanden Ihr wäre langweilig gewesen und sie wollte das mal einfach behaupten (das wurde alles untersucht und von entsprechenden Psychologen etc. bestätigt das die das nicht nur unter Druck nun zurücknimmt sondern sie einfach wohl ein aufmerksamkeitsbedürfnis gehabt hat). Der Onkel wurde komplett entlastet, die 14jährige und deren Familie haben sich entschuldigt, der jungen Dame kann man nix ist ja minderjährig und soweit ich weiss hat mein Onkel da auch nichts weiter versucht noch der anzulasten.
Den Ruf als Kinderschänder ist er aber trotzdem nie mehr ganz losgeworden weil die halbe Stadt sich schon das Maul zerissen hat - die Folge war das er kündigen und in ne andere Stadt ziehen musste mit der ganzen eigenen Familie weil es einfach wohl nicht mehr im alten Wohnumkreis und Bekanntenkreis aushaltbar war wenn man dauernd schief angeguckt wird obwohl da nachweislich nie was passiert ist.
eco
Sabrina
Neben den erwähnten strafrechtlichen Konsequenzen kann es auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen im Sinne von Schadenersatzansprüchen, gem. § 823 BGB. Der greift nämlich auch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Björn Harste
Andre Heinrichs
L.
und jetzt die zweitultimativste (sic) frage der welt (direkt nach Kaffee oder Tee (tm)):
Du Arschloch oder Sie Arschloch?
W. Bayer
frustblogger II
So könnte man sagen die Klaoke, die die Webseite betrieben hat, hat einen haufen stinkendes Puhpuh verbreitet.
Andre Heinrichs
L.