Montag, 24. April 2006, 10:19
Forumsbeiträge
Auch als Serverhousing-Anbieter müssen wir gewissen rechtlichen Aufforderungen nachkommen, u.a. solchen:
Weder auf unsere Antwort, in der wir dem Verfasser die Kontaktdaten des zuständigen Serverbetreiber mitgeteilt haben, noch auf unsere Nachfrage, haben wir jemals eine Antwort erhalten.
Naja, der Eintrag wurde vom Betreiber gelöscht, damit ist die Sache für mich erledigt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben auf Ihrer Seite http://www.xxxxxxx.net/forum_topic.asp?topic_id=xxxx Forumbeiträge gefunden, die gegen die guten Sitten und das Wettbewerbsrecht (§3 UWG) verstossen. Laut DENIC.DE sind Sie für diese Seite verantwortlich.
In den Forumsbeiträgen werden unwahre Aussagen getroffen, die vermutlich zum grossen Teil gezielt von unseren Wettbewerbern in Ihr Forum gesetzt wurden. Andere Aussagen sind größtenteils unwahr und entbehren jeder redaktionellen prüfung Ihrerseits. Bis heute jedenfalls sind Sie nicht mit uns in Verbindung getreten.
Da wir davon ausgehen, dass Sie an einer aussergerichtlichen Lösung interessiert sind, die für Sie ohne Kosten wäre, bitten wir Sie, sämtliche Forumsbeiträge, die unsere Internetseite xxxxxxxxx defamieren, zu entfernen.
Ich werde Ihre Seiten in 7 Tagen erneut prüfen. Sollten bis dahin die Seiten nicht entfernt worden sein, werde ich die Angelegenheit umgehend der Geschäftsführung vortragen. Sie werden dann eine kostenpflichtige Abmahnung oder Einstweilige Verfügung erhalten.
Sie müssten in diesem Fall auch mit erheblichen Schadensersatzzahlungen rechnen. Ich möchte Sie nur der Vorsorge halber auf §823 Abs. 2 BGB iVm § 186 StGB hinweisen. Sie wären aufgrund der üblen Nachrede zum Schadensersatz verpflichtet. Ausserdem machen Sie sich u.U. strafbar wenn Sie gesetzeswidrige Inhalte wider besseren Wissen nicht entfernen.
Wir haben von den entsprechenden Seiten Screenshots angefertigt und diese beglaubigen lassen. Ausserdem werden wir, sofern Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, durch eine Feststellungsklage die Besucherzahlen Ihrer Seite gerichtlich feststellen lassen. Ihre Provider ist dann zur Auskunft verpflichtet.
Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten!
mfg
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Weder auf unsere Antwort, in der wir dem Verfasser die Kontaktdaten des zuständigen Serverbetreiber mitgeteilt haben, noch auf unsere Nachfrage, haben wir jemals eine Antwort erhalten.
Naja, der Eintrag wurde vom Betreiber gelöscht, damit ist die Sache für mich erledigt.
Kommentare
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Frank
Keine Ahunung ob das rechtlich etwas bringt aber den Vorwurf der manipulation könnte man dadurch zumindestens reduzieren.
Manuel Schmitt (manitu)
Es geht ja nicht en detail um die Aufmachung, sondern um den Gehalt.
Wenn sich das Layout der Seite ändern würde, aber der Inhalt gleich bliebe, wäre ja auch der Screenshot an sich hinfällig, der Tatbestand bleibt aber.
Andre Heinrichs
Manuel Schmitt (manitu)
Andre Heinrichs
Manuel Schmitt (manitu)
eco
Manuel Schmitt (manitu)