Montag, 24. Juli 2006, 11:02
Meinungsfreiheit
Ein Rechtsvertreter eines ehemaligen Kunden, mit dem wir gar nicht mehr so lieb sind, widerspricht einer Rechnung wie folgt:
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass nach hier vertretener Meinung keine Anspruchsgrundlage für die begehrte Zahlung besteht.Ich konnte es einfach nicht lassen, dass wir ihm so antworten:
Ich bin froh, dass es den Artikel 5 unseres Grundgesetzes gibt.
Kommentare
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Siegfried
Ralph
Da es in Art. 5 GG fünf verschiedene Grundrechte gibt, müsste es eigentlich heissen Art. 5 I 1. Hs. GG
[/klugscheiss]
Martin Ringehahn
sdf
Andre Heinrichs