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Zu wenig

Ein Kunde bittet uns in einem Fax um Überprüfung unserer Rechnungen, nicht aber, weil wir zu viel, sondern evtl. zu wenig bezahlen:

Kommentare

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Anonym

Wieso ihr? Wieso Rechnungen? Es geht doch um Rechner?

Carsten

Kann ich gut verstehen, hab ich auch schon gemacht.
a) ist man halt ehrlich
b) läuft man sonst Gefahr, dass man unerwartet nachzahlen muss oder
c) die Dinger einfach abgeschaltet werden, da nicht bezahlt

Dann doch lieber vorher abklären, als nix sagen und sich ins Fäustchen lachen.

Manuel Schmitt (manitu)

Meiner Rechtsauffassung nach wäre ein Abschalten, nur weil man selbst die Rechnung nicht geschrieben hat, nicht verhältnismäßig.

Ich denke, dass man das einem Kunden auch nicht antun kann, darf und sollte.

Eigene Fehler muss nicht der Kunde ausmärzen, dafür darf man dann die eigene Buchhaltung schlagen gehen ;-)

Bernd Holzmüller

Dem stimme ich zu...
Stellt man die Leistung in Rechnung gilt für mich (als Rechnungssteller) der Preis ab dem Moment als Verbindlich - für alles was vereinbart worden ist. Hab ich vergessen was das alles ist oder den Umfang falsch eingeschätzt ist das allein mein Fehler.
Demnach hab auch ich den Schaden zu tragen - abschalten oder nachzahlungen fordern sind meines erachtens in solch einem Fall nicht rechtens.

Manuel Schmitt (manitu)

Beim Nachfordern wäre ich jetzt nicht sicher. Die Leistung wurde erbracht, und wenn sie auch vereinbart wurde, ist sie vom Kunden zu zahlen. Ein paar Monate nachfordern halte ich, wenn es preislich keinen in den Ruin treibt, für okay, wenn gleich mal das "aufsplitten" sollte.

Wenn es aber größere Summen, oder gar um Jahre geht, halte ich eine Nachforderung für unangemessen!

Carsten

Das stimmt natürlich, aber als Außenstehender kann ich nicht sicher wissen, ob das einfach nur vergessen wurde, oder ob ein ganz anderer Fehler unterlaufen ist. Könnte ja z.B. sein, dass irgendwas EDV-technisch unter nem falschen Kunden läuft und die Rechnungen und somit auch die Mahnungen aus irgendwelchen Gründen einfach nie ankommen.

Als Beispiel mal nen Azubi von uns: Der hat damals, als er hier anfing seine erste eigene Wohnung bezogen und war dementsprechend noch unerfahren. Er war der Meinung, dass auch der Strom mit der Warmmiete abgegolten ist. Er hatte ja auch immer Strom. Der Energielieferant hat munter Rechnungen an die Vormieterin geschrieben, die nie ankamen. Nach einem halben Jahr und ein paar Warnungen ( an die Vormieterin, die nie jemanden erreicht haben ), stand er dann ohne Strom da.

Rainer

Ich habe gerade eine VIER-JAHRE-Nachzahlung an Abwassergebühren bekommen. Irgendjemand ist 'aufgefallen', dass meine Einfahrt zur Garage leicht schräg zur Strasse geneigt ist und somit BEI SEHR STARKEM REGEN das Wasser nicht schnell genug versickern kann, sondern auf die Strasse läuft. Somit sind anteilige Abgaben für die gesamte Fläche zu zahlen. Rückwirkend für 4 Jahre (länger lässt das Gesetz nicht zu).

Andre Heinrichs

Ich würde an der Stelle des Kunden ähnlich reagieren, immerhin will man ja sichergehen, dass nicht noch offene Rechnungspunkte bestehen, die dann erst später bezahlt werden sollen.

Anonym

Ich würde aus abhänig von der Firma machen :-) Wenn alles immer fair zugeht, bin ich auch fair. Bei einigen Mobiltelefonnetzbetreibern würde ich jetzt nichts sagen

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