Skip to content

E-Mail aus Richtersicht

Bei dem hier frage ich mich wirklich, ob der Richter sich der Konsequenzen seiner Entscheidung bewusst war.

Also bei aller Liebe zum Internet. Aber wie bitteschön soll ein privater Betreiber eines Forums derartige Fristen einhalten? Egal ob es nach unserem Recht nun relevant ist, ob derjenige die E-Mail und/oder das Fax erhalten hat oder nicht. Wir sind doch noch alle Menschen, die außer dem Internet noch ein anderes Leben haben, oder?

Gleiches finde ich, sollte bei gewerblichen Anbietern gelten. Oder soll die Geschäftsleitung, die ja für Derartiges zuständig ist, rund um die Uhr im Geschäft sein? Oder die E-Mails von zu Hause abrufen? Damit unsere Freunde von den Überwachungsbehörden noch mehr Datenmaterial haben? Danke!

Ich frage mich gerade, ob man aus dem Urteil nicht schlussfolgern könnte resp. sollte, dass ein Forenbetreiber ja eigentlich eine Flatrate haben müsste, denn wie soll ein normaler Mensch sonst ständig seine E-Mails abrufen?

Persönlichkeitsrecht hin oder her, aber wir reden hier über einen "normalen" Verstoß, wie er nun mal im Alltagsleben vorkommt. Wenn mich heute jemand auf der Straße "Ars******" nennt, dann reagiert die Staatsanwaltschaft, wenn ich per E-Mail Strafanzeige erstatte, sicherlich auch nicht binnen 24 Stunden, oder?

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

-thh

Man darf - gerade hier - annehmen, daß der betreffende Richter sich der Konsequenzen sehr wohl bewußt war. Meines Erachtens bricht sich da das Unbehagen über die Privilegierungen des TDG Bahn, die es einem Betreiber erlauben, ein Forum (oder eine sonstige Webpräsenz) online zu stellen, in dem anonyme Nutzer schreiben und auf diese Weise nahezu beliebig Rechte Dritter verletzen können, ohne daß den Betreiber das wesentlich tangieren muß.

Wer das nicht einsieht, konstruiert dann eben Verpflichtungen des (eigentlich privilegierten) Betreibers, der regelmäßig Kontrollen vornehmen müsse oder wenigstens auf Hinweise immens zeitnahe reagieren müsse - oder eben sehen soll, wen er bei sich schreiben läßt (User verifizieren und ggf. auf diese Rückgriff nehmen oder Beiträge erst nach redaktioneller Kontrolle freischalten). Klar, das ist das, was das Gesetz eigentlich nicht will (bzw. fordert), aber so ganz zufrieden mit dieser Regelung ist offenbar nicht jeder (und auch nicht jeder Richter). Anders kann ich mir solche und ähnliche Entscheidungen nicht erklären.

(Man sollte dabei allerdings auch nicht übersehen, daß die derzeitigen gesetzlichen Regelungen für die Geschädigten alles andere als befriedigend sind. Die eigentlichen Täter sind idR nicht zu belangen, weil die Anbieter sich rechtmäßigerweise nicht im geringsten dafür interessieren oder absichtlich eine Anonymisierung ermöglichen, und die Anbieter zucken die Schulter und reagieren bestenfalls, wenn die Sache schon länger online stand, der Schaden also bereits eingetreten ist - abgesehen davon, daß derselbe Täter (a) immer wieder und (b) bei anderen Anbietern tätig werden kann. Das ist auch nicht im Sinne des Erfinders, insofern kann ich dem Versuch, etwas mehr Verantwortung auch wieder beim Anbieter anzusiedeln, eine gewisse Sympathie nicht verhehlen. Was diese Entscheidung nicht richtiger macht.)

Manuel Schmitt (manitu)

Ich stimme hier insofern überein, als dass die Geschädigten erstmal die Leidtragenden sind.

Wenn z.B. in einem Forum über mich "hergezogen" würde, dann kann der anonyme Verfasser ja nicht in ein x-belibieges, anderes Forum ausweichen. Die sind ja i.d.R. sehr themenbezogen. Somit ist das anonyme "Massen-Verfassen" eher wirkungslos.

Wenn mich jemand in aller Öffentlichkeit beleidigt, ist das dann anders? Sprich muss ich als "Geschädigter" da auch nicht warten? Klar, in einem Geschäft kann man denjenigen rauswerfen lassen, an öffentlichen Plätzen gibt es einen Platzverweis. Aber ansonsten hilft hier auch nur der Rechtsweg.

Und da finde ich, sollte man einschreiten. Wenn jemand "anonym" etwas verfasst, sollte man ihn haftbar machen. Sofern es aus D, AT oder CH kommt, ist das doch eine kurze Sache, so leicht bleibt hier keiner unentdeckt. Mit IP und Zeistempel hat man auch nach ein paar Tagen noch ausreichend Chancen, denjenigen zu schnappen, und dann geht halt alles seinen Weg.

Ich sage ganz ehrlich, dass ich persönlich eine andere, allerdings schlecht durchsetzbare Lösung bevorzugen würde. Der Betreiber setzt einfach seine Handynummer auf die Forumsseite.

Wenn man jedem Leser beibringen könnte, diese Nummer nur und absolut nur in genau einem solchen Falle zu benutzen, dann wäre soetwas gar kein Problem. Denn per Handy ist ja fast jeder immer überall erreichbar, mal von den Ausnahmefällen abgesehen.

Aber soetwas ist in unserem Land ja schier unmöglich. Ein Beispiel: Wir haben für unsere IP-Netze beim RIPE eine Telefonnummer hinterlegt, wo man uns 24x7 erreichen kann, wenn es Netzprobleme in Form von Spam, Attacken etc. gibt. Es gibt Menschen, die meinen, da für Support anrufen zu müssen. Bei soetwas könnte ich ehrlich gesagt ... Rufen diese Menschen auch auf der 112 an, wenn sie Schnupfen haben?

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen