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Die unendliche Geschichte mit der GEZ

Es will kein Ende nehmen. Erst kommt die Aussage der GEZ, dass Server in einem Rechenzentrum dem Rechenzentrum zuzuordnen sind, und nun ist es doch teilweise.

Wie heise schon berichtet hat, gilt diese Zuordnung nur für Rootserver, bei Serverhousing ist der Server dem Eigentümer zuzuordnen, der damit gebührenpflichtig wird (sofern er es nicht schon ist).

Hierzu ein Auszug aus einem inoffiziellen GEZ-internen Dokument:
I. Ausgangspunkt

(...)

Beim Server-Hosting halten Anbieter, meist Internet Service Provider (ISP), Server in ihren Rechenzentren bereit und bieten entsprechende Server-Kapazitäten Dritten zur Miete an. Zum Angebot der ISP zählen neben dem Shared-Hosting beispielsweise auch die Miete eines Root-Servers. Die Server stehen dabei regelmäßig im alleinigen, unmittelbaren Besitz der Anbieter, d.h. ein körperlicher Zugriff der Kunden auf den Server ist ausgeschlossen. Über einen Rechner und mittels passwortgestütztem Zugang kontrollieren die Kunden den Server von außen.

Die Nutzungsform des Server-Hosting ist vom sogenannten Server-Housing zu unterscheiden. Beim Server-Housing stellt der Kunde ein in seinem Eigentum befindlichen Server im Rechenzentrum eines Unternehmens unter. Das Unternehmen bindet diesen Server über das Rechenzentrum an das Internet an. Der Kunde kann auf seinen Server im Rechenzentrum des Unternehmens grundsätzlich auch körperlich zugreifen.

(...)

II. Gebührenrechtliche Einordnung

1. Server, die beim Hosting eingesetzt werden, sind regelmäßig neuartige Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, weil sie Rundfunkempfang über Internet ohne erheblichen zusätzlichen technischen Aufwand ermöglichen. Das Unternehmen, das in seinem Rechen-zentrum zur Vermietung von Kapazitäten Server bereithält, ist daher gebührenpflichtig. Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu gebührenfreien Zweitgeräten findet Anwendung. Dies bedeutet, auf dem Grundstück des Hosting-Anbieters entsteht unabhängig von der Zahl der vorgehaltenen Server höchstens die Pflicht zur Zahlung einer Grund-gebühr von 5,52 Euro im Monat. Werden auf dem Grundstück herkömmliche Radio- oder Fernsehgeräte bereitgehalten, besteht Zweitgerätefreiheit.

(...)

3. Die Inanspruchnahme eines Hosting-Angebots führt nicht zu einer zusätzlichen Rundfunkgebühr beim Mieter. Der Mieter hat regelmäßig keine Verfügungsgewalt über den Server, sodass der Mieter in seiner Person diesbezüglich auch kein (weiteres) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. § 2 Abs.3 RGebStV (Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes) findet daher auf diesen Sachverhalt keine Anwendung.

(...)

5. Beim Server-Housing ist der Kunde Rundfunkteilnehmer und damit grundsätzlich gebührenpflichtig, da der Server ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät ist, über den der Kunde auch tatsächlich verfügen kann.
Ich stehe weiterhin in Kontakt mit der GEZ, denn
Diese sinnbefreite Einschätzung des Serverhousings zeugt von lernresistenter Ignoranz der Realität.
(so habe ich das wortwörtlich geschrieben)

Welcher Eigentümer eines eigenen Servers stellt sich ins Rechenzentrum und hört dort über das Internet Musik? :kopfschue: Mal abgesehen davon, dass das so gar nicht möglich ist, denn er braucht dazu ja Equipment (Kopfhörer), und die Klimaanlagen und die restlichen Server müsste er dazu auch ausschalten :lol:

Weiterhin frage ich mich, ob das Hören von Musik in unseren Räumen nicht durch unsere GEZ-Gebührenpflicht sowie unseren GEMA-Beitrag abgedeckt sein müsste!

Kommentare

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Marian

Mangels Soundkarte sollte der Radioempfang doch eh schwierig sein bzw. ohne Bildschirm TV... oder sehe ich da was falsch?

Daniel

...es reicht für die völlig, wenn man die Streams zwischenspeichern könnte...

Ich hoffe nur, daß der Wahnsinn nicht durch kommt - es reicht mir, hier (Ausland) diese Gebühr blechen zu dürfen...

Cheers,
Daniel

Manuel Schmitt (manitu)

Ich glaube, es geht nicht um das Zwischenspeichern, sondern darum, das man vor Ort den Server als PC / Empfangsgerät nutzen kann!

Timo

Dann sag mir mal, wieso explizite Serverboards wie das Tyan Tempest i5000XT (http://www.tyan.com/products/html/tempesti5000xt.html) oder Tyan Tempest i5000XL (http://www.tyan.com/products/html/tempesti5000xl.html) Audio onBoard haben. Das verstehe ich bis heute noch nicht. Und Bildschirm. Da gibts ja sicher irgendwelche Netzwerk-KVM-Switches ;)

Observer

Ohne den Verein jetzt in Schutz nehmen zu wollen, aber die GEZ wird damit argumentieren (wie immer), dass man als Besitzer eines dedizieren Servers ja potentiell dazu in der Lage ist. Ich zahle auch für mein Radiowecker Gebühren, obwohl ich mich nur damit wecken lasse.

Manuel Schmitt (manitu)

Wie war das nochmal mit dem Kindergeld und der von der Natur gegebenen Möglichkeit, Kinder zu zeugen?

Markus M.

"Weiterhin frage ich mich, ob das Hören von Musik in unseren Räumen nicht durch unsere GEZ-Gebührenpflicht sowie unseren GEMA-Beitrag abgedeckt sein müsste!"

Ist es doch und steht doch auch im Text...
II, Paragraph 1, ganz am Ende:
"Werden auf dem Grundstück herkömmliche Radio- oder Fernsehgeräte bereitgehalten, besteht Zweitgerätefreiheit."

Gruß
Markus

Manuel Schmitt (manitu)

Das bezieht sich aber auf Rootserver, nicht auf Serverhousing (also wenn der Kunde seinen Server aufn unser Grundstück stellt)

Simon

Lernresistente Ignoranz der Realität gehört bei der GEZ zum Geschäftskonzept.
Hoffentlich gibt's bald die pauschale Haushaltsabgabe, dann hat dieser irrsinn endlich ein Ende.

Andre Heinrichs

Die GEMA hat damit mal ganz einfach nichts zu tun.
Aber die Rechtsauffassung, dass sich ein Housing-Server immernoch in der Verfügungsgewalt des Eigentümers befindet, verkennt schlicht die Realität. Entweder müsste sich der 'Rundfunkteilnehmer' dann wirklich in den Serverraum setzen, oder er 'empfängt Rundfunkdarbietungen' über ein bei ihm befindliches 'neuartiges Rundfunkempfangsgerät'. Und das wird dann bereits von der Gebührenpflicht/Zweitgerätebefreiung abgedeckt.

Ich habe so das Gefühl, dass da jemand krampfhaft versucht, Geldquellen zu erschließen. In so eienr Situation würde ich es glatt auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Manuel Schmitt (manitu)

Oder mal eine Grundsatzentscheidung anstreben :-)

thomas

Hmmm...kauf' Deinen Serverhousing-Kunden doch ihre Rechner für einen symbolischen Euro ab und lege im Kaufvertrag eine Rückkaufoption sowie einen Wartungsvertrag (der Serverhousing-Kunde ist für Systemwartung zuständig) für ebenfall 1€/Jahr fest. ;)


Nur zur Sicherheit:
Ich weiß, daß das nicht durchführbar ist, weil Du damit auf einer rechtlichen Zeitbombe sitzen würdest, wenn doch einmal einer Deiner Kunden zu weit auf der dunklen Seite der rechtlichen Grauzonen arbeitet...

Matthias Bauer

Ich kann über die GEZ noch nicht mal mehr den Kopf schütteln.

Die hann se nimme all, wie der Saarländer sagt.

Christoph Müller

Lad doch mal die GEZ zu dir ins Rechenzentrum ein und demonstrier ihnen die Sinnhaftigkeit ihrer Argumentation...
chm

Manuel Schmitt (manitu)

Die ganze GEZ hierher? Nein danke. Wir sind ein ordentliches Rechenzentrum!

Andreas

Es wird einfach immer schlimmer - wir machen uns doch lächerlich vor den Augen der Weltöffentlichkeit!

double

wenn ich dann auch mal etwas dazu beitragen dürfte.

Die GEZ ist schlicht weg legitimiertes Verbrechen.
Keiner würde sich beschweren, wenn die GEZ endlich wieder normal geführt würde, so wie es vor ein paar Jahren endete, diese Gebühr war zwar auch im Gespräch aber akzeptiert.
Sie schalten Werbung und zeigen Fernsehserien, wie jeder privater Sender auch.
Vom Auftrag oder gar im Sinne der Gesellschaft ist hier nicht mehr viel.
Die Webseite der GEZ beurkundet sogar wofür Sie das Geld ausgibt, sollte man mal lesen und sich wundern.
Wenn dort stünde, dass Sie das Geld für die langjährige Sicherung von Arbeitsplätzen ausgeben würden oder wenn dort stünde, dass der Informationsgehalt wie dessen Produktion für die Kosten rechenschaft ablegen - dann würde man sich damit einverstanden erklären wenn keine Gebühren auf etwas erhoben werden, was die Gesellschaft als lächerlich bezeichnen würde.
Was auf der Webseite allerdings steht, sind meistens nur Methoden zu Selbstwerbung und somit
nur Methoden um noch mehr Geld in die Säckel der reichen Firmenvertreter zu stecken, während Hilfsarbeiter in 3 Monatsbefristeten Verträgen sich für die reichen anderst riechenden abschuften.
Und wenn der kleine Hilfsarbeiter dann nicht mehr gebraucht wird, schiessen wir ihn ab. Das ist moderene Firemenpoltik. Sehr wirtschaftlich bravo! Muss der Arme Hilfsarbeiter demnächst für einen Euro arbeiten. und bekommt im Monat eine Summe, die dann irgendwann in ein paar Jahren für die GEZ gebühr gradso langt, weil die GEZ herausgefunden hat, das man mit metallischen Gegenständen Radiowellen empfangen kann. ;)

Es ist ein Witz, was hier in Deutschland läuft, SPD sind nur noch pseudo Sozialisten und die
CDU glaubt doch tatsächlich daran Politik zu betreiben!
Dementsprechend ist auch unser Rechtssystem regelrecht verdummt.
Das sage nicht ich, das sagt jeder, naja, jeder auf seine weise eben.
Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass Politk und Recht richtig falsch laufen.

Im allgemeinen ist es in Deutschland sowieso üblich gegen die Gesellschaft zu Arbeiten.
Wenn ich das mal als Satz formen dürfte:
Wir lachen über Witze die die Wahrheit bezeugen. ( "Robert De Niro: Die Unbestechlichen" ) so ähnlich halt.

Es ist aber wahr, wie oft lachen wir über die Wahrheit obwohl es uns eigentlich bitterlich schmerzen müsste die Dümmlichkeiten unserer Regenten und Rechtschaffenen zu ertragen.

Anonym

wie lange lassen sich das die deutschen noch gefallen, Verordnungen, Gebühren die niemand erklären kann, wer auch nur ein wenig darüber nachdenkt.
Der deutsche Staat ist ignorant, seine Behörden handeln nicht im Sinne der Bürger, Gebühren werden sinnlos erhoben und man erwartet das der Bürger sich für blöd verkaufen lässt. Das kann auf Dauer nicht gutgehen.

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