Dienstag, 28. Juni 2005, 15:41
Mahngebühren bezahle ich nicht
Auszug aus einer E-Mail, in der der Kunde uns die Kündigung schon mal vorab ankündigt:
... ich bin nicht bereit mahngebühren zu bezahlen, selbst wenn ich den verzug verschuldet haben sollte ...Die Sachlage ist absolut eindeutig. Zahlungsweise Rechnung, die Zahlungen kamen mit Verspätungen, die man nicht mehr in den Kulanzbereich reinrechnen kann.
Kommentare
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Philipp
da Sie Chef sind, habe ich eine kurze Frage.
Sorry fürs Offtopic, mir bitte vergeben
Würden Sie meinen, dass Rechtschreibfehler bei einem Diktat wo bloß das ß mit ss vertauscht wurden ist, erheblich berücksichtigt werden?
In Bezug auf Einstellungstest.
Hatte bei meiner "Traumfirma" ein Vorstellungsgespräch. Wenn ich wegen zwei- drei kleine Fehler nicht genommen werde, :-((((((
Manuel Schmitt
kein Problem. Schreib mir doch einfach an manuel.schmitt[at]manitu.de, ich antworte Dir gerne.
Viele Grüße
Manuel