Donnerstag, 30. Juni 2005, 11:02
Schwerlesigkeit
Es gibt oft den Fall, dass dritte Webmaster von unseren Kunden mit der Erstellung und Pflege ihrer Webseite beauftragt werden. Liegt uns vom Inhaber (=unser Kunde) eine Genehemigung vor, geben wir gerne auch dem Webmaster Auskünfte und geben ihm Zugangsdaten.
Wenn nicht, dann gibt es außer einem freundlichen Hinweis, dass er sich direkt an den Inhaber (=sein Auftraggeber) wenden soll, und dieser entweder eine Vollmacht ausstellt oder selbst bei uns anfragt, nichts.
Heute morgen mal wieder ein Fall. Erst schreibt der Webmaster uns an. Wir erklären ihm, dass wir nichts für ihn tun können, bis wir nicht dazu autorisiert wurden. Dann fragt er angeblich (?) beim Kunden nach und schreibt uns "...ich habe mit ihm telefonier, er möchte, dass ich / Sie...".
Sorry, aber irgendwie hat der Herr es nicht verstanden, dass wir auch so nichts tun werden
Wenn nicht, dann gibt es außer einem freundlichen Hinweis, dass er sich direkt an den Inhaber (=sein Auftraggeber) wenden soll, und dieser entweder eine Vollmacht ausstellt oder selbst bei uns anfragt, nichts.
Heute morgen mal wieder ein Fall. Erst schreibt der Webmaster uns an. Wir erklären ihm, dass wir nichts für ihn tun können, bis wir nicht dazu autorisiert wurden. Dann fragt er angeblich (?) beim Kunden nach und schreibt uns "...ich habe mit ihm telefonier, er möchte, dass ich / Sie...".
Sorry, aber irgendwie hat der Herr es nicht verstanden, dass wir auch so nichts tun werden
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt