Es gibt unverständliche Gerichtsurteile.
Eine Kundin hatte bei der Bestellung eine BLZ eingegeben, die nicht zum Namen der Bank passt. Wir prüfen das bewusst im Shop nicht ab, weil es praktisch für jeden Namen unzähliche Schreibweisen gibt. Relevant ist für uns die BLZ, denn nur die wird im technischen Verkehr auch genutzt.
Blöd war: Die BLZ war "falsch", sprich nur der Name der Bank (in diesem Falle "DKB") war "richtig", somit kam es zu einer Rücklastschrift und Kosten der fremden (nicht unserer!) Bank, die wir weitergereicht haben. Die Kundin wollte das partout nicht zahlen, und das Gericht folgte ihrer Argumentation: Wir hätten erkennen müssen, dass der Name der Bank nicht zur Bankleitzahl passt.
Interessant wird es aber, wenn man sich das Urteil im Detail anschaut: Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass es auch anders herum zu dieser Entscheidung gekommen wäre, sprich bei richtiger BLZ und dazu eingegebenem nicht passenden Namen wäre ebenfalls - so gar Gericht - das Verschulden bei uns zu suchen (was ja zu gar keiner Rücklastschrift geführt hätte, aber egal).
Wir haben zwischenzeitlich recherchiert und konnten herausfinden, dass die Kundin zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken unterhält, sie hat bei der Eingabe der Daten bei der Bestellung die Kontoverbindungen gemischt.
Am Rande sei bemerkt, dass (1) bei jeder Bestellung nach dem Absenden eine E-Mail an den Kunden mit einer Zusammenfassung aller Daten ergeht, darin auch eindeutig die Bankverbindung, (2) auf jeder Rechnung die Bankverbindung steht und (3) im Anschreiben zu jeder Rechnung. Eigentlich 3 Gelegenheiten, um einen offensichtlichen Fehler zu korrigieren - schnell und unbürokratisch.
Da das Gericht die Berufung ausgeschlossen hat, bleibt für uns faktisch nur eine Konsequenz: Die Eingabe des Namens der Bank komplett wegfallen zu lassen. Denn der zuständige Anwalt sieht ein automatisches Ausfüllen durchaus auch als problematisch, schließlich wären wir dann in der Verpflichtung, permanent die Liste der Bankleitzahlen aktuell zu halten und für evtl. Fehler zu haften.