Donnerstag, 8. März 2007, 09:22
Gegen die Ehre
Nächste Woche wäre eigentlich der Termin wegen des Bußgeldbescheids aufgrund des angeblichen Überfahrens einer roten Ampel (nicht wörtlich zu nehmen).
Ich hatte mir lange überlegt, den Termin wahrzunehmen und vor Gericht glaubhaft zu machen, dass ich wirklich bei grün gefahren bin, trotz der zwei kleinen grünen [censored]. Ich hätte also mein Recht, 50 Euro und einen Punkt zu "gewinnen". Dem stehen allerdings ein Tag Ausfall und viel höhere Kosten gegenüber.
Ich glaube, unser Rechtssystem sollte für derartige "Bagatellen" einmal überarbeitet werden. Vielleicht wäre es sinnvoll, nicht mehr vor Ort verhört zu werden, sondern soetwas im jeweils nächstgelegenen Amtsgericht zu tun. Ein Richter hier sollte ja, wenn man das Gesetz streng nimmt, keine andere Entscheidung über meine Glaubwürdigkeit erbringen, als einer in Dortmund, oder?
Dennoch tut es irgendwie "weh", einen Punkt zu bekommen, wenn man sich 100% sicher ist, dass man ihn nicht verdient hat.
Blogeintrag Nummer 3.
Ich hatte mir lange überlegt, den Termin wahrzunehmen und vor Gericht glaubhaft zu machen, dass ich wirklich bei grün gefahren bin, trotz der zwei kleinen grünen [censored]. Ich hätte also mein Recht, 50 Euro und einen Punkt zu "gewinnen". Dem stehen allerdings ein Tag Ausfall und viel höhere Kosten gegenüber.
Ich glaube, unser Rechtssystem sollte für derartige "Bagatellen" einmal überarbeitet werden. Vielleicht wäre es sinnvoll, nicht mehr vor Ort verhört zu werden, sondern soetwas im jeweils nächstgelegenen Amtsgericht zu tun. Ein Richter hier sollte ja, wenn man das Gesetz streng nimmt, keine andere Entscheidung über meine Glaubwürdigkeit erbringen, als einer in Dortmund, oder?
Dennoch tut es irgendwie "weh", einen Punkt zu bekommen, wenn man sich 100% sicher ist, dass man ihn nicht verdient hat.
Blogeintrag Nummer 3.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
-thh
Ansonsten kommt es ja nicht nur auf die Glaubwürdigkeit eines der Beteiligten an, sondern auf die Zusammenschau unter Gegenüberstellung der verschiedenen Zeugenaussagen, der sachlichen Beweismittel und die Reaktion auf Nachfragen usw. usf. - das lässt sich nicht beliebig zerstückeln, sondern muß - soweit irgend möglich - wo auch immer vor derselben Person oder demselben Gremium verhandelt werden. Und bevor eine ganze Reihe Zeugen zum Wohnort des Betroffenen pendeln müssen ...