Sonntag, 10. Juni 2007, 11:46
Auch Du mein Freund, der Anwalt
Ein Kunde und selbst Rechtsanwalt bat uns mangels technischen Wissens vor kurzem, seine Seite offline zu nehmen. Seine Gründe:
Der wesentliche Punkt war (...) die Tatsache, dass sich im Lebenslauf der Hinweis auf meine Zulassungen beim Landgericht und Oberlandesgericht xxx findet. Seit Freitag gibt es jedoch nicht mehr die Notwendigkeit, sich vor dem OLG zuzulassen, das kann ab sofort jeder zugelassene Rechtsanwalt quasi "automatisch". Die RA-Kammer Köln hat jetzt davor gewarnt, dass ein Hinweis auf die Zulassung bei den unterschiedlichen Gerichten als Versuch gewertet werden könnte, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, in dem man vorspiegelt, es handle sich bei der Zulassung um etwas besonderes, was es seit Freitag de facto nicht mehr ist.Irgendwie "beruhigt" es mich, zu lesen, dass auch Rechtsanwälte selbst nicht sicher sind.
Ich möchte wetten, die hinlänglich bekannten Internet-Haie lauern nur darauf, diesbezüglich Abmahnungen schreiben zu dürfen...
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Benjamin