Skip to content

Auch Du mein Freund, der Anwalt

Ein Kunde und selbst Rechtsanwalt bat uns mangels technischen Wissens vor kurzem, seine Seite offline zu nehmen. Seine Gründe:
Der wesentliche Punkt war (...) die Tatsache, dass sich im Lebenslauf der Hinweis auf meine Zulassungen beim Landgericht und Oberlandesgericht xxx findet. Seit Freitag gibt es jedoch nicht mehr die Notwendigkeit, sich vor dem OLG zuzulassen, das kann ab sofort jeder zugelassene Rechtsanwalt quasi "automatisch". Die RA-Kammer Köln hat jetzt davor gewarnt, dass ein Hinweis auf die Zulassung bei den unterschiedlichen Gerichten als Versuch gewertet werden könnte, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, in dem man vorspiegelt, es handle sich bei der Zulassung um etwas besonderes, was es seit Freitag de facto nicht mehr ist.

Ich möchte wetten, die hinlänglich bekannten Internet-Haie lauern nur darauf, diesbezüglich Abmahnungen schreiben zu dürfen...
Irgendwie "beruhigt" es mich, zu lesen, dass auch Rechtsanwälte selbst nicht sicher sind.

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Benjamin

Dass kenn ich irgendwie - hab sebst kürzlich noch ne dankbare Antwortmail bekommen nachdem ich eine Siegener RA'in darauf hingewiesen hab, dass einige Angaben nach TDG bei ihr fehlten - "Manchmal sieht man auch als Anwältin den Wald vor lauter Bäumen nicht"

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen