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Keine Mindestvertragslaufzeit

Ich gebe zu, dass man sich über das Wort "Mindestvertragslaufzeit" bzw. eine Aussage wie "Keine Mindestvertragslaufzeit" streiten kann. Ich lasse mich gerne erleuchten, aber unter "Keine Mindestvertragslaufzeit" verstehe ich als Kunde doch erst einmal, trotz einer Fußnote wie
Kündbar 4 Wochen zum Monatsende, eben "keine" - also jederzeit.

Zugegeben, wenn man es auf die Spitze treibt, wäre "keine" sicherlich sogar vielleicht bis auf die Stunde herunterzubrechen, aber ich denke und hoffe, dass jeder halbwegs normaldenkende Jurist hier einen Tag als das Maß aller Dinge ansieht.

Das hier ist der Auszug aus einer Online-Beratung eines Marktbegleiters. Ich habe dies nicht zu Zwecken eines Tests durchgeführt, sondern weil ich für einen guten Freund einen kurzfristig und nur für kurze Zeit genutzten Anschluss ausfindig machen will:
Sie sprechen nun mit (Name des Mitarbeiters)

(Name des Mitarbeiters): Guten Tag!

Kunde: Hallo! Danke, dass Sie sich Zeit nehmen. Wie lange ist denn Ihre Mindestvertragslaufzeit?

(Name des Mitarbeiters): Sie haben bei uns keine Mindestvertragslaufzeit.

Kunde: D.h. ich kann täglich kündigen?

(Name des Mitarbeiters): Ja, immer zum Monatsende.

Kunde: Sie schrieben aber eben doch, es gäbe "keine Mindestvertragslaufzeit". Nun schreiben Sie mir etwas von einem Monat?

(Name des Mitarbeiters): Sie können immer zum Ende des Monats kündigen. Es gibt keine Vertragslaufzeit. Nur die bereits gezahlte Gebühr zahlen wir nicht wieder aus.

Kunde: Also ist die Vertragslaufzeit ja doch einen Monat, oder was sehe ich da etwas falsch?

(Name des Mitarbeiters): Sie können immer innerhalb von vier Wochen kündigen! Kann ich noch etwas für Sie tun?

Kunde: Ja. Sie können mir sagen, warum ich trotz der Behauptung von "keiner Vertragslaufzeit" zwar theoretisch täglich kündigen kann, aber mir mein Geld für bereits bezahlte aber nicht mehr genutzte Zeitäume nicht erstattet werden soll!

(Name des Mitarbeiters): Wenden Sie sich bitte an die (Name des Anbieters) Kundenhotline: xxxx (14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz). Unsere Mitarbeiter dort werden Ihnen weiter helfen und sind 7 Tage die Woche, rund um die Uhr für Sie erreichbar. Vielen Dank. Ihre (Name des Anbieters) Online-Beratung.

Ihr Gesprächspartner hat den Chat verlassen
Warum geht man nicht ehrlich mit 4 Wochen um? Das ist ja eigentlich eine gute Sache, wenn sie denn "richtig" kommuniziert würde.

Kommentare

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Mumpakl

Wenn ich die Begriffe Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit auseinander definieren müsste, würde ich aber schon sagen, dass es in dem Fall keine Mindestvertragslaufzeit, sondern nur eine Kündigungsfrist gibt.

Eine Mindestvertragslaufzeit sorgt doch dafür, dass eine (frühe) Kündigung erst zu einem einmalig späteren Zeitpunkt wirksam wird, als es die danach eintretende regelmäßig mögliche Kündigungsfrist zulassen würde, also z.B. "Kündbar 4 Wochen zum Monatsende, aber frühestens nach einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten."

Torsten Karwoth

Es gibt in sofern keine Mindestvertragslaufzeit als das du nicht gezwungen bist, 12 "Pakete" abzunehmen, sondern zum ende eines jeden "Paketes" (mit einer Vorlaufzeit von einem Paket) kündigen kannst. Angebrochene Pakete können natürlich nicht zurückgenommen werden.

Mindestvertragslaufzeit könnte aber auch sein "Nach erhalt von 12 Paketen können sie... mit einer Vorlaufzeit von 3 Paketen... kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit wäre mit Mindestabnahmemenge gleichzusetzen - und die gibt es nicht.

Notfalls einfach sed 's/Paket/Monat/g' über diesen Text laufen lassen ;-)

Steffen Brandis

Das beste an der Dame in Rot ist ja noch:
Die 4 Wochen zum Monatsende entsprechen in den allermeisten Fällen ja auch noch knapp zwei Monaten bis zum wirklichen Ende des Vertrags. "Keine Vertragslaufzeit" ist dann tatsächlich etwas ganz ganz anderes... Grundgebühren werden im Voraus berechnet und sollen nach Vertragsende mit einer Abschlussrechnung beglichen werden. Das dauert aber mitunter Monate (!).
Löblich hingegen der Vorstoß eines anderen Anbieters, "wieder" sechs statt 24 Monate Vertragslaufzeit einzuführen. Das ist noch im Bereich des Erträglichen. Markennamen werden hier natürlich nicht genannt.

Im Übrigen: Dies ist mein erster Kommentar hier. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Blog, Manuel!

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