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Dreist

Ein Kunde bestellt bei uns eine DSL-Flatrate und bezahlte diese einige Monate lang nicht. Wir lösten daher den Vertrag mit ihm auf. Einige Zeit später bestellte er wieder, mit ausreichend geänderten Bestandsdaten, um nicht erkannt zu werden. Wieder bezahlte er mehrere Monate lang nicht. Wir lösten den Vertrag abermals auf.

Heute fiel er dann durch's Raster bei einer erneuten Bestellung. So langsam werte ich das als Betrugsversuch. :grrr:

Kommentare

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Alexander W.

Einmal "nett" darauf hinweisen das man nicht "von Dummbach" heisst, und wenn er erneut "zuschlägt" den Rechtsverdreher aufsuchen ;)

Es gibt eben auch solche "Kunden"...

aber das wisst ihr ja sicherlich hehe

Jemand

Warum bestellt er denn immer wieder bei euch?!

Müllmike

Warum erst "so langsam"? Was genau fehlt deiner Meinung noch zur Strafbarkeit?

buntklicker.de

Wenn ich etwas bestelle, was ich zu nutzen, aber nicht zu bezahlen gedenke, ist es doch auch schon beim ersten Mal ein Betrugsversuch, oder? (Und beim Versuch ist es ja auch nicht geblieben!)

@Jemand: Na warum wohl? Gab doch schon zweimal Leistung ohne Geld, ist doch super?!

Manuel Schmitt (manitu)

Ich unterstelle den Menschen manchmal vielleicht zu viel Gutes. Man könnte ihm ja zu Gute halten, dass es 2x unerwartet dazu gekommen ist, dass er nicht zahlen konnte :thinking:

Alex

Im Prinzip ja.

Nein ich bin kein Jurist, aber die Diskussionen, die ich bisher miterlebt habe, sagen folgendes:
- 1. Versuch: Man kann einfach nicht nachweisen, dass er bei Bestellung nicht vorhatte zu bezahlen.
- 2. Versuch: Wer etwas nochmal bestellt, obwohl er es vorher nicht bezahlen konnte (und immer noch nicht bezahlt hat), der müsste selbst davon ausgehen, dass er das diesmal auch nicht bezahlen kann. Und dass er daher gar nicht vorhaben kann zu bezahlen.

Insofern könnte man schon beim zweiten Versuch von Betrug ausgehen -- oder von unendlicher Naivität à la "ich hab hunderttausend Euro Schulden, aber die 10 Euro monatlich krieg ich auch noch zusammen. Die letzten Male hat es leider nicht geklappt, aber beim sechsten Versuch geb ich mir mehr Mühe".

Die durchdachte Falschangabe der persönlichen Daten unterstützt natürlich den Betrugsverdacht.

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