Dienstag, 18. Dezember 2007, 17:54
Nachtrag zur (Nicht-)Vorratsdatenspeicherung bei DSL-Verträgen
Da einige Fragen aufgekommen sind, trage ich nun einiges bzgl. der (Nicht-)Vorratsdatenspeicherung für DSL-Verträge bei uns nach.
"Speichert die T-Com die Daten nicht mit?"
Die T-Com als reiner DSL-Anschluss-Betreiber ist nach dem neuen Gesetzentwurf NICHT verpflichtet, die Daten zu speichern, im Gegenteil, sie darf es sogar nicht. Ein Auszug aus dem Gesetzestext, Hevorhebungen durch mich:
"Eine DSL-Flatrate mit einer festen IP-Adresse kommt einer Vorratsdatenspeicherung gleich."
Nein. Denn die IP-Adresse ist ja nur für den Kunden "fest". Nur er (und wir) wissen, dass er jetzt genau diese IP-Adresse hat. Ob die IP-Adresse nicht vor 3 Tagen noch einem anderen Kunden gehört hat (der dann entweder die IP-Adresse gewechselt oder gekündigt hat) ist darin nicht inbegriffen. Es stellt kein Indiz und erst recht keinen Beweis dar, wenn ein Kunde jetzt eine IP-Adresse 1.2.3.4 hat, dass er diese seit Vertragsbeginn hat. Und da wir keine derartigen Daten (also Zusammenhänge zwischen IP-Adresse und Kunde) über die Vergangenheit speichern (sondern nur den "status quo", also "jetzt") ist auch bei einer festen IP-Adresse eines DSL-Vertrags die Sicherheit exakt genauso hoch wie mit einer dynamischen IP-Adresse.
"Speichert die T-Com die Daten nicht mit?"
Die T-Com als reiner DSL-Anschluss-Betreiber ist nach dem neuen Gesetzentwurf NICHT verpflichtet, die Daten zu speichern, im Gegenteil, sie darf es sogar nicht. Ein Auszug aus dem Gesetzestext, Hevorhebungen durch mich:
Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. (...)Die T-Com ist kein Anbieter von Leistungen an Endnutzer, sondern nur Technologie-Partner. Die Speicherungspflicht obliegt uns. Und wir speichern nicht!
"Eine DSL-Flatrate mit einer festen IP-Adresse kommt einer Vorratsdatenspeicherung gleich."
Nein. Denn die IP-Adresse ist ja nur für den Kunden "fest". Nur er (und wir) wissen, dass er jetzt genau diese IP-Adresse hat. Ob die IP-Adresse nicht vor 3 Tagen noch einem anderen Kunden gehört hat (der dann entweder die IP-Adresse gewechselt oder gekündigt hat) ist darin nicht inbegriffen. Es stellt kein Indiz und erst recht keinen Beweis dar, wenn ein Kunde jetzt eine IP-Adresse 1.2.3.4 hat, dass er diese seit Vertragsbeginn hat. Und da wir keine derartigen Daten (also Zusammenhänge zwischen IP-Adresse und Kunde) über die Vergangenheit speichern (sondern nur den "status quo", also "jetzt") ist auch bei einer festen IP-Adresse eines DSL-Vertrags die Sicherheit exakt genauso hoch wie mit einer dynamischen IP-Adresse.
Kommentare
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Quark
Das bedeutet, dass ein Kunde bei euch seine IP frei wählen kann? Frei im Sinne von, aus eurem IP-Netz.
Man also, wenn man Lust hätte, sich jeden Tag / Monat eine neue feste IP aussuchen kann?
Manuel Schmitt (manitu)
Quark
Ralph
Manuel Schmitt (manitu)
Ralph
Manuel Schmitt (manitu)
Ralph
(P.S. Man könnte auch die Terroristen des 9/11 auf Schadenersatz des WTC verklagen.)
Manuel Schmitt (manitu)
Ralph
Manuel Schmitt (manitu)
-thh
Ich finde es BTW bemerkenswert, sich eine klare Meinung zur Vorratsdatenspeicherung gebildet zu haben und sie entschieden abzulehnen, ohne offensichtlich so recht zu wissen, was denn überhaupt Gegenstand der Regelung ist oder gar einmal kritisch zu prüfen, welche Auswirkungen die Vorratsdatenspeicherung auf der einen oder der ansonsten fortschreitende Wegfall der bisher zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten . Wobei da eigentlich eher "*seufz*" angemessen wäre; wie leicht fällt es doch, die einseitige und zu erheblichen Teilen unwahre Propaganda von Webseiten wie vorratsdatenspeicherung.de abzuschreiben, statt sich selbst eine Meinung zu bilden ...
Manuel Schmitt (manitu)
Ralph
Manuel Schmitt (manitu)
Die Vorratsdatenspeicherung speichert ja für 6 Monate "rückwirkend". Wenn also eine "schwere Straftat" dabei ist, begangen zu werden, bringt es dem Staat ja nix, wenn er bei allen ISPs nur "leere" Verkehrsdaten hat. Das nutzt ihm ja nur etwas, wenn er bereits weiß, wonach (=nach wem) er suchen soll, also bei konkretem Verdacht. In dem Fall darf der Staat aber eh (=bereits jetzt) eine komplette Überwachung durchführen, dafür braucht man keine VDS. Und wenn man keinen Verdacht hat, weiß man als Staat eh nicht, wo man suchen soll.
Und wenn die Straftat bereits vorbei ist, was bringen einem dann die Daten? Nix mehr zur Prävention, von daher gesehen halten "wir" als ISP ggf. nur für die Beweissicherung her.
Andre Heinrichs
Ach ja, die Verfahren nach so schwammigen Paragraphen wie dem §129a kommen dann auf noch mehr Leute zu, denen nur vorgeworfen werden kann, dass sie schon mal mit Leuten kommuniziert haben, die angeblich auch schon mal etwas Böses getan haben sollen. Außerdem freut sich doch die Medienrechteverwertungsindustrie schon lautstark darüber, mit VDS-Daten mehr Zeit zu haben, um Raubmordkopierterroristen in die Insolvenz zu klagen.
Manuel Schmitt (manitu)
Martin
Manuel Schmitt (manitu)