Freitag, 4. Januar 2008, 08:23
Datenschutzbeauftragter vs. Abuse
Ich glaube, das hier wäre beim Abuse-Kontakt aus rechtlicher wie aus technischer Sicht deutlich besser aufgehoben:
Nachtrag
Empfänger der E-Mail hinzugefügt
To: datenschutzbeauftragter@manitu.de
als Datenschutzbeauftragten für die Domain [Domain eines Kunden] bitte ich Sie nachdrücklich, den Inhaber aufzufordern, nicht weiter unaufgeforderte Werbung an Adressen der Domain [Domain des Absenders der Beschwerde] zu senden.
Der Inhaber antwortet leider nicht auf meine eMails.
Nachtrag
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Kommentare
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Gerhard
Manuel Schmitt (manitu)
Ach ja: Die ging an datenschutzbeauftragter@manitu.de
Gerhard
Somit ist das ganze dann auch wieder für mich verständlich heute morgen...
noplease
Danke, so fängt diese Woche für mich doch glatt mit einem breiten Grinsen an!
Ein Datenschutzbeauftragter, der keine anderen Kontaktdaten seines Auftraggebers hat als nur dessen eMailadresse?
Ein Datenschutzbeauftragter, der nicht weiß, wie er an Domainstammdaten kommt, um einen ganz normalen (Ein)Schreibebrief zu versenden?
Ein Datenschutzbeauftragter, der juristisch "so gefestigt" ist, dass er einen Provider-DSB um Hilfe gegen UBE/UCE bittet ... statt dem Abuse-Handler?
ROFL