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DENIC Domainbedingungen

Das hatten wir in 10 Jahren auch noch nie. Die DENIC hat eine Domain-Vertrag mit einem Kunden gemäß Paragraph 7 Abs. 2 lit. c) der DENIC-Domainbedingungen gekündigt.

Wir haben unseren Kunden informiert. Auf die Reaktion bin ich gespannt. :thinking:

Nachtrag
Hier der Auszug aus den Bedingungen:

§ 7 Kündigung

(...)

(2) DENIC kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, wie er insbesondere vorliegt, wenn

(...)

c) in einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil festgestellt ist, dass die Registrierung der Domain für den Domaininhaber die Rechte Dritter verletzt, oder der Domaininhaber zu einer entsprechenden einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder

(...)

Kommentare

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andix

und der paragaph besagt was?

Thomas Preissler

http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Manuel Schmitt (manitu)

danke für den Tipp :-) Siehe Nachtrag

Thomas Preissler

Menno, gleiche Uhrzeit.

Erwin

Ich habe mal bei einem ISP gearbeitet, wir hatten genauso einen Fall. Per Urteil musste die Domain an einen anderen Inhaber übertragen werden. Interessanterweise hat uns die DeNIC darüber aber nie in Kenntnis gesetzt (und das von uns verwendete DeNIC-Mitglied auch nicht) - die Domain war von einem Tag auf den anderen umgezogen... Auch nicht so wirklich die feine Art...

ths

könnte vielleicht schmidt.de sein, da tobte ja gerade ein Rechtsstreit eines Herrn Schmidt gegen SAT.1.

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