Montag, 7. Januar 2008, 17:30
DENIC Domainbedingungen
Das hatten wir in 10 Jahren auch noch nie. Die DENIC hat eine Domain-Vertrag mit einem Kunden gemäß Paragraph 7 Abs. 2 lit. c) der DENIC-Domainbedingungen gekündigt.
Wir haben unseren Kunden informiert. Auf die Reaktion bin ich gespannt.
Nachtrag
Hier der Auszug aus den Bedingungen:
Wir haben unseren Kunden informiert. Auf die Reaktion bin ich gespannt.
Nachtrag
Hier der Auszug aus den Bedingungen:
§ 7 Kündigung
(...)
(2) DENIC kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, wie er insbesondere vorliegt, wenn
(...)
c) in einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil festgestellt ist, dass die Registrierung der Domain für den Domaininhaber die Rechte Dritter verletzt, oder der Domaininhaber zu einer entsprechenden einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder
(...)
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Thomas Preissler
Manuel Schmitt (manitu)
Thomas Preissler
Erwin
ths