Donnerstag, 10. Januar 2008, 15:29
Die juristische Keule (2)
Der Kunde, der die juristische Keule schwingen wollte, ist offenbar verstummt. Zumindest kam da nie wieder etwas.
Dennoch haben wir Vorbereitungen getroffen. Für derartige Ansprüche gegen unser Unternehmen haben wir einen Rückversicherer, der uns gegen Schadensersatzansprüche absichert. Zum einen übernimmt er ggf. die vorprozessuale Verteidigung, finanziert evtl. Gerichtsverfahren und zahlt im "negativen Fall" die Entschädigungssummen. Eine nicht ganz billige Angelegenheit, aber es gibt einem enorme Sicherheit. Wir sichern jeden Fall mit 300.000 Euro ab.
In diesem Fall hatten wir den Sachverhalt bereits im Vorfeld dem Rückversicherer zur Prüfung vorgelegt, um einen evtl. Schaden im Vorfeld abzuwenden, schließlich muss der ja zahlen. Die Einschätzung der Inhaus-Juristen ist wohl wie unsere (aus einem Schreiben, das heute eintrudelete):
Dennoch haben wir Vorbereitungen getroffen. Für derartige Ansprüche gegen unser Unternehmen haben wir einen Rückversicherer, der uns gegen Schadensersatzansprüche absichert. Zum einen übernimmt er ggf. die vorprozessuale Verteidigung, finanziert evtl. Gerichtsverfahren und zahlt im "negativen Fall" die Entschädigungssummen. Eine nicht ganz billige Angelegenheit, aber es gibt einem enorme Sicherheit. Wir sichern jeden Fall mit 300.000 Euro ab.
In diesem Fall hatten wir den Sachverhalt bereits im Vorfeld dem Rückversicherer zur Prüfung vorgelegt, um einen evtl. Schaden im Vorfeld abzuwenden, schließlich muss der ja zahlen. Die Einschätzung der Inhaus-Juristen ist wohl wie unsere (aus einem Schreiben, das heute eintrudelete):
(...) teilen wir (...) Ihre Auffassung, dass keine berechtigten Schadensersatzansprüche bestehen. Dies auch unter Berücksichtigung der von Ihnen zititerten Passage Ihrer AGBSomit haben wir nun noch mehr Rechtssicherheit (obgleich das ein Richter wieder anders sehen könnte, aber zumindest sind wir ggü. dem Rückversicherer "glatt").
Kommentare
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Fragender
Normalerweise zahlen die doch nicht, wenn der "Schaden" vor Vertragsbeginn entstanden ist?!
Sonst würde ja jeder erst dann eine Versicherung abschließen, wenn's passiert ist....
Manuel Schmitt (manitu)