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Holen Sie sich Ihr Geld doch selbst

Alltag: Zurückgegangene Lastschriften. Dafür berechnen wir die Bankspesen zzgl. einer Aufwandsentschädigung unsererseits, z.B. für gesonderte Buchungsvorgänge, erneutes Zusenden der Rechnung, etc. Die Bankspesen, die enthalten sind, stammen nicht von unserer Bank, sondern von der zurückgebenden Bank. Diese geben wir weiter.

Das haben wir heuet einem Kunden mitgeteilt, der überschlau war und in seiner ersten E-Mail meinte, es wären Kosten unserer Bank, die uns das ja gefälligst nicht berechnen sollte. Wir haben ihn aufgeklärt und ihm mitgeteilt, dass es Kosten seiner Bank sind. Dann kam folgende E-Mail:
Guten Tag,

meine Bank darf Ihnen auch nichts berechnen - ich kenne diese Problem. Am besten Sie schreiben meiner Bank einen Brief/Email und sagen Ihnen das Sie Ihre Geld wieder haben wollen. Sie werden damit durchkommen.

...

Da krisch rischtisch plack. :kotzen:

Kommentare

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Frank

hmm und wie ist da folgendes zu sehen:
http://www.finanztip.de/recht/bank/gebuehren-ungedeckte-lastschriften.htm

Thorsten

So, wie es da steht wohl :D Das Urteil ging damals auch durch die Presse. Da mein Konto allerdings immer gedeckt ist, damit so etwas nicht vorkommt und ich nicht einziehe, habe ich damit auch keine Erfahrung.

@Manuel: Ich weiß, ich muß noch was rechnen...

Manuel Schmitt

Da liegt ein Irrtum vor. Es ging damals um folgendes.

Oft hat die Bank desjenigen, bei dem abgebucht wurde, für die Rückgabe der Lastschrift sowohl dem Kontoinhaber wie dem Antragsteller (=wir) Gebühren berechnet.

Das Urteil sagt aus, dass die Bank dem Kontoinhaber nichts berechnen darf. Dann gingen viele Banken hin und haben dem Kunden für die Zustellung der Information über die Rückgabe eine Portogebühr o.ö. berechnet, ebenfalls nicht erlaubt.

Dem Antragsteller Gebühren zu berechnen, ist aber weiterhin und absolut richtig. Denn: Die Bank führt ja einen Auftrag (nicht) aus, und dafür fallen Gebühren an. AFAIK sind das 3,50 Euro pro Auftrag, der zurückggeht, egal, aus welchem Grund. Das deckt z.B. den Buchungsaufwand (Hin und Zurück etc.).

IMHO ist das auch völlig legitim (nicht nur legal), denn ich als Bank würde es auch nicht einsehen, für nichts zu arbeiten.

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