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Ungewiss

Es gibt Momente, da ist Bürokratie absolut fehl am Platz. Beispielsweise dann, wenn ein Kunde verstorben ist und sich die Angehörigen bzgl. der Auflösung der Verträge melden. Wir fragen in diesen Fällen nie einen Nachweis an. Rein theoretisch gehen wir damit das Risiko ein, betrogen zu werden, ich vertraue hier jedoch auf die Pietät der Menschen.

Es kommt allerdings nicht selten vor, dass wir dennoch ein entsprechendes Dokument mitgeschickt bekommen. In einer Sterbeurkunde stand kürzlich:
(...)
ist [am]
zwischen dem 02. Mai 2008 um 16 Uhr 00 Minuten
und dem 05. Mai 2008 um 16 Uhr 00 Minuten
(...)
verstorben.
Das stimmt einen dann doch sehr nachdenklich und traurig, wenn man sich in die Situation der Angehörigen versetzt. :-|

Kommentare

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Thomas

...hatte darüber letztens nachgedacht. was passiert eigentlich mit meinem rootserver und webhosting-account wenn ich mal 'plötzlich und unerwartet' abtreten sollte? kann man bei euch für so einen fall eigentlich eine "erklärung" hinterlegen was dann zu geschehen hat? oder müssen dann die erben auch mit einem erbschein bei euch vorstellig werden.

das ist alles nämlich ganz schön kniffelig!

auf jeden fall finde ich euer verhalten im beschriebenen fall völlig korrekt und gut.

Manuel Schmitt (manitu)

Du kannst uns das gerne schicken, klar! Eine Verfügung für Deinen Todesfall oder den Fall, dass Du z.B. anderweitig "verhindert" bist, eine Verfügung hinterlegen.

md

Die Gedanken hab ich mir auch schon gemacht. Laufen doch einige Abos und Verträge auf meinen Namen. Ich glaube ich muss mal ein Dokument anlegen, wo die wichtigen Adressen und Vertragsdaten drinstehen. Ich bin zwar erst 22, und hoffe dass das Dokument nie benötigt wird, aber für Unfälle kann man selber meistens nix.

Hollii

Ohoh. Wenn das so formuliert ist, dann heisst das wohl, das der Verstorbene erst Wochen oder Monate später gefunden wurde.. Sprich man kann es nicht mehr genau sagen... Da der Körper schon fast verwest ist... Der jenige muss wohl einsam gewesen sein.

-thh

Nein, dann heißt das in der Regel, daß der Betroffene am ersten Datum zum letzten Mal gesehen und am zweiten tot aufgefunden wurde, hier also - höchstens - drei Tage gelegen hat. Bei Wochen oder Monaten ist der Todeszeitraum deutlich größer.

Die Eingrenzung auf Minuten oder Stunden, die man aus Krimis kennt, ist regelmäßig bloße Theorie.

Lord Daywalker

Nun - obwohl ich regelmässigen Kontakt zu meiner Mutter hatte, kam vor drei Wochen am frühen Morgen die Polizei vorbei, um mich über den Tod meiner Mutter zwischen dem 21.05. und 24.05. 09:00 Uhr (ich hatte am Abend des 20. noch mit ihr telefoniert) zu informieren und so steht es jetzt auch in der entsprechenden Sterbeurkunde. Wenn jemand alleine lebt, ist so etwas gar nicht so selten, wie man uns in der Gerichtsmedizin mitteilte ...

Und ja - auch ich habe daraufhin meine Unterlagen auf Vordermann gebracht und mit meiner Frau einen Termin beim Notar zur Hinterlegung der entsprechenden testamentarischen Verfügungen gemacht. Wenn man ein solches ereignis begleiten und abwickeln muss, dass ist man froh, solche Unterlagen und Aufstellungen vorzufinden.

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