Mittwoch, 6. August 2008, 11:54
Hoffnungsweckende Judikative (2)
Schade, dass die Juristen sich so oft uneinig sind.
Nachtrag
http://www.heise.de/newsticker/meldung/113915
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz widersprochen und die Klage des Anwalts abgewiesen. Jetzt soll er doch GEZ bezahlen. (Az.: 1 K 496/08.KO)
Nachtrag
http://www.heise.de/newsticker/meldung/113915
Kommentare
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Marki
BTW Das ging aber schnell.
BTW2 Du musst dann mal den Titel ändern
Ladenblogger
Sven
Das Aktenzeichen ist das von der ersten Gerichtsentscheidung, und zwei Gerichte einer Ebene (zweimal Verwaltungsgericht, einmal aus Koblenz, einmal aus Ansbach) dürften eigentlich nicht mit ein-und-derselben Sache befaßt sein und zwei Urteile fällen. Schon gar nicht so schnell hintereinander.
Ein Link zur Quelle dieser zweiten Entscheidung wäre gut.
Anonym
Manuel Schmitt (manitu)
Marki
"Autohäuser müssen GEZ-Gebühren für Radios in Vorführwagen zahlen"
(http://www.dradio.de/nachrichten/200612292200/7)
Ja also ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Manuel Schmitt (manitu)
Patchouly
...und wenn die gez klingelt einfach sagen "klar können sie reinkommen, ich werde ihnen dann die zähne einschlagen"... die werden dankend ablehnen, und lassen einen in ruhe....