Freitag, 6. Mai 2005, 20:12
Wer im Glashaus sitzt...
... sollte nicht mit Steinen schmeißen.
Ein Kunde hat kürzlich eine Menge Spam verschickt, bzw. jemand über seine Benutzerkennnung, weil das Passwort des Kunden sehr schwach gewählt war. Das Ganze gab es dann drei Mal, jedes Mal mit einer Ermahnung und einer Sperrung bis zur Klärung. Beim dritten Mal hat der Kunde dann gekündigt, weil er es einfach nicht begreift, dass ein unsicheres Passwort erraten werden kann, und dass die über seine Benutzerkennung gemachten Handlungen in seinen Verantwortungsbereich fallen.
Vielleicht sollte ich dem Kunden folgendes Beispiel machen. Ein Besitzer eines Waffenscheins lässt seine Waffe geladen in seinem nicht zugesperrten Auto in New York in der Bronx liegen. Da braucht er sich nicht wundern, wenn jemand sie klaut und damit Unfug anrichtet...
Jetzt aber kommt der "Hammer". Bei dem Kunden handelt es sich um eine Abteilung eines Landratsamtes. Am gleichen Tag wie die Kündigung kommt von der Hauptverwaltung des Landratsamtes eine Beschwerde, wir würden ihr Postfach mit Spam zubomben! 16.000 Mails hätte unser Server an sie geschickt. Dass das dort nur Spamrückläufer sind, ist wohl keiner im Stande, zu verstehen, geschweige denn mal den Verursacher des Spams zu befragen. Stattdessen droht man mir persönlich mit Schadensersatzansprüchen, wenn der Mailserver des Landratsamtes in die Knie gehen würde.
Ich bin ja normalerweise ein ruhiger Mensch. Aber ehrlich, hier erwäge ich rechtliche Schritte, und es wird nicht bei einem bösen Briefchen bleiben. Das hier hat (Nachtrag: fett) fast strafrechtlich relevanten Charakter. Vielleicht sollte ich den Vorfall bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.... Aber was soll's
Ein Kunde hat kürzlich eine Menge Spam verschickt, bzw. jemand über seine Benutzerkennnung, weil das Passwort des Kunden sehr schwach gewählt war. Das Ganze gab es dann drei Mal, jedes Mal mit einer Ermahnung und einer Sperrung bis zur Klärung. Beim dritten Mal hat der Kunde dann gekündigt, weil er es einfach nicht begreift, dass ein unsicheres Passwort erraten werden kann, und dass die über seine Benutzerkennung gemachten Handlungen in seinen Verantwortungsbereich fallen.
Vielleicht sollte ich dem Kunden folgendes Beispiel machen. Ein Besitzer eines Waffenscheins lässt seine Waffe geladen in seinem nicht zugesperrten Auto in New York in der Bronx liegen. Da braucht er sich nicht wundern, wenn jemand sie klaut und damit Unfug anrichtet...
Jetzt aber kommt der "Hammer". Bei dem Kunden handelt es sich um eine Abteilung eines Landratsamtes. Am gleichen Tag wie die Kündigung kommt von der Hauptverwaltung des Landratsamtes eine Beschwerde, wir würden ihr Postfach mit Spam zubomben! 16.000 Mails hätte unser Server an sie geschickt. Dass das dort nur Spamrückläufer sind, ist wohl keiner im Stande, zu verstehen, geschweige denn mal den Verursacher des Spams zu befragen. Stattdessen droht man mir persönlich mit Schadensersatzansprüchen, wenn der Mailserver des Landratsamtes in die Knie gehen würde.
Ich bin ja normalerweise ein ruhiger Mensch. Aber ehrlich, hier erwäge ich rechtliche Schritte, und es wird nicht bei einem bösen Briefchen bleiben. Das hier hat (Nachtrag: fett) fast strafrechtlich relevanten Charakter. Vielleicht sollte ich den Vorfall bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.... Aber was soll's
Kommentare
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Björn
Manuel Schmitt (manitu)
Das wäre so, als ob ich Dich anzeige, dass Du ne rote Ampel überfahren hast, obwohl ich das war
Mal anders. Das ist doch typisch Behörde, oder? Selbst Spam in tausendfacher Ausführung verschicken, dann Rückläufer bekommen und uns unterstellen, wir würden sie mit Spam zubomben...
Björn
Dass da alles andere als Profis am Werk und dass dies ziemlich bedauerlich ist, steht auf einem anderen Blatt.
matt
Vielleicht soiltest Du mal überlegen, ob Blog schreiben wirklich das richtige für Dich ist...
Manuel Schmitt (manitu)
Jemand wirft Dir vor, dass Du etwas getan hättest, was derjenige getan hat, der Dich beschuldigt. Was ist das Deiner Ansicht nach?
Manuel Schmitt (manitu)
Ich denke aber, dass mir jeder Leser wohl zustimmt, dass es in jedem Falle unverschämt ist, oder? Ich hoffe, wir können uns auf diese Begrifflichkeit einigen
franz
Manuel Schmitt (manitu)
Dann habe ich bei der anderen Anteilung angerufen, die haben sich ebenfalls auf genau diesen Herrn B. berufen.
Ich habe dem Kunden bis zuletzt nur Unwissen unterstellt, aber nach dieser Aussage... Naja, die Sache ist ja gegessen, von daher gesehen bin ich auch nicht mehr nachtragend