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Die DENIC und Pfändungen von Domains

Wir hatten vor einiger Zeit (fast drei Monate her ;-) ) einen Fall, bei dem ein Kunde einem anderen Kunden etwas schuldete, der Gläubiger erwirkte im Endeffekt eine Pfändung an Domains des Schuldners. Die Sache an sich hat hier für viel Wirbel gesorgt, weil insbesondere Gericht und Gerichtsvollzieher teilweise diametral unterschiedlicher Meinung war, wie das nun abzulaufen hatte, für uns war es auch das erste Mal. Schlussendlich lief das alles halbwegs friedlich ab, die beiden Kunden einigten sich wohl auf eine Ratenzahlung, somit kam es nie dazu, dass die Domains den Inhaber wechselten.

Ich persönlich bin überhaupt kein Freund einer Pfändung von Domainnamen, aus verschiedenen Gründen, die ich hier gar nicht aufführen möchte. Ich denke, darüber lässt sich durchaus streiten, und die einschlägige Juristerei hat hierüber schon vollumfänglich gefachsimpelt.

Was mich aber zutiefst stört war und ist die Haltung der DENIC. Wir hatten hier um eine Einschätzung (keine Rechtsberatung) gebeten, teilweise kam außer Floskeln und Hinweise auf Gerichtsurteile und Dokumente, die sich eh jeder ergoogeln kann, nicht viel.

Ich persönlich sehe die DENIC und jede andere Domainvergabestelle in der Pflicht, Pfändungen durchzusetzen, nicht der Hoster/ Provider oder der Domain-Registrar. Hierzu ein simpler Grund: Eine Pfändung muss sicherstellen, dass das gepfändete Gut nicht gelöscht oder zerstört wird. Selbst ein Domain-Registrar kann das nicht verhindern, wenn der Besitzer hingeht und die DENIC etc. direkt mit einer Löschung beauftragt (und nein, die DENIC äußerte sich nicht klar, ob ein WAIT-Status im Falle einer Pfändung möglich wäre).

Somit sehe ich nur und ausschließlich die jeweilige Vergabestelle als hoheitliche Instanz in der Lage und damit zu beauftragen, Domain-Pfändungen rechtswirksam und rechtlich und juristisch sicher durchzuführen. Die DENIC sieht das wohl anders. :angryfire:

Kommentare

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Christoph

Ich denke nicht, dass hier die Denic in der Pflicht ist. Der Domaininhaber selbst ist für seine Domain verantwortlich. Der Provider hingegeben muss sich nach dem Domaininhaber richten bzw. dem jeweils für die Domain Bevollmächtigten. Bei Insolvenzen z. B. bekommt der Insolvenzverwalter das Recht über die Domain zu entscheiden.

Die Denic hält sich hier aus guten Grund raus. Die Jungs/Mädels in Frankfurt/M. sollen sich schließlich nur um die technischen Abläufe der Registry kümmern und nicht auch noch Sheriff spielen.

Kommentator

Ich stimme meinem Vorredner zu: DENIC hat eine technische Aufgabe, keine zivilrechtliche.
Ich kenne den Wunsch vieler Domaininhaber nach einer "höheren Instanz", die in salomonisch-harter Weise entscheidet und durchgreift, und ich kann diesen Wunsch verstehen, aber nicht akzeptieren - mein Beispiel dazu: Die Straßenverkehrsämter leisten bei Unfällen auch keine Rechtsberatung. Domaininhaber müssen sich um den korrekten Status ihrer Domains und der Geschäfte damit und drumherum selber kümmern, und das ist vielen aus selbstverschuldeter Unkenntnis nicht möglich oder auch schlicht zu lästig.
Noch etwas zu DENIC: Man stelle DENIC mal technisch-organisatorische Fragen - da bekommt man erstaunliche gehaltvolle und hilfreiche Antworten.

Hans

Die DENIC hat selber in ihre Bedingungen reingeschrieben, daß ein direkter Vertrag zwischen dem Domaininhaber und ihr zu Stande kommt. Der Provider agiert nur als Vermittler. Damit ist die DENIC aber selbstverständlich in der Pflicht sich darum zu kümmern. Sie hat es doch nicht anders gewollt.

Mich wundert auch, daß das jetzt so ein Problem war. Ich habe mal vor Jahren bei einem ISP gearbeitet und dort mußte ein Kunde eine Domain per Gerichtsbeschluß abgeben (Markenrecht oder sowas). Das lief völlig ohne unser Zutun, wir haben nicht einmal eine Mitteilung bekommen, nur plötzlich war die Domain wegtransferiert (ganz ohne das KK-Prozedere). Geht also.

Arne

Eigentlich gibt es dafür den Status DISPUTE bei der DENIC. Dann kann niemand ausser der DENIC-Rechtsabteilung was mit der Domain anstellen.

Und eigentlich sollte sich das Gericht und alle beteiligten Prozesshanseln dann nur noch mit der DENIC-Rechtsabteilung auseinandersetzen...

Manuel Schmitt (manitu)

Korrekt. Aber die Gerichte nehmen die Provider, wie uns, in die Pflicht, obwohl WIR den Pfändungsbeschluss gar nicht umsetzen können.

Die Ausführungen bzgl. des Inhabers sind korrekt, aber der Provider (=wir) wird zu etwas verpflichtet, auf das er keinen Einfluss hat. Deshalb "rufe" ich hier nach der Reglung, dass die DENIC hier direkt bei Pfändungen zu deren Umsetzung angerufen wird.

Enno Lenze

Ja, ich erinnenre mich dran. Ich habe hier auch Lustige denic Dokumente liegen, dass man bei ihnen das http Protokoll nicht pfänden könne uns sie daher keiner Ahnung haben wie man sie in Zusammenhang mit http://www.xxxxxx.de bringen könne. Anschließend erklärten sie die Subdomain www. könne bei Ihnen nicht Pfänden usw. Selten so eine nervige Salami und Blödstelltaktik gesehen.

Tux2000

Garbage in, Garbage out.

So lange sich die DeNIC blöd stellen kann, weil Antragsteller und Richter nicht genau spezifizieren, was sie überhaupt pfänden wollen, braucht sie nicht aktiv zu werden.

Wenn ein Auto gepfändet werden soll, wird wohl auch kaum "das Fortbewegungsmittel des Herrn S. C. Huldner" auf der Pfändung stehen, sondern sehr wahrscheinlich eine sehr genaue Spezifikation in der Art "das Kraftfahrzeug Marke Lauti, Modell B42, amtliches Kennzeichen AU-TO 42, Fahrgestellnummer LA-08154711".

Im ersteren Falle würde ich dem Gerichtsvollzieher nämlich fröhlich ein paar alte, durchgelatschte Schuhe überreichen. ;-)

Tux2000

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