Freitag, 9. Januar 2009, 13:43
Abladung vs. Ausladung
Dass es Einladungen gibt, ist klar. Aber Gerichte verwenden beim Gegenteil oft interessante Bezeichnungen:
• Abladung
• Ausladung
Bei Juristen auch nicht verwunderlich!
• Abladung
• Ausladung
Bei Juristen auch nicht verwunderlich!
Kommentare
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Marki
Verbescheidung :-\
Jan
Christoph
Grüße
aus dem fernen Berlin
Arne
LeJupp
Martin Schepers
Ich habe einen Kunden der online Hifi-Zeugs verkauft.
Was der schon an die Mediamarkt-Anwälte gezahlt hat, ist nicht mehr feierlich.
Und alles nur um Konkurrenz zu kicken. Neneee....
aon
Benjamin