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Böswillige Unterstellung

Boah, das ist fies:
Hallo Scheinkranker!

Gib es zu!!! Du bist überhaubt nicht krank sondern wolltest Du unter einerm Vorwand ein paar Wochen Dauerurlaub machen aber es sollte nicht zu dekadend rüberkommen!!!

Gute Besserung
XXX

PS Das war ein Scherz! Frohes Neues und gute Besserung :-D
Hier der Beweis, sogar für die Operation:


Sorry für die miese Qualität. Ich habe fast eine halbe Stunde lang versucht, meinem Scanner das ordentliche Lesen von Röntgenbildern beizubringen :-(

Kommentare

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helmutD

deswegen nimmt man ja im Notfall auch Leuchtschirm + Digicam aber nur wenn es nicht auf Details ankommt.
Was natürlich noch besser ist wenn die Radiologie schon mit digitalen Röntgen arbeitet und man eine CD mitbekommt.

Weiterhin gute Besserung

PiLLe

Nicht schön ist es hingegen, wenn alle anderen Ärzte mit dem Bildformat (in meinem Fall war das DICOM - Kernspin halt wieder was spezielles) nichts anfangen können. Da sitzt du dann mit deiner tollen CD und der Arzt meint "also, Film bräuchten wir schon...".

Wenigstens hab ich meinen Freund dann präsentieren können...

Uwe

Da ist immer auch ein Bildbetrachter in Java mit auf der CD drauf.

LeJupp

Der Gimp liest die DICOM files übrigens auch. Trotzdem hatte ich kürzilch ein Problem beim Orthopäden mit einer CD aus dem Krankenhaus. Die orthopädische Praxis hatte offenbar einen Vertrag mit ihrer Softwarewartungsfirma unterschrieben, der sie daran hindert fremde Datenträger in ihren PCs zu lesen. Am Ende mußte ich meinen Fuß dann nochmal röntgen lassen.

Chris

Und ich hab mich gefragt wo ich die 28 Torx Schrauben hingelegt habe...

Weiterhin gute Besserung!

Der Pflegeblogger

Was ich immer "gemein" finde, ohne dem "fotografierten" wäre das Bild doch eigentlich gar nichts Wert ? :-)

Zudem kann / sollte es anderen egal sein, was man von sich im Internet oder sonst wo veröffentlicht. Läuft doch eh unter "eigene Gefahr" ?

Rafael

Moin!

Und an der Stelle kann man noch mal festhalten, dass (Röntgen-)Bilder von Patienten nicht Eigentum der Patienten sind, sondern das Urheberrecht beim "Fotografen" liegt, also z.B. beim Radiologen.

Und, lag dessen Genehmigung zur Veröffentlichung vor? ;)

P.S.: Das ganze ist gar nicht so abwegig, wie es klingt - sowas fand tatsächlich schon den Weg vor die deutschen Gerichte.

PiLLe

Was soll man davon halten, wenn der Radiologe sogar mitteilt, er könne die Bilder gar nicht archivieren, und man solle gut auf die CD aufpassen?

Ich hab gar keine andere Möglichkeit gesehen, als die Dinger redundant auf Netzspeichern abzulegen.

renke

der Röntgenarzt ist mW* gesetzlich verpflichtet, das Zeug 15 Jahre zu archivieren (bzw zu tracken, wo die Aufnahmen gerade sind) - hat sich da in den letzten 5 Jahren so viel geändert?

*) etwas angestaubtes Wissen, aber als ich noch ITler in einem Krankenhaus war hat das die Radiologie sehr ernst genommen

Marius

Speicherfrist beträgt bei medizinischen Daten 10 Jahre, bei Röntgenaufnahmen 30 Jahre.

Rafael

Moin!

Selbst wenn er (der Arzt) die Aufnahmen nicht speichern/archivieren könnte - und ich weiß gerade nicht, ob er dieses muss oder ob nicht - würde dir das nicht das Recht zur Veröffentlichung geben.

Kekz

Dann würde ich den Arzt wechseln.

Ole

Ist es erlaubt dieses Bild einfach so zu veröffentlichen? Oder könnte der Arzt dir ggf. Bein pinkeln" weil er der Urheber des Bildes ist und du sein Urheberrecht verletzt hast?

Schönen Gruß und gute Bessereung

tyler

Und damit willst Du Skeptiker überzeugen?
Wir kennen doch alle die Möglichkeiten von Photoshop!

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