Mittwoch, 11. März 2009, 11:25
Urteil: eBay-Nutzer haftet für Account-Missbrauch
Eine sehr harte Entscheidung, wie ich finde, besonders, wenn es um Mitglieder des Haushaltes oder gar die Ehefrau geht. Irgendwie widerspricht es in meinen Augen dem Gedanken der Ehe, wie er gesetzlich verankert ist. Sollen sich also Ehepartner nun grundsätzlich misstrauen? Das ist also eine Art von virtueller und gerichtlich verordneter Gütertrennung.
Hier noch der Link zum Beitrag bei Heise:
BGH: eBay-Nutzer haftet für Account-Missbrauch
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Kommentare
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NewsShit!
Ja nee, is klar. Das Kennwort hat sie sicher erraten und eBay-Mails per Gedankenübertragung gelöscht.
manuel_m
lg Manuel
KiNGU
Ob das jetzt die Ehefrau war oder nicht, ist eigentlich irrelevant. Die Ehefrau kann er für den Mist wenigstens noch über`s Knie legen.
FaaB
Denke er hat das Urteil schon verdient
Manuel Schmitt (manitu)
Ich meinte nur, dass es nicht unüblich ist, dass Ehepartner nicht miteinander wie in einem Sicherheitsstaat umgehen, sondern dass man den anderen auch mal an den eigenen PC lässt. Und dann kann der andere durchaus mal Unfug treiben.
Sicherheit ggü. Dritten, ok. Aber wenn der Ehepartner sich z.B. ohne Wissen des Partners einloggt, z.B. bei gespeicherten Passwörtern, ist das durchaus eine reale und normale Situation, und den fahrlässig Handelnden zu belasten halte ich für absolut realitätsfremd. Es ist ja nicht so, als ob der wahre Schuldige nicht greifbar wäre. Warum also nicht einfach denjenigen belangen, der doch "nachweislich" zu greifen und schuldig ist?
NewsShit!
KiNGU
Da wären wir bei meinem Beispiel mit der EC-Karte oben. Meine Freundin kennt keines meiner Passwörter. Trotzdem habe ich nicht den Eindruck, dass darunter unsere Beziehung leidet.
Richtig interessant wird der Fall oben ja erst dadurch, dass derjenige nicht versucht, es jemandem Unbekannten (dem bösen Hacker) in die Schuhe zu schieben sondern den schwarzen Peter an die eigene Ehefrau weiter gibt. So gut kann es um deren Ehe also nicht bestellt sein.
Manuel Schmitt (manitu)
Wer hingeht und seiner Ehefrau sagt: "Hier mein Kennwort von eBay, mach Du mal" haftet in meinen Augen ebenfalls (mit) - aber eben nicht jeder getrennt, sondern beide zusammen - Ehe eben.
Wer aber mit seinem Passwort im Rahmen des Haushalts, also Ehe und Kinder, normal (d.h. üblich) umgeht, und einer der Haushaltsmitglieder den PC anmacht, darauf das Passwort findet (wie auch immer) und dann Unfug treibt, sollte in meinen Augen keine Mitschuld tragen müssen. Sehr ähnlich haben andere Gerichte ja schon bei der unfreiwilligen Mitnutzung von WLANs entschieden. Bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, die dem Standard entsprechen, müssen eben ausreichen.
Ich frage mich die ganze Zeit, warum man den Ehemann überhaupt belangt. Der wirklich handelnde ist ja aufzufinden und greifbar, finanziell haften sie ggf. eh gemeinsam. Es ist doch nur "immaterieller" Schaden entstanden.
NewsShit!
Er hatte ein Verfahren wegen seiner Mitschuld und sie wegen ihrer Schuld. Hier ging es nur um seines.
M.E.
Was konkret mit: "Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe" zu verstehen ist, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht streitet seine Frau ab, daß sie es war, oder ist für die Justiz nicht greifbar?
Stefan
Hast du deine Küchenmesser im Waffenschrank?
Es kann nicht sein das der staat einen menschen verpflichtet jeden in seiner Umgebung als Verbrecher zu betrachten.
Das ist ja schlimmer als in der DDR.
Da wurde man wenigstens vom staat für sowas angeworben.
Auke