Mittwoch, 1. Juli 2009, 15:59
Gericht
Ein österreichischer Schuldner darf sich nun vor Gericht zu seiner Zahlungsunwilligkeit äußern.
Ich wurde vom Gericht geladen, da ich ja der Kläger bin. Unser österreichischer Anwalt ließ mich wissen, dass es in Östereich keine "Ausladung" gäbe, es aber ausreiche, wenn er bei Gericht bescheid gebe, dass ich nicht erscheinen würde.
Bei der relativ geringen Summe würde sich das nicht lohnen. Ich müsste wohl schon in Mannheim wieder umkehren
Ich wurde vom Gericht geladen, da ich ja der Kläger bin. Unser österreichischer Anwalt ließ mich wissen, dass es in Östereich keine "Ausladung" gäbe, es aber ausreiche, wenn er bei Gericht bescheid gebe, dass ich nicht erscheinen würde.
Bei der relativ geringen Summe würde sich das nicht lohnen. Ich müsste wohl schon in Mannheim wieder umkehren
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