Na endlich wieder was, mit dem arschige Anwälte Kohle verdienen können....
Vincent
najaa, ganz ehrlich - welcher Gewerbetreibende heute noch so leichtsinnig ist ein unvollständiges Impressum zu führen...
Das ist halt wie Fahrrad fahren ohne Helm. Kann man sicherlich geteilter Meinung drüber sein und die meisten fahren dann und wann oder immer ohne, aber wenn du dir dann tatsächlich den Schädel aufschlägst, dann kannst du da nicht den Kantstein für verantwortlich machen.
Ist doch so...
McDuck
Woher wollen die Abmahner eigentlich vorher wissen, ob ich als Gewerbetreibender überhaupt eine Ust-ID habe? Wenn ich kein Auslandsgeschäft mache, brauche ich die ja nicht zu beantragen.
De Ville
Brauchen sie ja nicht zu wissen. Dann läuft im Zweifel eben die Abmahnung ins Leere und der "Abgemahnte" schickt eine negative Feststellungsklage raus. Sofern der "Abgemahnte" weiß, was Sache ist und nicht trotzdem einknickt.
Aber... die Sache ist doch beileibe nicht neu, oder? Es ist doch schon seit ewigen Zeiten ziemlich glasklar, dass die UstID ins Impressum rein muss,
SK
Bei der Website ging es um einen Online-Shop, da wird aus den Versandbedingungen bestimmt hervorgegangen sein, ob er ins EU_Ausland liefert.
Im übrigen fehlten auf der Website die Angaben zur Handelsregistereintragung, was mit Sicherheit der schwerere Verstoß war.
Kommentare
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DeserTstorM
Vincent
Das ist halt wie Fahrrad fahren ohne Helm. Kann man sicherlich geteilter Meinung drüber sein und die meisten fahren dann und wann oder immer ohne, aber wenn du dir dann tatsächlich den Schädel aufschlägst, dann kannst du da nicht den Kantstein für verantwortlich machen.
Ist doch so...
McDuck
De Ville
Aber... die Sache ist doch beileibe nicht neu, oder? Es ist doch schon seit ewigen Zeiten ziemlich glasklar, dass die UstID ins Impressum rein muss,
SK
Im übrigen fehlten auf der Website die Angaben zur Handelsregistereintragung, was mit Sicherheit der schwerere Verstoß war.