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OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Man lese

OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Ich kann hier beide Parteien verstehen. Einerseits FON, dessen Nutzen/Anbieten wir im übrigen bei uns explizit "erlauben", und die sich in meinen Augen - im Gegensatz zu dem urteilenden Gericht - nicht in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum Kläger befinden - und damit nicht dem UWG unterliegen. Andererseits kann ich den DSL-Anbieter verstehen, dessen Kalkulation auf einer gewissen Nutzerzahl pro Anschluss basiert. Und je populärer ein solches Angebot wie das FON wird, umso mehr geht diese Kalkulation einfach nicht mehr auf. Gerade die großen Anbieter dürften darunter mehr leiden als kleine.

Im Prinzip stellt sich das vergleichbar so dar. Ein Kunde geht in's Restaurant mit "all you can eat", nimmt sich ein paar Teller mit Essen drauf und reicht sie raus vor's Restaurant. Dort wartet ein Ehrenamtlicher, baut einen Tisch auf und verteilt kostenlos das Essen an Dritte. Nun verklagt das Restaurant den Ehrenamtlichen. :doh:

Ich denke, dass der Knackpunkt hier ist, dass dieses Urteil sich an die völlig falschen "Parteien" richtet. Der klagende Anbieter hätte in meinen Augen das Problem bei der Wurzel packen sollen: Beim eigenen Vertrag mit seinem Kunden. Es steht dem Anbieter frei, das Weitergeben ungenutzter Ressourcen vertraglich zu erlauben oder eben nicht. Aufgenommen in den Vertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schon ist klar, was wer darf und was nicht. Wenn man es richtig machen will, kann man das dem Kunden sogar plausibel erklären (mit Begründung der Kalkulation, die überall Mischkalkulation ist).

So tritt man - in meinen Augen - allerdings dem völlig Falschen (ergo FON) in den Allerwertesten, der - ganz im Gegensatz zum Titel des Heise-Beitrages - alles andere als kommerziell arbeitet und eigentlich nicht in einen Wettbewerb mit dem Anbieter treten will oder es tut.

Kommentare

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Armin Hempel

Ist es nicht eher so, dass vor dem Restaurant ein Geschäftsmann steht, der das Essen an andere verkauft?

Manuel Schmitt (manitu)

Nein - denn FON arbeitet nicht kommerziell.

Alphager

Das halte ich für ein Gerücht.

Ich habe in meienr Nachbarschaft mehrere FON-Netzwerke, die durchaus übliche (sprich: überzogene) Hotspotpreise verlangen.

Siehe auch: http://www.fon.com/de/info/makeMoney

Bleistift

Natürlich ist FON komerziell: Wer nicht beim FON-Netzwerk dabei ist, muss für die Nutzung eines solchen Hotspots etwas zahlen. Folglich zahlt man FON etwas und nicht den Handy-Betreibern (UMTS-Karten, kostenpflichtige WLAN-Hotspots etc.), was Wettbewerb bedeutet.

Dass hier die falsche Partei verklagt wird, stimmt. FON hat mit den jeweiligen Nutzern einen Vertrag und kann keinen Einfluss darauf nehmen, wie und wo der Router eingesetzt wird. Ein Werkzeug-Verkäufer wird ja auch nicht verklagt, wenn mit einem bei ihm gekauften Hammer jemand erschlagen wird...

ToJe

FON könnte durchaus die Nutzung des Routers aus Netzen von Anbietern sperren, von denen es weiß, daß diese in ihren AGB eine solches Zugangs-Sharing untersagen - zumindest dann, wenn sich der Anbieter an FON wendet und sagt "unsere Kunden dürfen das nicht, wir möchten nicht, daß das gemacht wird, stellt das ab". FON sieht ja zwangsweise, von wo aus sich der Router meldet. (Alternativ könnten die Anbieter ihre FONenden Kunden auch einfach rauswerfen, das ist schon richtig. Welche Lösung jetzt besser ist, sei mal dahingestellt...)

ToJe

FON arbeitet durchaus (auch) kommerziell - es werden (an "Aliens" in FON-Terminologie) ja Zugangspässe verkauft, und man kann als Hotspot-Betreiber sogar eine Beteiligung an den so generierten Einnahmen wählen (das Modell "Bill"). Und der Kläger war ein DSL-Anbieter, der seinen Kunden auch (kostenpflichtig) eine Hotspot-Option anbietet, wenn ich das Urteil richtig im Kopf habe. FON fordert die Kunden des Anbieters also dazu auf, gegen die Bestimmungen ihres Vertrages mit dem DSL-Anbieter zu verstoßen, damit FON dem Anbieter Konkurrenz machen kann. Wenn das nicht wettbewerbswidrig ist, weiß ich nicht, was es sonst sein soll. ;-)

(JFTR: Ich finde die Idee hinter FON gut, und ich würde es begrüßen, wenn mehr Anbieter wie manitu die Nutzung ihrer Zugänge explizit erlauben würden. Und ich bin auch der Meinung, daß der Anbieter im vorliegenden Fall auch gegen seine sich vertragswidrig verhaltenden Kunden vorgehen sollte - allerdings ginge dann in den üblichen Foren das große Geheule los...)

Jan Schejbal

Ich glaube eigentlich auch, dass FON zwar einen auf "Community" und nichtkommerziell macht, aber ein ganz normales komerzielles Unternehmen ist was auch irgendwann Gewinn machen woll. Wikipedia (en) schreibt auf http://en.wikipedia.org/wiki/FON auch: "FON (“FON Wireless Limited”) is a for-profit company", wobei das ja nicht viel heißen muss.

Manuel, hast du ne Quelle die besagt FON wär nicht gewinnorientiert?

cycloon

Oder aber man geht mit dem ganzen Thema etwas moderner um, wie es BT in Großbritannien macht:

Dort kooperiert man mit FON, trägt stark zur Community bei in dem man das Sharing in seine Produktlinie einbindet und bietet sowohl Bestandskunden als auch weiteren Zufallskunden einen Mehrwert.

https://www.bt.com/wifi/secure/index.do?s_cid=con_FURL_btfon

Stefan

Also meiner Meinung nach arbeitet FON sehr wohl kommerziell. Deren Angebot unterscheidet sich doch schon sehr deutlich von Communities wie z.B. Freifunk, die wirklich frei sind. Alleine schon das FON ihre Router verkauft und nicht etwa alternative Routerfirmware kostenlos zur Verfügung stellt beweist doch IMHO den kommerziellen Hintergrund...

Liegerad-Andreas

Hallo,

hier werden zwei Dinge durcheinander geworfen.

1) Die Person vor dem All-You-Can-Eat-Reataurant verkauft das Essen an andere. Genau das hat das Gericht verboten.

2) Die Person vor dem All-You-Can-Eat-Reataurant verschenkt das Essen, aber nur an Stammkunden anderer All-You-Can-Eat-Reataurants sind (und die ja immer nur in einem Restaurant essen können). . Mit diesem Thema hat sich das Gericht NICHT beschäftigt!

Gruß
Andreas

NewsShit!

Mal zu Deinem Fall 2: Das All-you-can-eat-Restaurant, dessen Essen draußen verschenkt wird, hat insofern einen Nachteil, weil es mehr Essen herstellen muß, als bezahlt werden. Wenn nun alle Stammkunden anderer Restaurants das Essen vor diesem Restaurant geschenkt bekommen, ist das Restaurant bald pleite.

Das hat das Gericht sicher bedacht :)

__tom

wenn es wirklich so wäre, dann wäre es ja in ordnung. momentan ist es aber so das man folgendes verbietet:

all-you-can-eat-restaurant gibt essen an kunden, dieser nimmt es mit und gibt es an die tafeln (FON) die es dann weiter verteilen. es wird mit dem urteil aber nicht verboten das der kunde aus dem all-you-can-eat-restaurant essen mitnimmt, sondern es wird pauschal den tafeln (also FON) verboten essen weiter zu verteilen.

wenn ein isp nicht möchte das fon benutzt wird, dann soll er es in die agb's schreiben, das ging früher mit der router-/mehrplatz nutzung ja auch.

nico

hm, also ich finde die preise nicht übertrieben, 3 euro pro tag sind eigentlich i.o.
aber wenn man registriert ist und selbst einen fon spot betreibt kostets ja nix mehr

ich denke mal fon könnte das problem umgehen indem sie die alien pässe in deutschland deaktiviert, aber damit auch keinen gewinn mehr hier machen kann...


naja, mal sehn was der bgh sagt

p.s: ich glaube bei den meisten anbietern (jedenfalls bei und un 1u*d1) steht drin dass ich den anschluss nicht dritten zur alleinigen nutzung überlassen darf, aber trifft in dem fall ja nicht zu wenn ich ihn noch mitnutze

aber da sollen sie die agb gern ma ändern, dann komm ich vlt früher aus dem vertrag raus bei denen...

Tim (hsdpa-umts-verfuegbarkeit.de)

...im Bereich mobiles Internet gibt es für sowas ne Volumengrenze von 5GB Download / Monat. Das ist nicht schön, beugt aber u. A. auch solchen "Problemen" vor...
Grüße, Tim

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