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LG Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster

Ein Blogleser wies mich auf

LG Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster

hin und bat mich um eine Stellungnahme.

Um ehrlich zu sein, gefällt mir (und vermutlich vielen unserer Marktbegleiter) das Urteil ganz und gar nicht. Auch wenn ich nicht glaube, dass es nicht rechtskräftig wird, hoffe ich dennoch darauf.

Ich frage mich, warum man nicht das Mittel der Einstweiligen Verfügung nutzen kann, um evtl. rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen, statt den Webhoster zum Hilfssheriff zu machen. Durch die gegebenen und etablierten rechtsstaatlichen Einrichtungen und Vorgänge hat jeder der Betroffenen Sicherheit: Der Betreiber, der Anbieter und der Geschädigte.

Man verzeihe mir den (vielleicht an dieser Stelle etwas aus dem Affekt heraus kommenden) Kommentar, aber: Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen Menschen mit Verstand richten. :grrr:

Kommentare

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nachholer

Zitat: "Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen Menschen mit Verstand richten."


Wo ist das?! :-D

/me

Das LG Hamburg hat ohnehin ziemlich kuriose Ansichten im IT-Bereich.

tom

das heisst also: jeder hans kann ankommen und das sperren von dokumenten verlangen. sperrt man nicht, bekommt man vom gesetzgeber eine auf den deckel, sperrt man - und es stellt sich später raus, zu unrecht - bekommt man vom kunden eine schadensersatzforderung?

das wird interresant wenn es mal um wirklich grössere sachen wie z.b. einen webshop geht der vielleicht ein produkt anbietet was sich so im grauen bereich befindet...

Stefan

>Ich frage mich, warum man nicht das Mittel der Einstweiligen Verfügung nutzen kann, um evtl. rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen, statt den Webhoster zum Hilfssheriff zu machen.

Das wäre als hätte die stasi ohne IM´s gearbeitet!
Man muss seine Bürger halt zu Aufmerksamkeit erziehen!

Und ich denke jeder Chef eines webhosters fühlt sich geehrt wenn er dem geliebten Staat helfen darf!

Auch wenn sich das bei dir aus mir unerfindlichen gründen anders anhört!
Aber vermutlich hab ich die lobeshymnen einfach nur überlesen!

WM

> Zitat: "Da soll man sich mal nicht wundern, dass Unternehmen in Länder abwandern, in denen > Menschen mit Verstand richten."

China,Russland,Südafrika - da richtet zwar garkeiner, aber besser als in DE...;)

-thh

Für das "Mittel der einstweiligen Verfügung" müßte man den Verantwortlichen namentlich und dessen ladungsfähige Anschrift kennen - Stichwort Impressumspflicht und Anonymität.

Und warum sollte man eine einstweilige Verfügung statt eines einfachen Hinweises nutzen? Wenn dieser Hinweis befolgt wird, bedarf es keiner einstweiligen Verfügung; wenn er nicht befolgt wird, ist dafür immer noch Zeit.

Um alle diese Fragen geht es bei der Entscheidung doch gar nicht - vielmehr geht es darum, ob ein Hoster für durch ihn bereitgestellte und zugänglich gemachte Rechtsverletzungen auch (!) verantwortlich ist oder sich auf den Standpunkt stellen kann, daß ihn das alles nicht interessiert, solange er dafür von seinem Kunden Geld bekommt. Warum letzteres richtig sein sollte und ein Hoster damit Geld verdienen sollen dürfte, dass andere Menschen in ihren Rechten verletzt werden, ist mir nicht eingängig. Ich verstehe auch nicht, warum "Menschen mit Verstand" so richten sollten. Vielmehr bin ich der Ansicht, daß jemand, der seine Brötchen damit verdient, Inhalte anderer im Netz verfügbar zu machen, dann auch reagieren sollte, wenn diese Inhalte nicht in Ordnung sind und man ihn daher entsprechend anspricht. Das halte ich durchaus für verständig.

(Irgendjemand hat sogar einmal behauptet, so würde das "im Internet" funktionieren. Man schreibe einfach den sog. "Abuse"-Account an, und dann würde der Anbieter sofort tätig. War irgendwie im Zusammenhang mit Internetsperren, die deshalb überflüssig seien. Wenn ich bloß noch wüßte, wo ich das gelesen habe ...)

Manuel Schmitt (manitu)

Die Frage in diesem Urteil drehte sich aber nicht um erkennbare Rechtsverletzungen, sondern um eben solche, die für den Hoster nicht erkennbar sind, und seine Kompetenzen bei weitem überschreiten.

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